Jüdische Auswanderung
- Journal
- Jüdische Auswanderung
- Volume
- 1939. Bestand LBI
- Issue
- April 1939
- Date
- 1939-04-01
- Page
- Seite 57 (sequence 57)
- Language
- German
- Belongs to
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Der deutsche Anteil an der neuseeländischen Ausfuhr betrug nur 0,4 v. H., an der neuseeländischen Einfuhr jedoch 1,7V v. H. im Jahre 1936. Bemerkenswert ist auch die Stellung Japans, das mit 2,7 v. H. an der neuseeländischen Ausfuhr, mit 3,0 v. H. an der neuseeländischen Einfuhr beteiligt war. Infolge der beherrschenden Stellung, die England im neuseeländischen Handel einnimmt, ist es für die Zukunft der neuseeländischen Wirtschaft von größter Bedeutung, ob England weiterhin gewillt ist, seinen Dominien eine bevorzugte Stellung als Lieferanten seiner Nahrungsmittel einzuräumen, oder ob es den dringenden Vorstellungen anderer Länder, in denen ebenfalls große englische Wirtschaftsinteressen auf dem Spiel stehen, nachgibt und die Konkurrenz dieser Länder auf seinem Markte in stärkerem Maße zuläßt. In dieser Hinsicht ist der Handelsvertrag, den England im Dezember 1936 mit Argentinien — das besonders für Wolle und gefrorenes Fleisch ein großer Konkurrent Neu-Seelands ist — abgeschlossen hat, von großem Interesse; er bringt Neuseeland erhebliche Vorteile, da er nicht unerhebliche Zölle auf die Einfuhr von Kühlfleisch und Gefrierfleisch aus Argentinien einführt und außerdem mengenmäßige Beschränkungen vorsieht. Infolgedessen kann Neu-Seeland, dessen Einfuhr in diesen Produkten weiterhin zollfrei bleibt, erheblich mehr hiervon nach England exportieren. 6. Währung und Staatsfinanzen Bis zum Jahre 1929 stand die neuseeländische W ährung in Parität zur englischen. Englische Münzen befanden sich im Umlauf. 1929 wurde die neuseeländische Währung zum erstenmal gegenüber der englischen abgewertet; die zweite Abwertung folgte 1933. Seitdem ist das neuseeländische Pfund stabilisiert im Verhältnis 125 £ N. Z. 100 £ Sterling. Unter Zugrundelegung eines Kurses von 12,34 RM. für 1 £ Sterling notiert also gegenwärtig 1 £ N. Z. 9,88 RM. 1 £ N. Z. wird eingeteilt in 20 Shilling (s oder sh), 1 Shilling in 12 pence (d). Gegen Ende 1938 ist eine Devisenbewirtschaftung eingeführt worden, deren Grundsätze folgende sind: Die Einfuhr und Ausfuhr von Waren bedarf der Genehmigung der Regierung; neuseeländische Noten sind nicht mehr frei in Sterling-Noten umzuwechseln. Die Einfuhrerlöse sind der Neuseeländischen Reservebank zur Verfügung zu stellen. Bei Betrachtung der neuseeländischen Staatsfinanzen fällt zunächst auf, daß die im Budget erscheinenden Posten durch außerordentlich hohe Summen repräsentiert werden. Diese Erscheinung erklärt sich daraus, daß die Betätigung des neuseeländischen Staates schon seit Jahrzehnten, ganz besonders aber seit der Herrschaft der Arbeiter-Regierung, weit ausgedehnter ist als die der meisten anderen Staaten der Welt. Einerseits erfordert das weit reichende wirtschaftliche Ueberwachungssystem einen großen Beamtenapparat, andererseits bedarf es zur Erfüllung der umfassenden Aufgaben selbst — mögen sie auf dem Gebiet der Arbeitsbeschaffung liegen oder sozialer Natur sein — außerordentlich hoher Mittel. Da die „werbenden" Betriebe des Staates — Eisenbahn, Post usw. — infolge der geringen Bevölkerungszahl nicht ausreichende Ueberschüsse zur Finanzierung der sozialen Dienste abwerfen können, ist die Besteuerung sehr hoch; mit fast 20 £ N. Z. je Kopf gehört Neu-Seeland zu den höchst besteuerten Ländern der Erde. In dem Fiskaljahr 1936/37, dem letzten, für das abschließende Zahlen vorliegen, wurden insgesamt 30,67 Millionen £ ausgegeben. Hinzu kamen noch Ausgaben für Arbeitsbeschaffung und Subventionen für die Landwirtschaft, die nicht im Budget aufgeführt werden. Von der genannten Ausgabensumme entfielen auf den Dienst der öffentlichen Anleihen etwa 9 Millionen £. Für Pensionen wurden über 5 Millionen '£ gezahlt. Diese letztgenannte Summe umfaßt u. a. Pensionszahlungen für Witwen und Kriegsteilnehmer, vor allem aber Alterspensionen. Jeder Neu-Seeländer über 65 und jede Neu-Seeländerin über 60 Jahre (in besonderen Fällen ist das Alter noch niedriger) erhält grundsätzlich eine Alterspension, die wenigstens 10 £ im Jahre ausmachen soll und bis auf 78 £ steigen kann. Im Herbst 1938 wurde das Gesetz über Alterspensionen durch das Gesetz zur sozialen Sicherung dahin ergänzt, daß jedem Neuseeländer nach einer gewissen Karenzzeit ein Mindesteinkommen vom Staat garantiert wird; die einschlägigen Bestimmungen sind jedoch wegen der langen Karenzzeiten für unsere Einwanderer noch lange nicht von Interesse. Für Erziehungszwecke wurden im genannten Budget über 3 Millionen £ und für Gesundheitspflege übetr 1 Million £ aufgewendet. Polizei und Heerwesen beanspruchten dagegen nur 1,7 Millionen £. Im gleichen Zeitraum betrugen die Staatseinnahmen 31,15 Millionen £. Etwa ein Drittel dieses Betrages kam durch Zölle und Verbrauchssteuern auf; 6,6 Millionen £ brachte die Einkommensteuer. Die öffentliche Verschuldung belief sich im März 1937 auf insgesamt 288 Millionen £, die zum größten Teil durch reproduktive Anlagen gedeckt waren. Nicht in den obigen Zahlen enthalten sind die Aufwendungen für Oeffentliche Arbeiten, die vor allem der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dienen sollten. Die Arbeitslosigkeit sank bei der Besserung der Konjunktur erheblich, nämlich von 32 000 Ende März 1936 auf noch nicht 28 000 Ende März 1937. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen setzte sich folgendermaßen zusammen (im März 1937). Der größte Teil (fast 19 000) empfing Unterstützung ohne zu arbeiten, etwa 6600 waren Kurzarbeiter und 2300 empfingen überhaupt keine Unterstützung. Schließt man die Zahl der bei öffentlichen Arbeiten voll Beschäftigten ein, so erhält man für März 1937 eine Gesamtzahl von 34 526 gegen 54 529 im Vorjahr. 7. Wirtschaftliche Entwicklung Infolge ihrer früher dargelegten außerordentlichen Abhängigkeit vom Außenhandel, und zwar von den Exportpreisen für einige wenige Standard-Produkte, befand sich die neuseeländische Wirtschaft während des Weltkonjunkturaufschwungs von 1933 bis 1937 infolge starken Steigens der Preise für Wolle, Butter, Käse und Fleisch in einer recht günstigen Entwicklung. (Vgl. Abschnitt III. 1. S. 51) Die besseren Preise, die für diese Produkte erzielt wurden, waren deshalb für die Regierung von so großer Wichtigkeit, weil der Staat seit dem August 1936 dazu übergegangen ist, den Absatz der Ausfuhr-Erzeugnisse der neuseeländischen Milchwirtschaft selbst in die Hand zu nehmen und dem Farmer einen garantierten Preis zu zahlen. Es liegt auf der Hand, daß unter diesen Umständen ein Preisrückschlag auf dem britischen Markt für die neuseeländischen Staatsfinanzen, möglicherweise aber auch für den Wirtschaftsfrieden des Landes, von recht bedenklichen Folgen sein könnte. Während die Regierung sich eine Zeitlang mit dem Gedanken trug, auch für andere wichtige Export-Produkte, wie vor allem Wolle, eine staatliche Absatzregelung der oben geschilderten Art einzuführen, scheint dieser Plan als solcher aufgegeben zu sein. Wie weit die Ende 1938 eingeführte Ein- und Ausfuhrkontrolle in diesem Sinne wirken wird, bleibt abzuwarten. Inhaber Dr. Fritz Israel Silberstein >7 5 itk' aÜ4, zitk' ein - mM tfitfthUvö-Ltut!