Jüdische Auswanderung
- Journal
- Jüdische Auswanderung
- Volume
- 1937. Bestand LBI
- Issue
- Herbst 1937
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 90 (sequence 96)
- Language
- German
- Belongs to
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Antragsteller zur Zeit seinen Wohnsitz hat, mit der Maßgabe, daß, wenn der Antragsteller die Erlaubnis zur Einreise in die Union oder nach Südwestafrika zum Zwecke zeitweiligen Aufenthalts im Lande erhalten hat, sein Antrag unmittelbar an den Staatssekretär des Innern in Prätoria geleitet werden soll. 5. (Betrifft die Form des von den südafrikanischen Behörden auszustellenden Erlaubnisscheines.) 6. Jeder Person, der ein Erlaubnisschein ausgestellt wird, soll auch ein Personalausweis ausgestellt werden. 7. Jeder Ausländer, der in die Union oder nach Südwestafrika zur ständigen Niederlassung einreist, soll bei seiner Ankunft dem Einwanderungsbeamten den Erlaubnisschein und den Personalausweis sowie eine, mit der Unterschrift des hierzu von dem Amt ermächtigten Beamten versehene Abschrift des von ihm eingereichten Antragsformblatts vorlegen. 8. Die vorgeschriebene Gebühr, die wegen des Erlaubnisscheins zu zahlen ist, beträgt ein Pfund (£ 1) in Währung der Union. Dieser Betrag wird in dem genehmigten Hafen oder Ort der Einreise in die Union oder nach Südwestafrika vor der Einreise des Inhabers des Erlaubnisscheins gezahlt. 9. 1. Jeder Ausländer, der in die Union oder nach Südwestafrika zum zeitweiligen Aufenthalt im Lande einzureisen wünscht, hat dem Einwanderungsbeamten die tatsäclüiche Zeitdauer, für welche er in der Union oder in Südwestafrika zu bleiben wünscht, anzugeben und diesem Beamten a) b) c) sämtliche für, die ihm zur schreiben Einzelheiten über die Gründe hier- Verfügung stehenden Empfehlungszur Unterstützung seines Begehrens, einen gültigen Paß oder eine andere Reiseurkunde, deren Gültigkeitsdauer nicht während des zeitweiligen Aufenthalts abläuft, und d) nach dem Ermessen des Einwanderungsbeamten ein kürzlich aufgenommenes Lichtbild des Antragstellers beizubringen. 2. Der gemäß den Bestimmungen des § 5 Abs. 1 des Gesetzes auszustellende zeitweilige Erlaubnisschein soll die im Anhang VI zu diesen Verordnungen angegebene Form haben. Wegen jedes zeitweibgen Erlaubnisscheins ist eine Gebühr von 5 Schillingen zu zahlen. Ferner kann der Einwanderungsbeamte nach seinem Ermessen verlangen, daß der Inhaber eines zeitweiligen Erlaubnisscheins eine Summe bis zu einhundert Pfund (£ 100) als Sicherheit für seine Beobachtung der in dem einstweiligen Erlaubnisschein angegebenen Bedingungen hinterlegt oder daß er eine dem Einwanderungsbeamten ausreichend erscheinende Sicherheit für die Zahlung dieser Summe an Stelle solcher Hinterlegung beibringt. Die Hinterlegungssumme wird nur zurückerstattet bei Erfüllung der genannten Bedingungen und wenn der Inhaber die Union oder Südwestafrika innerhalb der Frist, für welche der Erlaubnisschein ausgestellt ist, verläßt. Das Antragsformular Bevor wir eine Uebersetzung des Antragsformulars sowie der diesem beiliegenden „Anweisungen für den Antragsteller" wiedergeben, weisen wir darauf hin, daß die von dem Gesetz geforderten Uebersetzungen von einem gerichtlich beeidigten Dolmetscher vorgenommen werden müssen, dessen Unterschrift durch den für ihn zuständigen Landgerichtspräsidenten beglaubigt werden muß; auf die letztgenannte Beglaubigung kann nur dann verzichtet werden, wenn die Unterschrift des gerichtlich beeidigten Dolmetschers bereits auf der Konsularabteilung oder dem Konsulat vorliegt. „Anweisungen für den Antragsteller 1. Ihr Gesuch muß in doppelter Ausfertigung abgefaßt sein, doch braucht nur ein Exemplar beglaubigt zu sein. 2. Alle Fragen müssen beantwortet werden. 3. Das Gesuch mit allen beizufügenden Schriftstücken muß dem Vertreter der Südafrikanischen Union in Ihrem Wohnlande ausgehändigt oder per Post zugestellt werden, und dort, wo es keinen solchen Vertreter gibt, dem nächsten britischen Konsul. Das Gesuch darf nicht direkt an den Innenminister zu Pretoria geschickt werden. Die Adresse des Vertreters der Union ist weiter unten angegeben. Der Vertreter der Union, bzw. der britische Konsul, verlangt von Ihnen die Bezahlung der Portokosten, die er bei der Weitersendung Ihres Gesuches zu tragen hat. 5. Die in dem Gesuch zu erteilenden Angaben müssen in englischer, afrikanischer oder holländischer Sprache abgefaßt sein. Was die Anmerkung nach Frage Nr. 24 anbelangt, so müssen Gesundheits-, Führungs- und Anstellungszeugnis unter d, e und g und die Bescheinigung der Vermögensverhältnisse unter i, wenn sie in der Originalsprache abgefaßt sind, von beglaubigten Uebersetzungen in englischer, afrikanischer oder holländischer Sprache begleitet sein. Was die Schriftstücke unter b, c, f und h betrifft, so sind nur beglaubigte Uebersetzungen in englischer, afrikanischer oder holländischer Sprache erforderlich. 6. Adressen der Vertreter der Südafrikanischen Union: 4 In Deutschland: The Secretary, South African Legation, Tiergartenstr. 17 a, Berlin W 35 (An den Herrn Sekretär der Südafrikanischen Gesandtschaft, Berlin W 35, Tiergartenstraße 17 a)." „Gesuch um Bewilligung der Einreise in die Südafrikanische Union oder in das Mandatsgebiet von Südwestafrika zum dauernden Aufenthalt." 1. Vollständiger Name des Gesuchstellers.......... 2. Vollständige gegenwärtige Adresse............ 3. Geburtsdatum ...................... 4. Geburtsort........................ 5. Gegenwärtige Staatsangehörigkeit ............ 6. Geschlecht........................ 7. Größe........................ 8. Augenfarbe ....................... 9. Rasse, zu welcher der Gesuchsteller gehört (z. B. Slawe, Tscheche, Jude, Asiate usw.)............... 10. Nähere Bezeichnung etwaiger körperlicher Gebrechen . . . 11. Aufenthaltsort oder -orte während der letzten fünf Jahre . . 12. Zivilstand (ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden) . . 13. Wenn verheiratet, vollständiger Name der Ehefrau .... Ihren Umzug nach Amerika - Afrika - Palästina vergeben Sie nicht, bevor Sie meine unverbindliche Offerte eingeholt haben SIEGFRIED GADIEL TELEFON:51223 BRESLAU GARTENSTR. 34 J. SCHNEIDER & Co. G. M. B. H. Frachtagentur der Vereinigten Italienischen Schiffahrtsgesellschaften Lagerung, Verpackung, Versicherung Ausland Palästina Übersee BERLIN NW 40 ALT-MOABIT 139 Ruf 35 26 64 90