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Ha- Meʾasef · 1797-01-01 · Deutsche Zugaben zum siebenten Jahrgange der Ebräischen Zeitschrift (המאסף) der Sammler. (1797) · p. Seite 24

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Journal
Ha- Meʾasef
Volume
כרך השביעי (1797) (1797)
Issue
Deutsche Zugaben zum siebenten Jahrgange der Ebräischen Zeitschrift (המאסף) der Sammler. (1797)
Date
1797-01-01
Page
Seite 24 (sequence 32)
Language
Hebrew, German
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g) Jene, die sich einmal losgekauft haben *) können bei einer folgenden Stellung nicht mehr zur Stellung gerechnet werden: weil sie sich ihrer persönlichen Dienstpflicht schon entledigt haben, und nicht zwei Personen vorstellcn können. Sie müssen daher aus der Cathegorie der Diensttauglichen gelöscht werden. h) Unterliegt es keiner Bedenklichkeit, daß bei der Conscriptions- Revision der Juden ein von ihrer Judenschaft gewählter Deputirter zum Vortrag seiner Erinnerungen zugelassen werde." *) Das Loskaufungs - Pramium ist auf 140 Kaisergulden festgesetzt, das also nur dem Reichen zu gut kommen kann; der Arme muß sich in Person stellen. Aber auch der Reiche, der sich selbst stellen will, kann nach kaiserlichem Befehl unter keinerlei Vorwand abgewiesen, und zur Erlegung des Geldes gezwungen werden.

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