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Jüdische Auswanderung · 1939-01-01 · Januar 1939 · p. Seite 15

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Journal
Jüdische Auswanderung
Volume
1939. Bestand LBI
Issue
Januar 1939
Date
1939-01-01
Page
Seite 15 (sequence 19)
Language
German
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rocht) hatten. Insgesamt lebten Ende 1937 auf den ICA-Kolonien 3480 Familien mit zusammen 26110 Personen. Hinzu kommen etwa 8000 Personen, die nicht von der Landwirtschaft leben, und in den Städtchen dieses Gebietes noch ungefähr weitere 8000 Juden, etwa die Hälfte der dort lebenden Gesamtbevölkerung. Im Gebiete der ICA-Kolonisation leben als jetzt insgesamt 40 000 Juden, von denen über die Hälfte Kolonisten sind. Neuerdings hat die ICA damit begonnen, auch jüdische Familien aus Deutschland in ihren argentinischen Kolonien anzusiedeln. Im Januar 1936 hat die ICA eine erste Gruppe von 20 jüdischen Familien aus Deutschland in ihrer Kolonie A v i g d o r (Entre Rios) in Argentinien angesiedelt. Eine Erweiterung dieser Ansiedlung ist zur Zeit auf Grund einer sorgfältigen Auswahl der Bewerber für etwa 150 Familien im Gange. Es handelt sich dabei um Familien, die für landwirtschaftliche Siedlungsarbeit geeignet sind, mit mindestens drei erwachsenen männlichen Mitgliedern und mindestens einer erwachsenen weiblichen Arbeitskraft, gegebenenfalls ergänzt durch Verheiratung von Söhnen oder Töchtern bzw. durch nahe Verwandte (Neffen oder Nichten). In Ausnahmefällen können geeignete Familien, die nicht der geforderten Zusammensetzung entsprechen, durch den Anschluß von ein oder zwei Gehilfen ergänzt werden, die nicht mit der Familie verwandt zu sein brauchen. Die Familien werden auf ihre Eignung für die Siedlungsarbeit von einem Beauftragten der ICA persönlich ausgewählt. Von den ausgewählten Familien muß ein junges männliches Familienmitglied nach einer vierwöchigen landwirtschaftlichen Vorschulung im Landwerk Neuendorf der Familie vorausfahren, um sich während eines Jahres in den ICA-Siedlungen in Argentinien als Landarbeiter zu betätigen. Nach dieser Bewährungszeit erfolgt eine Anforderung der gesamten Familie und deren Ansiedlung auf einer einzelnen Familiensiedlung. Ueber die Bedingungen dieser Ansiedlung unterrichtet die nachstehende Zusammenstellung aus einem Expose der ICA: Von seiten der ICA wird auf Grund ihrer mehr als 40jährigen Erfahrungen für jeden Kolonisten ein genauer Entwicklungsplan ausgearbeitet, das dazugehörige Betriebskapital und Inventar festgesetzt, die Anleitung durch eigene landwirtschaftliche Experten veranlaßt und der Absatz der Produkte im voraus berechnet. Zum Zweck der Ansiedlung erhält jeder Kolonist von der ICA soviel Land zugewiesen, daß er bei dessen persönlicher Bearbeitung für sich und seine Familie ein normales Auskommen hat und das Land im Verlauf einer Reihe von Jahren abzahlen kann. Es ist je nach Lage der Kolonien zehn bis hundert Hektar groß. Für jede Familie wird auf dem ihr zugewiesenen Felde ein Haus mit zwei Zimmern und Küche gebaut. Sie erhält ferner die zur Bewirtschaftung notwendige Anzahl von Pferden, Kühen und Ackergeräten und wird von landwirtschaftlichen Experten während der ersten Zeit ihres Aufenthaltes zur Arbeit angeleitet. Eine Bearbeitung des Landes durch fremde Hilfskräfte wird von der ICA nicht gestattet. Mit jedem Kolonisten wird ein Pachtvertrag für die Dauer von acht Jahren abgeschlossen, der die schriftliche Zusage enthält, daß er nach Verlauf der ersten acht Pachtjahre das Land zu einem im Vertrag festgelegten Preis kaufen kann, wenn er bis dahin alle Bedingungen des Pachtvertrages — die Rückzahlung der erhaltenen Kredite für Inventar usw. — erfüllt und 25 bis 50 o/0 des Wertes des Landes eingezahlt hat. In diesem Fall erhält er für den Restwert des Landes auf neun Jahre eine Hypothek. Wenn der Kolonist vor Ablauf dieser Zeit in der Lage ist, das Land abzuzahlen, kann er zwar das Geld bei der ICA deponieren, wird aber nicht vor Ablauf der vertraglich vorgesehenen Frist Eigentümer des Landes. Der Grund dieser Bestimmung ist der, daß die ICA, die den Kolonisten das Land und evtl. Kredite zu ganz besonders günstigen Bedingungen überläßt, verhindern will, daß sie das Feld mit Vorteil verkaufen. Man nimmt an, daß nach Ablauf der Bewährungszeit von 17 Jahren die auf dem Lande herangewachsene Generation bereits mit der Scholle verwurzelt ist. Der Kolonist, der die Kolonie verläßt, kann, auch wenn er bereits Eigentümer des Bodens ist, an die ICA keinerlei Ansprüche stellen. Ist er noch nicht Eigentümer des Bodens, verliert er alle bereits erarbeiteten Rechte, und die ICA fordert gegebenenfalls auch auf gerichtlichem Wege die Rückzahlung der noch an sie geschuldeten Beträge. Der Kolonist übernimmt die materielle und moralische Verpflichtung, alle vorgestreckten Beträge zurückzuzahlen, soweit die Erträge seiner Wirtschaft ihm dies ermöglichen. Er muß sich darauf einstellen, als Bauer zu leben und seine Kinder zu Bauern zu erziehen. Soweit er die nötige Disziplin im Rahmen der ICA einhält, ist er in der Gestaltung seines Lebens völlig frei. Die Ansiedlung ist streng individualistisch. Die ICA sorgt jedoch für die Erhaltung jüdischer Schulen, jüdischer Kultuseinrichtungen, zu deren Kosten sämtliche Kolonisten beisteuern müssen, und bietet den orthodoxen Juden die Möglichkeit, vollkommen rituell zu leben. Zur Ansiedlung jüdischer Auswanderer aus Deutschland ist folgender Plan entworfen: Die Familien, die die ICA zur Ansiedlung in ihren Kolonien annimmt, werden in der Kolonie A v i g d o r (Provinz Entre Rios) gruppenweise angesiedelt. Diese Kolonie ist am 32. Grad südlicher Breite gelegen, ihr Klima ist gesund und für Europäer gut erträglich. Zur Sicherung der Auswahl geeigneter Personen und zur Erleichterung des Emlebens wird seit 1937 nicht mehr die ganze Familie geschlossen zur Siedlung gebracht; vielmehr wird ein männliches Familienmitglied vorausgeschickt, geschult und geprüft, dann auf dem Grundstück angesetzt, das er in Zukunft bearbeiten soll, und nun erst wird die Familie aus Europa nachgeholt. Die Gegend wird von Eisenbahnlinien durchzogen, die den Abtransport der landwirtschaftlichen Produkte ermöglichen. Avigdor ist 21 km von der Eisenbahnstation Bovril entfernt, 50 km von der Stadt La Paz, 160 km von der Provinzhauptstadt Parana und 700 km von der Landeshauptstadt Buenos Aires. Jede Familie erhält 50, evtl. bis zu 75 Hektar Land. Jede Siedlung ist umzäunt und besitzt folgende Anlagen: 1 Haus, bestehend aus 2 Zimmern und Küche, mit notwendigster Einrichtung (1 Tisch, 4 Stühle, 4 Betten, 1 Schrank, 1 Herd und etwas Küchengeschirr), eine offene Scheune, einen Hühnerstall, ein Klosett und eine Duschvorrichtung. Ein Brunnen wird immer gemeinsam für 2 oder 4 Siedlungen angelegt. An lebendem Inventar werden jeder Siedlungsfamilie übergeben: Kühe, Pferde, Hühner. Eine Zuchtstation ist für die Verbesserung des Viehbestandes vorgesehen. Das Vieh wird dem Siedler entsprechend der Entwicklung seiner Siedlung zugeteilt. An Maschinen und Geräten erhält jede Siedlungsfamilie: 1 Wagen, 1 Pflug, 1 Egge, Milcheimer, Schaufeln, Hacke usw. Außerdem sind zur gemeinsamen und abwechselnden Benutzung folgende Maschinen vorgesehen: Sämaschine, Stachelwalze, Dreschmaschine, Erntemaschinen usw. Im ersten Jahre wird dem Siedler Saatgut übergeben, und zwar: Mais, Weizen, Hafer und Leinsaat. Außerdem erhält er noch Mais zur Verpflegung seiner Hühner bis zur ersten Ernte. Während des ersten Jahres werden die Siedler durch eigene landwirtschaftliche Lehrer, die sich in der Kolonie aufhalten, angeleitet und unterrichtet. Falls das Erträgnis des ersten Jahres aus irgendeinem Grunde nicht genügen sollte, um den Lebensunterhalt der Siedlerfamilie zu sichern, können ihr auf Wunsch Arbeiten übertragen werden, durch deren Bezahlung sie ihre Einnahmen erhöhen kann. In der zweiten landwirtschaftlichen Jahresperiode hat der Siedler schon Erträge aus der Feldwirtschaft, die ihm somit ein normales Auskommen sichert. Aber auch im zweiten Jahre werden dem Siedler im Bedarfsfalle noch Aushilfsarbeiten gegen Entgelt übertragen. Die dritte landwirtschaftliche Jahresperiode muß, normalerweise, nicht nur den Unterhalt des Siedlers hinreichend decken, sondern auch noch genügend Ertrag abwerfen, um einen Teil seiner Schulden abzuzahlen, die er infolge seiner Ansiedlung aufgenommen hat. SILBERSTEIN & CO Inhaber Dr Fritz TsrnPi Silberst BEI DER AUSWANDERUNG BERLIN S036 REICHENBERGER STRASSE 154 15

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