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Jüdische Auswanderung · 1936-09-01 · September 1936 · p. Seite 42

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Journal
Jüdische Auswanderung
Volume
1936. Bestand LBI
Issue
September 1936
Date
1936-09-01
Page
Seite 42 (sequence 44)
Language
German
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Brasilien Fast so groß wie ganz Europa, mehr als siebenzehnmal so groß wie Deutschland, umschließt Brasilien Landesteile, die klimatisch, wirtschaftlich und kulturell voneinander sehr verschieden sind. Während weite Teile schon wegen ihres tropischen Klimas für weiße Einwanderer kaum in Frage kommen, bilden andere Gebiete, wie vor allem der Staat Säo Paulo mit seinem gesunden Klima und seiner aufblühenden Industrie, mächtige Anziehungspunkte für Einwanderer städtischer Herkunft; und viele Hunderte von Juden aus Deutschland haben hier, wie auch in Rio de Janeiro, zum Teil rasch Fuß gefaßt. Andere Gebiete Südbrasiliens sind vorzüglich zur landwirtschaftlichen Siedlung geeignet und ziehen in steigendem Maße jüdische Einwanderer an. In Zukunft kommt Brasilien, das heute noch kaum mehr Menschen zählt als das so viel kleinere Italien, vor allem für drei Arten von Einwanderern in Frage: Für gewerbliche Unternehmer mit einem wenn auch nur bescheidenen Kapital, für Handwerker und qualifizierte Arbeiter und endlich für nicht ganz unbemittelte Landwirte. Dagegen bietet das Land kaufmännischen Angestellten, mittellosen Kaufleuten und den meisten Akademikern kaum Aussichten. Brasilien ist das einzige Land Südamerikas mit portugiesischer Umgangssprache; ihre Erlernung bildet für den Einwanderer die wichtigste Voraussetzung zum Erfolg. Die zur Zeit gültigen Einwanderungsbestimmungen sind schwer zu erfüllen und werden mit zunehmender Strenge angewandt. Seite I. Einw anderungsbedingungen............. 42 1. Einreisebestimmungen .............. 42 2. Einreiseverbote ................. 42 3. Gebühren.................... 43 4. Zollbestimmungen ................ 43 5. Arbeitserlaubnis................. 43 II. Das Land..................... 43 1. Natur und Haupteinteilung des Landes...... 43 A. Allgemeine geographische Uebcrsicht .... 44 B. Ueberblick über die einzelnen Bundesstaaten . . 44 C. Der Bundesdistrikt und die wichtigsten Städte . 45 2. Klima und Gesundheitsverhältnisse....... 46 3. Bevölkerung und Einwanderung......... 46 4. Regierung und Innenpolitik........... 48 III. Die Wirtschaft................... 49 1. Landwirtschaft ................. 49 2. Bodenschätze und Montanindustrie ..... 50 3. Fertigwarenindustrie............... 52 4. Währung.................... 53 5. Außenhandel .................. 54 6. Verkehr..................... 55 7. Konjunktur und Staats Finanzen ...... 56 IV. Lebenshaltung und 1 ,e!)enshaltun<j;sk()sten...... 57 1. Allgemeines................... 57 2. Wohnverhältnisse ................ 57 3. Ernährung.................... 57 4. Kleidung .................... 58 V. Gesellschaft und Kultur.............. 58 VI. Jüdisches Leben.................. 60 VII. Aussichten für Einwanderer............ 60 1. Allgemeines................... 60 2. Aussichten für die einzelnen Berufe....... 61 a) Ungelernte Arbeiter ............. 61 b) Gelernte Arbeiter und Handwerker...... 61 c) Kaufleute und kaufmännische Angestellte ... 61 d) Freie Berufe................. 62 e) Frauenberufe................. 62 f} Kapitalisten ................. 62 g) Landwirte .................. 62 VIII. Briefe aus Brasilien................ 63 I. Einwanderungsbedingungen 1. Einreisebestimmungen Für die Ein- bzw. Durehreise nach Brasilien ist ein Visum erforderlich. Zur Erlangung des Visums sind vorzulegen: 1. Gültiger Reisepaß. 2. Impfschein eines Amtsarztes über eine in den letzten vier Jahren erfolgte Schutzimpfung gegen Pocken. 3. Gesundheitsattest eines Amtsarztes, aus dem hervorgeht, daß der Antragsteller nicht an einer ansteckenden Krankheit, an Geisteskrankheit, Lepra, Elephantiasis, Krebs, Tuberkulose, Blind-, Stumm- oder Taubheit leidet und vollkommen erwerbsfähig ist. 4. Trachom zeugnis. 5. Polizeiliches Führungszeugnis über die letzten fünf Jahre. 6. D r e i Paßbilder. 7. Garantiesumme in Höhe von 3 Conlos de Reis (3000 Milreis) je Person über 12 Jahre und 2 Contos de Reis (2000 Milreis) je Person unter 12 Jahre. Diese Summe muß in Original- und Duplikatscheck auf eine Bank in Brasilien lautend mitgenommen werden. 8. E i nr e i s e e r 1 a u b n i s (Cham a da), ausgestellt von einer brasilianischen Polizeibehörde auf \n(rag einer in Brasilien ansässigen Person. 9. Drei Fragebogen. Folgenden Personen wird das Visum ohne die brasilianische Einreiseerlaubnis erteilt: a) Geschäftsreisenden, die Hin- und Rückfahrkarte gekauft haben und eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer in doppelter Ausfertigung vorlegen, in der bestätigt ist, daß es sich um eine Geschäftsreise handelt. 1)) Touristen und Besuchs reisenden der ersten Schiffsklasse, die Hin- und Rückfahrkarte gekauft haben. c) Personen, die nachweisen, daß sie ein größeres Vermögen nach Brasilien überweisen, mindestens aber 50 0 0 Reichsmark. Lediglich die Einreiseerlaubnis der brasilianischen Polizeibehörde, aber nicht die Garantiesumme benötigen von in Brasilien ansässigen Landwirten angeforderte Landwirte oder Landarbeiter. Diese Einreiseerlaubnis kann aber nur von einem Landwirt beantragt werden, der länger als zwei Jahre in Brasilien eine Landwirtschaft besitzt und betreibt. 2. Einreiseverbote Für folgende Personen besteht ein Einreiseverbot: 1. Wer verkrüppelt oder verstümmelt ist, es sei denn, daß er noch über volle oder mindestens 80prozentige Arbeitskraft (nach dem mittleren Entschädigungsgrade der Tabelle für Arbeitsunfälle) verfügt. 2. Wer blind oder taubstumm ist. 3. Wer an Geisteskrankheit, Neurose oder sonstigen nervösen Erkrankungen leidet. 4. Wer Träger einer unheilbaren oder stark ansteckenden Krankheit (Aussatz, Schwindsucht, Trachom, Geschlechtskrankheit oder anderer im Reglement des Gesundheitsdienstes erwähnter Krankheiten) ist. 5. Wer dem Rauschgift verfallen ist. 6. Wer eine organische Verletzung mit der Begleiterscheinung Funktionaler Unzulänglichkeit (nach der einschlägigen Gesetzgebung) aufweist. 7. Wer jünger als 18 und älter als 60 Jahre ist. 8. Zigeuner und Nomaden.

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