Ha- Meʾasef
- Journal
- Ha- Meʾasef
- Volume
- כרך השביעי (1797) (1797)
- Issue
- Deutsche Zugaben zum siebenten Jahrgange der Ebräischen Zeitschrift (המאסף) der Sammler. (1797)
- Date
- 1797-01-01
- Page
- Seite 23 (sequence 31)
- Language
- Hebrew, German
- Belongs to
- journal issue
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-- 2Z — der Recruten-Stellung »fand Statt; so daß selbst die Rabbiner mit unter den Enrollements-Listen ausgezeichnet wurden. Hierüber nun beschwerte sich die jüdische Gemeinde bei dem Kaiser, worauf ein höchstes Hofdecret vom 2gsten December 179z erschien, woraus ich Ihnen folgendes ausziehe. Die Juden sind auch nicht in der Anwendung des Conscription-Systems harter zu halten, als die Christen. Es ist also ganz richtig, daß bei der Reluition, nach welcher die Ausschreibung auf alle Werbbezirke berechnet wird, die Bestimmung der diensttauglichen Zahl, nach welcher alsdann die Repartition und die Aushebung geschieht, gesetzmäßig geschehe. Hieraus erfolgt: а) Daß diejenigen, die bei den Christen auch im Kriege als exempt betrachtet werden, auch bei den Juden unter die zu andern Staatonothdurften anwendbare Colonne geschrieben werden. d) Juden die in öffentlichen Aemtern stehen, sind daher cxempr. c) Die angesehensten Familien-Vater, ebenso б) die ältesten Söhne und Gewerbnachfolger, können nur in so fern exempc seyn, als diese exemprion in Kriegszeiren bei christlichen Familien im Werbbezirk zugelassen werden kann. e) Wenn bei den Christen die angesehensten Familien-Vater, Tagelöhner, ja sogar Häusler, nicht mehr verschont werden können, so müssen sich Dieses auch die Juden gefallen lassen. f) Juden, die mit augenscheinlichen Leibesgebrechen behaftet sind, die sie zu jeder Gattung von Militärdienst untauglich machen, können eben so wenig, als die Christen von dieser Art, in den Colonnen der Feuergewehre und zum Fuhrwesen coichgnier, und daher auch nicht zur Stellung angetragen werden. 8) Jene