Jüdische Auswanderung
- Journal
- Jüdische Auswanderung
- Volume
- 1936. Bestand LBI
- Issue
- September 1936
- Date
- 1936-09-01
- Page
- Seite 74 (sequence 80)
- Language
- German
- Belongs to
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Columbien Columbien ist mehr als doppelt so groß wie Deutsehland, an Naturschätzen reich und klimatisch in den höher gelegenen Teilen für gesunde Europäer im allgemeinen zuträglich. Industriell noch wenig entwickelt, aber durchaus entwicklungsfähig, bietet es vor allem Unternehmern mit etwas Kapital und guten Fachkenntnissen, aber auch tüchtigen Handwerkern günstige Möglichkeiten; selbständige Kaufleute mit wenigstens kleinem Kapital finden ebenfalls in Columbien ein Betätigungsfeld. Dagegen bestehen für kaufmännische Angestellte nur geringe, für Akademiker fast gar keine Aussichten. Politisch erfreut sich das Land einer seit Jahrzehnten durch keine Revolution gestörten ruhigen Entwicklung. Die Einwanderungsbedingungen sind für deutsche Staatsangehörige nicht allzu schwer zu erfüllen. Seite I. Einwanderungsbedingungen............. 74 II. Das Land..................... 74 1. Natur und Haupteinteilung des Landes...... 74 2. Klima und Gesundheitsverhältnisse....... 75 3. Bevölkerung .................. 76 4. Verfassung und Innenpolitik........... 76 III. Die W irtschaft .................. 76 1. Allgemeines................... 76 2. W ährung .................... 76 3. Landwirtschaft ................. 77 4. Bodenschätze .................. 77 5. Industrie .................... 77 6. Verkehr..................... 77 7. Außenhandel .................. 78 8. Konjunktur ................... 78 IV. Kulturelles..................... 78 V. Jüdisches Leben.................. 79 VI. Lebenshaltung und Lebenshaltungskosten..... 80 VII. Aussichten für Einwanderer............ 80 VIII. Briefe aus Columbien............... 81 I. Einwanderungsbedingungen 1. Einreisebestimmungen Zur Einreise bzw. Durchreise ist ein Visum erforderlieh. Der Einreisende hat vor der Ausreise persönlich auf dem zuständigen Konsulat zu erscheinen. Vorzulegen sind: 1. Deutscher Reisepaß. 2. Amtsärztliches Gesundheitszeugnis, in dem bestätigt wird, daß der Fremde nicht unter schweren chronischen, ansteckenden oder Geisteskrankheiten leidet und daß er nicht chronischer Alkoholiker, daß er frei von Bewegungsstörungen und nicht epileptisch ist, und schließlich, daß er keine berauschenden oder giftigen Drogen gebraucht. Der Konsul bescheinigt diese Erkunden kostenlos; der Ausländer muß sie im Landungshafen dem Ilafenkapitän vorweisen. 3. Ein Führungszeugnis, das einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren umfaßt und von der zuständigen Polizeibehörde ausgestellt ist. In diesem Zeugnis muß ausgesprochen sein, daß der Antragsteller in kein Strafverfahren verwickelt gewesen noch verwickelt ist. Dieses Zeugnis darf nicht älter als 30 Tage sein, gerechnet vom Tage der Ausstellung des Visums. 4. Zwei Lichtbilder. 5. Impfschein über erfolgte Pockenimpfung, nicht älter als zwei Jahre. Personen, welche ihren ständigen Wohnsitz in Columbien haben und sich in Deutschland vorübergehend aufhalten, benötigen ein Rückreisevisum. Hierzu sind vorzulegen Paß, Cedula, zwei Lichtbilder. 2. Gebühren Visum für einmalige Einreise, einen Monat gültig, 0,50 amerikanische Dollar. Visum für mehrmalige Einreise, sechs Monate gültig, 2 amerikanische Dollars. 3. Landungsgeld Vor der Einschiffung im Ausreisehafen ist an die Schiffahrtsgesellschaft ein Landungsgeld in Höhe von 100 columbianischen Dollars zu entrichten. Von der Beibringung des Landungsgeldes sind u. a. befreit : a) Passagiere der I. Klasse; b) Personen, die im Besitze einer besonderen Einreiseerlaubnis sind, in welcher die Befreiung von der Zahlung des Landungsgeldes vermerkt sein muß; c) Personen, die nur besuchsweise nach Columbien reisen; diese müssen jedoch im Besitze einer in Columbien ausgestellten und von columbianischen Behörden beglaubigten Bescheinigung sein, aus welcher hervorgeht, daß die P; sonen, zu denen sie reisen, für die Dauer ihres Aufenthalts in Columbien für ihren Lebensunterhalt aufkommen; d) Passagiere nach Nordküstenhäfen Columbiens, wenn es sich um Einwanderer handelt, die in abhängiger Stellung ihren Lebensunterhalt verdienen (Arbeiter, Angestellte); e) Passagiere nach W estküstenhäfen Columbiens (Buenaventura), wenn sie im Besitze eines von einem columbianischen Konsulat beglaubigten Arbeits- oder Anstellungsvertragea sind; f) diplomatische und konsularische Beamte, Würdenträger, die das Land besuchen; Personen, die von der Regierung für irgendeine Dienstleistung verpflichtet sind; kaufmännische Reisende und Vertreter von Handelshäusern, sofern sie einen entsprechenden Nachweis führen; Touristen, Schauspielergesellschaften und solche Personen, die bereits ununterbrochen zwei Jahre im Lande gewesen sind und dorthin zurückkehren. Die Konsuln bescheinigen im Paß dieser Fremden, daß sie vorstehende Bedingungen erfüllen; sie werden dann von den Hafenbehörden von der Hinterlegung befreit. Der hinterlegte Betrag wird dem Ausländer beim Verlassen des Landes von der zuständigen Behörde des Landes zurückgegeben. Der Betrag kann zurückgegeben werden, wenn ein Jahr nach dem Tage der Hinterlegung verflossen ist und der Leiter der Behörde, bei der die Hinterlegung erfolgt, in befriedigendem Umfange feststellt, daß der Ausländer sich in dauernder und ernsthafter Form niedergelassen hat. 4. Meldung und Aufenthalt Einreisende Ausländer müssen sich bei der Fremdenabteilung der nationalen Polizei in Bogota melden, in anderen Ortschaften bei der Bürgermeisterei oder der entsprechenden Behörde, und zwar innerhalb eines Zeitraumes von fünf Tagen nach der Ankunft, damit sie nach Prüfung ihrer Pässe und sonstigen Papiere einen Personalausweis (Cedula) erhalten. (Nach: „Deutsche Paßvorschriftcn und F.inreisehcsiimmungen des Auslandes". Herausgegeben von der Industrie- und Handelskammer Stuttgart, Juli 1936.) II. Das Land 1. Natur und Haupteinteilung des Landes Columbien bedeckt eine Fläche von 1 162 000 qkm, d. h. es ist etwa zweieinhalbmal so groß wie das heutige Deutsche Reich. Seine Bevölkerung dürfte etwa 8,5 Millionen Seelen umfassen; die Bevölkerungsdichte würde demnach, mit etwa sieben Einwohnern pro Quadratkilometer, kaum mehr als ein Zwanzigstel der deutschen betragen. Im Vergleich zu anderen südamerikanischen Staaten ist das Land aber dicht bevölkert. In geographischer Hinsicht wird Columbien vor allem durch zwei Faktoren charakterisiert: durch seine Lage an zwei Meeren und durch die Höhenzüge der Cordilleren, die den westlichen Teil des Landes in seiner ganzen Längsausdehnung nordsüdlich durchziehen. Als Zwei -Meer-Land hat Columbien seit der Lostrennung Panamas als selbständige Republik an Bedeutung verloren; doch bietet auch jetzt noch die Lage am Pazifischen und am Atlantischen Ozean dem colum- 74