Jüdische Auswanderung
- Journal
- Jüdische Auswanderung
- Volume
- 1937. Bestand LBI
- Issue
- Herbst 1937
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 93 (sequence 99)
- Language
- German
- Belongs to
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Künstler, Politiker oder sonstige Prominente auf besonderen Beschluß des Ministeriums des Auswärtigen nach Columbien kommen. Neuerdings kann ein Teil des für Columbien erforderlichen Vorzeigegeldes (79 o/0> d. h. etwa 300 RM.) bei dem Vertreter einer englischen Schiffahrtslinie in Reichsmark in Deutschland hinterlegt werden; in diesem Falle sind nur die restlichen 21 o/o in Devisen aufzubringen. Der in Reichsmark hinterlegte Betrag kann unter Abzug von 116 RM. nach Ablauf von 2 Jahren und nach Freigabe durch die Devisenstelle an Angehörige des Einzahlers im Inlande ausgezahlt werden. — Der in Devisen aufzubringende Restbetrag verfällt. Wir müssen aber an dieser Stelle darauf hinweisen, daß die von überseeischen Einwanderungsländern verlangten Vorzeigegelder und Landungsdepots auch im Interesse des Einwanderers selbst gefordert werden. Wenn auch, wie es bei Columbien der Fall ist, der Einwanderer das Vorzeigegeld selbst während der ersten zwei Jahre seines Aufenthaltes nicht angreifen darf, so kann er es doch beleihen lassen, so daß ihm für die erste Zeit seines Aufenthaltes ein bescheidener Barbetrag zur Verfügung steht. Völlig mittellos im Einwanderungshafen vom Schiff zu gehen, bedeutet für den Einwanderer ein außerordentliches Risiko. IV. Ecuador Jeder nach Ecuador Einreisende muß, nach Auskunft des Konsulats in Berlin, im Besitz von 2 5 0 U S A $ sein. Er hat davon bei der Einreise ein Landungsdepot von 100 USA-I zu hinterlegen, das nach 30tägigem Aufenthalt im Lande in ecuadorianischer Währung zurückgezahlt wird. Außerdem muß er über ein Vorzeigegeld von 150 USA-f verfügen, damit die Bestreitung seines Lebensunterhalts in den ersten Wochen seines Aufenthaltes in Ecuador gesichert ist. Die Gültigkeit des Visums ist jetzt auf drei Monate beschränkt. Die Erteilung von Visen für Inhaber von Fremden- und Nansen-Pässen steht im Ermessen des Konsuls. V. Paraguay Die Einwanderung von Juden nach Paraguay gilt bei der dortigen Regierung grundsätzlich als unerwünscht. Nach Auskunft des Generalkonsulats in Berlin ist die Einwanderung von Juden nach Paraguay nur dann gestattet, wenn sich der jüdische Einwanderer in dem Besitze eines Permiso de Desembarco („Landungserlaubnis") befindet. Dieses Permiso wird von den paraguayanischen Regierungsstellen nur noch auf Grund der Anforderung eines in Paraguay lebenden Angehörigen oder Freundes des Einwanderungswilligen erteilt. Die Konsuln in Deutschland erteilen bei Vorliegen des Permiso das Visum, wenn alle in unserem Südamerika-Heft angeführten Unterlagen vorhanden sind. Das Permiso darf nicht älter sein als sechs Monate. VI. Peru Laut Auskunft des Generalkonsulats in Hamburg ist die Einreise nach Peru zur Zeit gesperrt. VII. Uruguay Zur Erteilung des sog. Reisezeugnisses wird neuerdings neb~n den im Südamerika-Heft aufgeführten Papieren ein Jfprftrungszeugnis der Geheimen Staatspolizei darüber "verlangt, daß der Inhaber nicht der kommunistischen oder „JÜDISCHE AUSWANDERUNG" Südamerika - Nonderhef t ERSCHIENEN IM HERBST 1936 Nadi COLUMBIEN m Uder PACIFIC LINE Fahrpreis: 3.Klasse Liverpool- Buenaventura RM. 270.- Das Einwanderungs-Depot für Columbien kann bis zu 79% in Reichsmark bei der Linie eingezahlt werden. Bordgeld Auskünfte und Budiungen durch Palestine & Orient Lloyd Berlin W15, Meinekestr. 2, Ruf 9173 03-04 Konzessionierte Auswanderungs-Agentur der PACIFIC LINE, LIVERPOOL irgendeiner anderen umstürzlerischen Partei angehört oder deren Bestrebungen unterstützt hat. Ferner muß der Antragsteller 6 einwandfreie Referenzen angeben, die über die politische Einstellung und Ehrenhaftigkeit des Einwanderungswilligen Auskunft geben können. Das Uruguayanische Konsulat behält sich vor, bei den als Referenzen angegebenen Personen Erkundigungen einzuziehen und sich die Kosten dieser Recherchen vom Antragsteller ersetzen zu lassen (und zwar Reisekosten und Tagesspesen). Die Referenzen müssen für Mann und Frau verschiedene sein, also für ein Ehepaar 12 Referenzen. Wer nach Uruguay einwandert, muß ein Kapital von 6 0 0 uruguayanischen Goldpesos bei der Landung vorweisen können, braucht diesen Betrag aber nicht zu hinterlegen. Besitzen die Reisenden keinen Rufschein (Llamada), so kann das Generalkonsulat in Hamburg das Reisezeugnis erteilen, falls die betreffende Person dem Konsulat den Nachweis erbringt, daß sie entweder 600 Goldpesos nach Uruguay transferieren wird, oder daß dieser Betrag von dritter Seite für sie nach Uruguay überwiesen wird. Andererseits wird bei Erteilung des Reisezeugnisses von der Beibringung des Vorzeigegeldes abgesehen, wenn in der Llamada ausdrücklich vermerkt ist, daß der Betrag bereits in Uruguay hinterlegt ist. Die Erteilung des Reisezeugnisses für Personen, die keinen Rufschein (Llamada) besitzen, liegt ausschließlich im Ermessen des Konsuls. Die grundlegende Information über alle Länder Südamerikas Preis RM 1.—, zuzüglidi RM. 0,40 Porto Bestellungen: HILFSVEREIN DER JUDEN DEUTSCHLANDS E.V. BERLIN W35, LUDENDORFFSTR. 20. POSTSCHECKKONTO: BERLIN 16312 93