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Jüdische Auswanderung · 1939-04-01 · April 1939 · p. Seite 28

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Journal
Jüdische Auswanderung
Volume
1939. Bestand LBI
Issue
April 1939
Date
1939-04-01
Page
Seite 28 (sequence 28)
Language
German
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Verschiedenheit ihrer klimatischen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu starken Interessengegensätzen führen, die besonders in W estaustralien noch in den letzten Jahren eine starke Sezessionsbewegung zur Folge hatten. Doch sind bisher diese Bestrebungen an der australischen Bundesverfassung gescheitert. Die Stellung des Generalgouverneurs als Vertreter des englischen Königs besitzt weit mehr symbolische Bedeutung — verkörpert dieser doch die Zugehörigkeit Australiens zum Empire — als praktische Wirksamkeit. Der Generalgouverneur hat das — ziemlich belanglose — Recht der Einberufung und Auflösung des Parlaments; im übrigen aber ist er selbst den Gesetzen des Commonwealth unterworfen. Die wirkliche Macht liegt ausschließlich in den Händen des Parlaments. Das Bundesparlament — wohl zu unterscheiden von den Parlamenten der sechs Einzelstaaten — besteht (von dem schon erwähnten Generalgouverneur abgesehen) aus dem Senat und dem Abgeordnetenhaus. Der Senat zählt 36 Mitglieder — je 6 aus jedem der 6 Einzelstaaten. Die Wahlperiode beträgt 6 Jahre, doch wird im allgemeinen die Hälfte des Senats alle drei Jahre neu gewählt. Das Abgeordnetenhaus soll möglichst genau doppelt soviel Mitglieder zählen wie der Senat; doch richtet sich hier die Zahl der auf jeden Einzelstaat entfallenden Abgeordnetensitze nach seiner Bevölkerungszahl (ausschließlich der Eingeborenen); infolgedessen haben die Staaten Neusüdwales und Victoria bei weitem den stärksten Einfluß. Das Nordterritorium wählt seit 1922 ein Mitglied, das aber kein Stimmrecht besitzt. 1936 betrug die Zahl der Abgeordneten insgesamt 75. Das Abgeordnetenhaus wird auf drei Jahre gewählt, doch häufig vor Beendigung der Legislaturperiode aufgelöst. Zu Senatoren und Abgeordneten können nur Personen gewählt werden, die entweder schon von Geburt britische Staatsbürger sind oder aber vor mindestens fünf Jahren in England oder einem Einzelstaat des Australischen Bundes eingebürgert wurden und mindestens drei Jahre im Bundesgebiet wohnen. Die Wahlen zu beiden Häusern des Parlaments finden auf Grund des allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechts (auch für Frauen) statt. Es muß nachdrücklich betont werden, daß sich die gesetzgeberischen Befugnisse des Bundesparlaments nur auf einen bestimmten Aufgabenkreis erstrecken. Zu diesem gehören: Handel, Schiffahrt, Bank-, Finanz- und Wäh- -rungswesen, Landesverteidigung, Auswärtige Angelegenheiten, Post- und Telegraphenwesen usw., und neben einigen unwichtigeren Gebieten auch das in Australien bedeutsame Schlichtungswesen in solchen Arbeitskonflikten, die über die Grenzen eines Einzelstaates hinausgehen. In allen anderen Fragen wird die Gesetzgebung nicht vom Bundesparlament ausgeübt, sondern von den Parlamenten der Einzelstaaten, deren Zahl augenblicklich sechs beträgt, aber nach der australischen Verfassung durch Schaffung neuer Einzelstaaten vergrößert werden kann; dieser Fall wird wohl dann eintreten, wenn die jetzt noch kaum besiedelten Flächen, besonders in Westaustralien, einmal eine dichtere Bevölkerung erhalten sollten. Der Sitz des Bundesparlaments ist die Bundeshauptstadt Canberra, die zu keinem der sechs Einzelstaaten gehört, sondern sozusagen bundesunmittelbar ist. Geographisch — nicht politisch — gehört Canberra allerdings zu Neusüdwales. Canberra ist eine in großzügigster Weise angelegte, ganz auf die Zukunft berechnete, heute noch zum größten Teil leere Stadt — ein für Australien bezeichnendes Unikum. Auf die Verfassung der sechs Einzelstaaten einzugehen, würde zu weit führen; überall herrscht das System der parlamentarischen Demokratie, wenn freilich auch in recht verschiedener Ausgestaltung. Doch besteht für jeden Einzelstaat ein Oberhaus und ein Unterhaus, so daß Australien, bei einer Bevölkerung von 6^/4 Millionen, nicht weniger als 668 — ziemlich hoch bezahlte — Abgeordnete und 68 amtierende Minister sein eigen nennt. Wie in jeder parlamentarischen Demokratie, so spielt in Australien das Parteiwesen eine große Rolle, wobei das ziemlich stark vertretene irische Bevölkerungselement hier wie in anderen überseeischen Ländern, besonders in U. S. A., dem politischen Leben seine bestimmte Note aufprägt. , I Die wichtigsten Parteien sind folgende: Die Uni - ted Australia Party entstand 1931 aus Teilen der früheren nationalistischen Partei und Absplitterungen der Arbeiterpartei. Sie bildet augenblicklich zusammen mit der United Country Party die Regierung; Die United Australia Party ist scharf antikommunistisch und in außenpolitischer Hinsicht dem englischen Königshaus ergeben und durchaus empiretreu. Dementsprechend befürwortet sie handelspolitisch Gegenseitigkeitsverträge mit den Empireländern auf Grund des Ottawa-Abkommens, das weitgehende Zollvergünstigungen innerhalb des Empire vorsieht. Die United Country Party vertritt vor allem die Interessen der Landwirtschaft und der rohstoffverarbeitenden Industrie. Dementsprechend ist sie für Herabsetzung der Zölle für Fertigwaren und Senkung der Produktionskosten. Die Arbeiterpartei hat sich nach vorübergehender Spaltung vor den letzten Bundesparlaments-Wahlen (Oktober 1937) erneut zusammengeschlossen. Sie tritt für weitgehende Unabhängigkeit Australien« ein, insbesondere für Nichtbeteiligung an kriegerischen Maßnahmen des britischen Reiches. Die Rüstung (hauptsächlich Luftflotte) soll ausschließlich der Landesverteidigung dienen. Demgegenüber sind die früher im Vordergrund stehenden Programmpunkte z. B. Sozialisierung der Banken wie überhaupt die Probleme der Sozial- und Wirtschaftspolitik — u. a. Sozialversicherung, Vierzigstundenwoche, Revision der Ottawa- Verträge — während des letzten Wahlkaimpfes wenig erörtert worden. Die australische Außenpolitik wird in erster Reihe beherrscht von der Einwanderungsfrage. Nicht nur den australischen Politikern, sondern auch der breiten Masse der Bevölkerung ist das Bewußtsein in Fleisch und Blut übergegangen, daß die übervölkerten Länder Ostasiens, insbesondere das hochgerüstete Japan, in Australien Siedlungsmöglichkeiten suchen, und, solange man die farbigen Auswanderer gutwillig nicht einläßt, Australien zu erobern trachten. Die Australier sind sich auch dessen bewußt, daß sie aus eigener Kraft einer modernen Großmacht wie Japan schwerlich gewachsen wären, und schon deshalb betrachten sie in ihrer Mehrheit die Zugehörigkeit zum Britischen Empire als unentbehrlichen Schutz ihrer nationalen Existenz. Diese willige Zugehörigkeit zum englischen Empire, die sich u. a. darin äußert, daß Australien zum Ausbau ekes großen englischen Flottenstützpunktes Singapore erhebliche Beiträge leistet, beruht aber durchaus nicht nur auf militärpolitischen Erwägungen. Ebenso stark sind die wirtschaftlichen Bande, die Australien mit dem Mutterland verbinden; diese sind einerseits finanzieller Art — kommt doch das zur Erschließung und Entwicklung Australiens notwendige Kapital fast ausschließlich aus London —, andererseits aber handelspolitischer Natur; denn England ist der Hauptabnehmer der wichtigsten australischen Erzeugnisse und steht auch als Lieferant an erster Stelle. Aber neben all diesen realen Interessen spielen auch gefühlsmäßige Momente auf das stärkste mit. Der Australier ist, wie schon erwähnt wurde, ungemein stolz darauf, daß die Bevölkerung seines Landes zu weit über 90 0/0 britischer Herkunft ist, und so spricht er von England mit einem Gefühl großer Anhänglichkeit als dem Mutterland und der Heimat. Freilich gibt es zwischen England und Australien auch gewisse Interessengegensätze. Diese beruhen zum Teil darauf, daß Australien sich dessen bewußt ist, daß ein neuer europäischer Krieg, in den England mit seinen Hauptstreitkräften verwickelt wäre, für Australien bei seiner äußerst exponierten Lage unübersehbare Folgen haben könnte; infolgedessen ist Australien auf das stärkste daran interessiert, daß England sich nicht wegen europäischer Angelegenheiten in einen Krieg einläßt. Darüber hinaus machen sich aber in Australien starke Sympathien für die andere angelsächsische Weltmacht geltend, d. h. für die Vereinigten Staaten, bei denen man in vieler Hinsicht sogar mehr Verständnis für australische Belange zu finden glaubt als in England selbst, — sind doch auch die Vereinigten Staaten ein dünn bevölkertes Einwanderungsland mit hohem Lebensstandard, das entschlossen ist, sich unter allen Umständen gegen farbige Einwanderung zu schützen. Infolgedessen, und wegen der Rivalität zwischen den Vereinigten Staaten und Japan, blickt Australien vertrauensvoll auf die Vereinigten Staaten und sucht die englische Außenpolitik stets im Sinne eines möglichst engen Zusammengehens mit den U. S. A. zu beeinflussen. Dagegen, ist das Verhältnis zu Japan schwankend und unsicher, denn während aus politischen Gründen die asiatische Weltmacht mit größtem Mißtrauen betrachtet wird, ist Japan als Abnehmer australischer Erzeugnisse, vor allem der Wolle, wichtig, wenn nicht unentbehrlich. 28

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