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Jüdische Auswanderung · 1939-01-01 · Januar 1939 · p. Seite 69

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Journal
Jüdische Auswanderung
Volume
1939. Bestand LBI
Issue
Januar 1939
Date
1939-01-01
Page
Seite 69 (sequence 73)
Language
German
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Paraguay Paraguay ist ein verhältnismäßig kleines, wirtschaftlieh unentwickeltes, kulturell noch tief stehendes Land, das kaum eine Million Einwohner zählt. Innenpolitisch ist es bis in die letzte Zeit hinein von häufigen Erschütterungen heimgesucht worden; nach außen hin hat es sich im Chacokrieg siegreich behauptet, aber um den Preis einer schweren finanziellen Zerrüttung. Paraguay bietet der Einwanderung städtischer Elemente, nur Handwerker vielleicht ausgenommen, kaum irgend welche Möglichkeiten; zudem wird die Niederlassung in der Hauptstadt ungern gesehen. Dagegen ist bei dem Ueberfluß an fruchtbarem Boden Siedlern mit wirklichem Pioniergeist von der Einwanderung nach Paraguay nicht abzuraten. L Einwanderungsbedingungen A. Einreisebestimmungen Zur Einwanderung nach Paraguay ist ein Visum erforderlich. Dieses wird erteilt a) Personen, die einen Arbeitsvertrag mit einem in Paraguay ansässigen Unternehmer abgeschlossen haben; b) Personen, die von einem in Paraguay Ansässigen angefordert werden. Der Anfordernde braucht kein Verwandter des Angeforderten zu sein und nicht die paraguayanische Staatsangehörigkeit zu besitzen. c) Landwirten, die ein Vorzeigegeld besitzen, dessen Höhe von dem Konsul nach freiem Ermessen bestimmt wird. Im allgemeinen wird ein Betrag im Gegenwert von 400—600 RM pro Kopf verlangt. Das Vorzeigegeld muß dem Konsul in Form eines Schecks oder Hinterlegungsscheines vorgewiesen werden, der auf ein in Paraguay ansässiges Bank- oder Handelshaus gestellt sein muß. Der Zahlungsbeleg ist bei der Visierung des Passes (über diese s. u. 2) vorzulegen. Die Eigenschaft als Landwirt (landwirtschaftliche Arbeit von mindestens zwei Jahre Dauer) muß durch Zeugnisse oder andere Urkunden dargetan werden; unter Umständen wird ein Zeugnis des Kreisbauernführers verlangt. Ist das Familienoberhaupt Landwirt, so brauchen die übrigen Familienmitglieder keine Landwirte zu sein; doch müssen sie das vom Konsul pro Kopf geforderte Vorzeigegeld besitzen. Der Konsul gestattet häufig, daß einige junge Leute, die keine volle landwirtschaftliche Ausbildung genossen haben, mit der Familie eines Landwirts als deren Gehilfen mitreisen. Zur Erteilung des Visums sind dem paraguayanischen Konsulat außer drei Lichtbildern (in Berlin sind vier erforderlich) folgende Papiere vorzulegen: a) Gültiger Reisepaß; b) großes polizeiliches Führungszeugnis über die letzten fünf Jahre; c) 1. amtsärztliches Gesundheits - Zeugnis, 2. Trachombescheinigung und 3. Impfbescheinigung (letztere nicht älter als zwei Jahre; d) Bescheinigung der Verwaltungsbehörden über den Beruf des Antragstellers. Die Bescheinigung, der ein Diplom oder eine ähnliche Urkunde gleichsteht, wird von dem paraguayanischen Konsul in Hamburg nicht verlangt. Das Visum wird versagt: a) schwerkranken Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht verdienen können, Krüppeln, Blinden, Tauben und Geistesschwachen. Als schwere Erkrankungen gelten insbesondere Lepra, Trachom oder Tuberkulose; b) Bettlern, Vorbestraften und gewohnheitsmäßigen Trinkern; c) über 60 Jahre alten Personen, sofern sie nicht von ihren im Land ansässigen Kindern, Enkeln oder Ehegatten angefordert werden. In diesem Falle ist eine besondere Einreiseerlaubnis der Einwanderungsbehörden in Paraguay oder des paraguayanischen Konsulats im Herkunftslande zu erwirken; d) alleinstehenden Frauen über 40 Jahren, sofern sie ohne Unterstützung ihres Ehegatten, Bruders, Sohnes oder Enkels einwandern. Auch in diesem Fall ist die in der vorigen Ziffer bezeichnete Erlaubnis zu erwirken; e) Personen, gegen die politische Bedenken bestehen, oder die Prostituierte in das Land zu bringen suchen. Ob einer der vorstehend bezeichneten Versagungsgründe gegeben ist, entscheidet der Konsul nach freiem Ermessen. Das zur Durchreise nach Paraguay erforderliche Visum für Argentinien oder für Uruguay wird erst erteilt, wenn das paraguayanische Visum im Paß vermerkt ist. Beim Antrag auf Erteilung des Durchreisevisums sind vorzulegen: 1. dem argentinischen Konsulat: der Paß; 3 Paßbestätigungen (Formulare beim argentinischen Konsulat erhältlich); 1 ärztliches Gesundheitszeugnis; 1 Impfbescheinigung; 1 Bescheiniung, daß der Antragsteller nicht an Trachom leidet; 1 polizeüiches Führungszeugnis; 5 lose Paßbilder; 1 Scheck auf eine argentinische Bank über 68.18 argentinische Peso; 2. dem uruguayanischen Konsulat: der Paß; 4 Paßbilder; das Gesundheitszeugnis des Vertrauensarztes des uruguayanischen Konsuls und die Quittung über die gebuchte Passage nach Paraguay. Die Gebühr für die Erteilung des Visums beträgt 21 RM (5 Goldpesos). B. Zollbestimmungen 1. Reisegepäck Kleider, Bett- und Tischwäsche, Schmuckgegenstände, Tischgeschirr, Gegenstände für den Toilettentisch und Waren für den persönlichen Gebrauch mit deutlichen Spuren des Gebrauchs und in Mengen, die dem Range des Reisenden entsprechen, sind zollfrei. 2. Umzugsgut Gebrauchte Möbel, einschließlich der Familienbilder, Musikinstrumente, Werkzeuge, Küchengeräte in Menge und in der Art, die der Lage des Einwanderers entsprechen und für ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind, sind zollfrei. Diese Vergünstigung wird gewährt, wenn vor der Einreise eine Bescheinigung des Direktors für Ländereien und Kolonien beschafft wird, aus der hervorgeht, daß der Reisende Einwanderer ist. Zu diesem Zwecke muß auch durch Bestätigung einer Aufstellung der Gegenstände durch das Konsulat der Nachweis geführt werden, daß die Gegenstände länger als ein Jahr benutzt worden sind. Das Umzugsgut soll mit dem Einwanderer zusammen oder in einer nach dem Ermessen des Zollamtsvorstehers angegebenen Frist eingehen. 3. Ausstattungs- und Heiratsgut Neue Gegenstände sind nicht zollfrei. II. Das Land 1. Natur und Haupteinteilung des Landes Paraguay, eine der beiden Binnenrepubliken Südamerikas ohne Zugang zum Meer, grenzt an Brasilien, Argentinien und Bolivien. Die Angaben über Paraguays Größe schwanken ungemein stark. Laut Auskunft von amtlicher paraguayanischer Stelle soll die Größe Paraguays 69

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