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Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände · 1929-03-01 · 1 (3.1929) Sonderheft: Soziale Woche in Seesen · p. Seite 6

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Journal
Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
Volume
2 (1929). Bestand LBI
Issue
1 (3.1929) Sonderheft: Soziale Woche in Seesen
Date
1929-03-01
Page
Seite 6 (sequence 8)
Language
German
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Korreferat Dr. Max K r e u tz v e r g e r. Jedem Zeitalter entspricht eine besondere Art der Gestaltung orr Wohlfahrtspflege. Unsrem Zeitalter der durchgängigen Verstaatlichung, Vertrustung und Rationalisierung entspricht eine staatlich geordnete, gesetzlich gerege.te und großzügige Organisationsform der Wohlfahrtspflege. Der Sin* der gegenwärtigen Wohlfahrtspflege ist in der Heilung der Schäden zu sehen, die die gegenwärtige Wirtschaftsform mit Notwendigkeit verursach, und verursachen muß. Die kapitalistische Wirtschaftsweise basiert auf der Existenz einer ständigen Reservearmee Arbeitsloser, denen dar primitivste Existenzminimum gesichert bleiben muß, da sonst der Wirtschaftswert des Arbeitslosenheeres verloren ginge. Die kapitalistische Wirtschaftsweise sieht al'o in der Wohlfahrtspflege ihre Lösung der sozialen Frage. Der Mensch, der dieser Wirtschaftsweise ablehnend gegenübersteht, müßte konsequenterwefle damit auch ihre Form, Wohlfahrtspflege zu treiben, ablehnen. Diese prinzipielle Einstellung kann aber niemanden dazu verführen, jede praktische Form der sozialpolitischen und wohksahrtspflegerilchen Betätigung, die geeignet ist, die Wirtschaftsgegensätze zu überbrücken, nur aus diesem Grunde abzukehnen. Der sozialistische Betrachter wird über dieser praktischen Betätigung aber niemals vergessen, daß durchgrei ende Besserung und Änderung der 'ozialen Rot nur mit der Änderung der Wirtschaftsordnung selbst herbeizusühren ist. Die letzten zehn Jahre haben eine ungeheure Verstaatlichung de« wohlfahrtspslegerischen Betätigung gebracht, umfassende Ge'etzordnungcn (z. B. die Fürsorgepflichtverordnung, das Reichs.ugendwohlfahrtsgesetz usw.) habe« weite Gebiete der Wohlfahrtspflege der staatlichen Regelung unterworfen. Damit ist das Moment der Würdigkeit, das früher für alle wohlfahrtspflegerischen Maßnahmen Richtschnur war, immer mehr zum Verschwinde« gebracht worden und dem Rechtsanspruch im wohldesinierten Sinn auch auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege weite Geltung verschafft worden. Die Wertung der Fürsorgebedürstigkeit ist eine andere geworden, dar „Schuld". Moment spielt bei der Beurteilung kaum noch eine Rolle, was sicherlich darauf zurückzuführen ist, daß ganze Schichten über Nacht wohlfahrtsbedürfttg geworden find. In den letzten Jahren insbesondere ist zu beobachten, daß die rein unterst übende Wohlsahrispsiege immer stärker abgeläst wird durch alle produktiven Formen einer durchgreifenden Arbeitsfürsorge. Mit der Verstaatlichung der Wohlfahrtspflege und der Ausbreitung der gesetzgeberischen Grundlage ist eine durchgehende Verbeamtung der Wohlfahrtspflege zu beobachten. Diese Verbeamtung der Wohifahvispflege ist durchaus zu begrüßen, da sic eine Versachlichung der Wohlfahrtspflege darstellt und die Ausschaltung all jener Menschen bewirkt, die dte Entwicklung vernünstiger mohlfahrtspslegerischer Formen nicht günstig beeinflußt haben. Allerdings darf man die mit der Verbeamtung der Wohlfahrtspflege verbundene Gefahr der Mechanisierung der Wohlfahrtspflege nicht übersehen. Dem Beamten, der in täglicher Kleinarbeit sich erschöpft, wird der einzelne Mensch leicht zum Fall. Aus diesem Grunde ist eine dauernde Korrektur der verwaltenden Wohlfahrtspflege durch die Besürsorgtcn selbst notwendig. Das Ideal wäre die Selbstverwaltung der Befllrforgten. 6

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