Jüdische Auswanderung
- Journal
- Jüdische Auswanderung
- Volume
- 1939. Bestand LBI
- Issue
- Januar 1939
- Date
- 1939-01-01
- Page
- Seite 46 (sequence 50)
- Language
- German
- Belongs to
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kann und anfangs keine großen Ansprüche stellt. Wir selbst sind in der Stadt zurechtgekommen, denn jeder gebildete Brasilianer versteht Französisch und der Handeltreibende auch Englisch. Hier auf dem Lande lernt man den kleineu Wortschatz der „Caboclosprache" schnell, falls man sich an den Tonfall gewöhnen kann und die Fehler nach und nach ausmerzt. Es gibt hier im Staate Rio de Janeiro eine Anzahl von Glaubensgenossen, die Sitios oder Facendas besitzen, auf denen sie irgendeine Spezialität bauen, Orangen oder andere Zitrusfrüchte, Kaffee usw., auch gibt es Imker und Milchviehhalter. Aber die Entfernungen sind so riesig, daß man kaum mit ihnen zusammenkommt. Auch liegt hier die neue Ica-Kolonie bei Rezende, die aber im Aufbau dieselben Schwierigkeiten zu überwinden hat wie wir alle." Ein Auswanderer, der an einem der portugiesischen Sprachkurse des Hilfsvereins teilgenommen hat, schreibt dankbar aus Säo Paulo am 10. Mai 1936: „Die Sprache hapert bei 99 9/10 o/0 der Zuwanderer. Ohne sie sind sämtliche nicht' handwerklich zu Beschäftigenden erschossen! Sie können den Emigranten gar nicht dringend genug predigen, das Sprachstudium so ernst wie nur möglich zu nehmen! Die paar Stoppelbrocken, die die Leute in 2—3 Stunden — dann werden sie nämlich bereits „weich" — gelernt hüben, langen nicht mal, um vor dem allenthalb lauernden Verlust hier geschützt zu sein. Es laufen hier leider Gottes noch Leute herum, die seil Monaten hier sind und nicht mehr wissen als einige Wörter. Dabei ist der Unterricht von Frl. W. ganz ausgezeichnet, und ich bin ihr besonders für ihre gute Methodik dankbar. Ferner ist es angebracht, und ich spreche sicher da nicht allein, sämtliche Emigranten auf ein bescheidenes und anständiges Benehmen aufmerksam zu machen. Das gilt vor allen Dingen für die Schiffsreise, es bleibt aber auch hier bestehen!" . Daß es die einwandernden Juden aus Deutschland an der notwendigen Anpassungsfähigkeit fehlen lassen, wird uns leider auch in neuester Zeit noch einmal mitgeteilt: Säo Paulo, den 20. 2. 1938 „An den hier eintreffenden Juden aus Deutschland haben die hier längere Zeit wohnenden oder geborenen Juden immer das gleiche auszusetzen. Es ist die absolute Verstandnislosigkeit, sich auf Wesen und Geist der Südamerikaner einzustellen. Die Sympathien der Bevölkerung werden dadurch in das Gegenteil gekehrt. Diese Sympathie jedoch stellt einen unwiderbringlichen Wert und ist für die Zukunft der Juden meiner Meinung nach der bedeutendste Faktor." Chile Der lang hingestreckte, dünn bevölkerte Küstenstaat ist klimatisch mindestens in seinem mittleren Teil außerordentlich begünstigt. Er bietet nicht nur der landwirtschaftlichen Siedlung noch große Möglichkeiten, sondern dürfte auch eine bedeutende industrielle Zukunft haben. Die mehreren hundert Juden aus Deutschland, die seit 1933 eingewandert sind, dürften wirtschaftlich restlos Fuß gefaßt haben. Ob eine weitere Einwanderung der Juden aus Deutschland stattfinden kann, hängt ausschließlich von der künftigen Einwanderungspolitik der chilenischen Regierung ab. I. Einwanderungsbedingungen A. Einreisebestimmungen Anträge von Personen, die nach Chile einwandern wollen, sind nicht an das Chilenische Konsulat zu richten, sondern an den Hilfsverein. Der Hilfsverein leitet diese über die chilenischen Komitees an die chilenische Regierung weiter; diese veranlaßt dann in einzelnen Fällen den Konsul, das Visum zu erteilen. Personen, die in Chile ansässige Verwandte haben, können den Antrag an das chilenische AußenministerLum durch diese einreichen lassen. Mit der Erteilung der Einwanderungserlaubnis können rechnen: a) Nahe Angehörige in Chile ansässiger Personen, b) eine Quote von jährlich 50 Familien unter folgenden Bedingungen: 1. der Familienvater soll einen Industriellenberuf ausüben oder in der Lage sein, einen kleinen industriellen Betrieb in Chile aufzubauen; 2. er soll nachweisen können, daß ihm zum Zweck der Auswanderung nach der Auswanderung ein größerer Kapitalbetrag im Ausland zur Verfügung gestellt wird; 3. der Familienvater soll nicht über 45 Jahre alt sein; er soll möglichst viele Kinder haben. Wenn die Genehmigung zur Erteilung eines Visums gegeben worden ist, sind dem Konsulat folgende Papiere vorzulegen: 1. gültiger Reisepaß; 2. ein polizeiliches Führungszeugnis über die letzten 5 Jahre; 3. ein amts- oder vertrauensärztliches Gesundheitszeugnis; 4. eine amts- oder vertrauensärztliche Bescheinigung über Impfung gegen Pocken. (Ist die Impfung während der letzten 2 Jahre vorgenommen, so genügt die s. Zt. darüber erteilte Bescheinigung.) Zu 3 und 4. In Hamburg und Berlin muß das Gesundheitszeugnis mit Impfvermerk durch den Vertrauensarzt des Chilenischen Generalkonsulats bzw. Konsulats ausgestellt werden; in Bremen ist das Gesundheitszeugnis und der Impfschein vom Kreisarzt einzuholen. 5. 3 Paßbilder. Jeder Inhaber eines Passes muß persönlich zur Visumerteilung erscheinen. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Vollmacht ihrer Eltern oder ihres gesetzlichen Vertreters. Das Visum wird nicht erteilt: 1. Personen, die dem Staate zur Last fallen könnten; 2. Personen, die mit bestimmten Krankheiten behaftet sind; 3. Verbrechern, Prostituierten, Bettlern; 4. Flüchtlingen, aus einem Lande Ausgewiesenen und politisch nicht Einwandfreien. Zur Durchreise durch Chile erforderliche Visen werden erst erteilt, wenn das Visum des Bestimmungslandes bereits im Paß enthalten ist und eine Bestätigung des betreffenden Konsulats beigebracht wird, daß gegen die Erteilung des Durchreisevisums keine Bedenken bestehen. — Vorzulegende Papiere: siehe oben. (Ein neues Einwanderungsgesetz ist in Vorbereitung.) Die Gebühr für das Visum beträgt 18 RM. B. Zollbestimmungen 1. Reisegepäck Zollfrei zugelassen werden nur Reisegeräte, Kleidungsstücke, elektrische Geräte für die Körperpflege, Sachen für den persönlichen Gebrauch, sofern sie benutzt und dadurch im Werte gemindert und dem Lebensverhältnis des Reisenden angemessen sind. M