Jüdische Auswanderung
- Journal
- Jüdische Auswanderung
- Volume
- 1936. Bestand LBI
- Issue
- September 1936
- Date
- 1936-09-01
- Page
- Seite 48 (sequence 50)
- Language
- German
- Belongs to
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mit Indianern, zur brasilianischen Rasse zu rechnen. In den letzten Jahren macht sich auch ein starker mongolischer Einfluß bemerkbar, der auf die Verbindung mit einwandernden Chinesen und Japanern zurückzuführen ist. Die Rassenvermischung geht soweit, daß es nicht nur schwer fällt, den Anteil der Rassen an der Gesamtbevölkerung zu schätzen, sondern daß auch Rassengegensätze kaum entstehen können, da ja fast jeder Brasilianer mehr oder weniger Neger- oder Indianerblut in sich trägt. Das ganz andersartige Empfinden des Brasilianers in Rassenfragen ist für den Europäer oder Nordamerikaner eine der erstaunlichsten soziologischen Erscheinungen. Der Brasilianer nennt die Neger nicht „Schwarze", sondern aus Gründen des Takts „dunklere" Brasilianer. Doch würde er es als eine Beleidigung auffassen, wenn man Brasilien ,,verniggert" nennen würde, denn das würde bedeuten, daß die schwarze Rasse teilweise die anderen verdrängt hätte, während der Brasilianer annimmt, daß in Wirklichkeit der Weiße das schwarze Element aufsaugt und sich assimiliert. Der tropische Norden des Landes ist stärker von schwarzem Blute durchsetzt als die gemäßigten Staaten des Südens. Während bis in die höchsten Schichten, einige Beamten- und Offiziersfamilien vielleicht ausgenommen, gewisse Spuren von Negerblut nachzuweisen sind, steht der reinrassige Neger sozial auf niedrigster Stufe. Der Anteil der Zugewanderten an der Gesa ml Bevölkerung ist hoch; er dürfte etwa ein Zehntel betragen. Von diesen Zugewanderten ist ein großer Teil bereits naturalisiert. Ueber den Anteil der Ausländer liegen die letzten zuverlässigen Angaben aus dem Jahre 1920 vor. Damals befanden sich unter 30,6 Mill. Einwohnern 29,1 Mill. Brasilianer und 1,5 Mill. Fremde. Unter diesen Ausländern standen die Italiener mit 0,56 Millionen an erster Stelle. Ihnen folgten die Portugiesen (0,43 Millionen), die Spanier (0,22 Millionen) und, in großem Abstand, an vierter Stelle die Deutschen (0,05 Millionen). (Ueber die jüdische Bevölkerung siehe den Abschnitt ^Jüdisches Leben".) Die jährlichen Einwanderungsziffern waren im allgemeinen niedriger als die Argentiniens, aber die argentinischen Immigranten verließen daß Land zum großen Teil wieder, nachdem sie sich ein gewisses Vermögen zusammengespart oder als Saisonarbeiter bescheidene Summen verdient hatten, während die Einwanderer in Brasilien zum größten Teil seßhaft wurden und im Lande verblieben. Die jährliche Einwanderung verteilte sich auf die Herkunftsländer etwa in gleichem Verhältnis wie die oben wiedergegebenen Fremdenzil'l'ern. Erst in jüngster Zeit hat sich hier eine Wandlung vollzogen. Abgesehen davon, daß die Gesamtzahl der Einwanderer von durchschnittlich 96 000 während der Jahre 1920 bis 1930 auf 50 000 im Jahre 1934 und gar 36 000 im Jahre 1935 fiel, und die Zahl der Auswanderer anstieg (im Jahre 1935 auf fast 24 000!), traten jetzt auch die Herkunftsländer in anderer Reihenfolge auf. 1935 kamen 9600 Einwanderer aus Japan, das jetzt an erster Stelle steht. (1934 waren sogar 32 o/o aller Einwanderer Japaner). An zweiter Stelle stand 1935 Portugal mit 9300 Einwanderern, ihm folgte jetzt Deutschland (2400), und erst an vierter .Stelle erschien Italien (2100), das früher das Hauptkontingent gestellt hatte. Die neue brasilianische Verfassung vom Jahre 1934 unterwirft die Einwanderung einem der nordamerikanischen Gesetzgebung nachgebildeten Quotensystem; und zwar soll die Zahl der jährlichen Einwanderer eines Landes nicht 2 o/o der Gesamtzahl der Einwanderer, die während der letzten 50 Jahre aus dem betreffenden Lande nach Brasilien kamen, überschreiten. 1935 hat nur Japan die ihm zukommende Quote überschritten. Die Einwandererzahlen aller anderen Länder blieben weit unter der Zulässigkeitsgrenze. Der größte Teil der Einwanderung richtet sich nach S ä o Paulo; auch innerhalb Brasiliens setzte seit Ueberwindung des Krisentiefstandes in der letzten Zeit eine starke Binnenwanderung nach dieser Stadt ein. Von August bis Dezember 1935 kamen allein 28 000 brasilianische Arbeiter nach Säo Paulo. Die brasilianische Bevölkerung vermehrt sich sehr stark; sie stieg von 30,6 Millionen im Jahre 1920 auf schätzungsweise 47,8 Mill. im Jahre 1935! Die Vermehrung ist nur zu geringem Teil auf Einwanderung zurückzuführen; vorwiegend beruht sie auf dem großen natürlichen Geburtenüberschuß. 4. Regierung und Innenpolitik Die Vereinigten Staaten von Brasilien sind ein Bundesstaat. Die Bundesverfassung stammt aus dem Jahre 1891; sie wurde 1930 außer Kraft gesetzt. Nach einigen Jahren einer „provisorischen Regierung" trat im Jahre 1934 eine neue Verfassung an ihre Stelle. Diese setzte als gesetzgebende Organe des Staatenbundes einen Senat (von 42 Mitgliedern) und eine Abgeordnetenkammer (von 300 Köpfen) ein. Die Mitglieder dieser Körperschaften werden teils durch allgemeine Wahl, teils durch Vertreter der Stände und Korporationen bestimmt. Das Wahlrecht steht jedem über 18 Jahre alten männlichen Brasilianer zu, sofern er nicht dem Soldatenstand angehört oder Analphabet oder völlig mittellos ist. Die Exekutive übt ein Bundespräsident aus, der alle vier Jahre durch direkte Wahl neu gewählt wird. Die richterliche Gewalt steht einem obersten Bundestribunal zu. Die diesem Gericht unterstellten Instanzen sind 11 Appellationsgerichte, Handelsgerichte und Schwurgerichte. Die Verfassung ist weitgehend der nordamerikanischen nachgebildet. Im Gegensatz zur vorigen beschränkt die neue Verfassung das passive Wahlrecht auf Brasilianer, die im Lande geboren sind. Neben den staatsrechtlichen Bestimmungen sind in der neuen Verfassung eine Fülle von politischen Forderungen niedergelegt, die für den wachsenden Nationalismus des brasilianischen Volkes charakteristisch sind. So sieht die neue Verfassung beispielsweise das Verbot der Gründung völkisch geschlossener Siedlungen vor. Auch auf wirtschaftspolitischem Gebiet bringt diese Verfassung viel Neues. So wird die Nationalisierung der Depositenbanken und der Versicherungsgesellschaften gefordert; ausländische Gesellschaften dieser Art müssen sich in brasilianische umwandeln. Das Eigentumsrecht an Minen und Bodenschätzen und das Recht zur Ausnutzung der Kraft von Wasserfällen wird vom Eigentum des Grundstücks, auf dem sich diese befinden, geschieden; sie dürfen nur nach Konzessionserteilung der Regierung ausgenutzt werden, und zwar ausschließlich von Brasilianern oder von Firmen, die ihren Sitz in Brasilien haben. Gewerkschaften und Berufsorganisationen wird volle Autonomie gewährt. Die Grundzüge einer Arbeitsordnung, in der viele bereits in anderen Ländern bestehende soziale Einrichtungen (Achtstundentag, Mindestlöhne, Verbot der Kinderarbeit, Schutz der Frauenarbeit, medizinische Hilfe für Arbeitnehmer, zwangsweise Altersrenten-, Krankheits-, Unfalls- und Mutterschaftsversicherung) angeführt werden, sind bereits in der Verfassung festgelegt. Doch dürfte es bis zur Verwirklichung aller dieser Forderungen noch ein weiter Weg sein. Die Verfassung enthält ferner Bestimmungen über die Einwanderung (siehe die vorhergehenden Abschnitte) und verleiht das Recht zur Ausübung bestimmter Berufe (wie Aerzte, Ingenieure, Buchhalter usw.) nur gebürtigen Brasilianern. Firmen, die von einer Behörde konzessioniert werden, oder mit einer solchen einen Vertrag über öffentliche Arbeiten schließen, müssen eine brasilianische Mehrheit in ihrer Verwaltung haben. Die Planung und Ausführung öffentlicher Arbeiten wird einem zu diesem Zwecke neu geschaffenen Ministerium übertragen. Die Bundesstaaten haben eigene Verfassungen, die in ihrer Staats- und verwaltungsrechtlichen Seite der Bundesverfassung nachgebildet sind. Die Einzelstaaten — zwischen denen z. T. die schärfsten Interessengegensätze bestehen — haben eine große Selbständigkeit. Allerdings hat die neue Bundesverfassung das Eingriffsrecht der Bundesregierung verstärkt und z. B. die Erhebung von Steuern auf den Handel zwischen Einzelstaaten verboten. Der gegenwärtige Präsident, Dr. Getulio V a r g a s, regiert das Land diktatorisch und sucht Brasilien vor der Macht extremistischer Gruppen zu bewahren. Die eine dieser Gruppen bilden die sogenannten „Integralisten", eine nationalistische Partei mit antisemitischem Einschlag, deren Ziel die Schaffung eines autoritären Staates mit einer zentralen Gesetzgebung für alle Mitgliedsstaaten des 48