Jüdische Auswanderung
- Journal
- Jüdische Auswanderung
- Volume
- 1936. Bestand LBI
- Issue
- September 1936
- Date
- 1936-09-01
- Page
- Seite 19 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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Argentinien Die Bedeutung Argentiniens, das sechsmal so groß ist wie das Deutsche Reich, aber nur von 12,4 Mill. Menschen bewohnt wird, beruht ganz vorwiegend auf seinem Ackerbau und seiner Viehzucht, die es heute schon zu einem der größten Agrarländer der Welt machen. Für eine starke Industrialisierung fehlen dem Lande manche Voraussetzungen. Dementsprechend kommt Argentinien, das klimatisch fast überall für europäische Einwanderer geeignet ist, vor allem für Landwirte in Frage, daneben aber auch für Handwerker und in gewissem Maße auch für Unternehmer mit Kapital. Die ohnehin beschränkte Aufnahmefähigkeit des Landes für kaufmännische Angestellte und mittlere Kaufleute ist in den letzten Jahren durch die Einwanderung mehrerer tausend Juden aus Deutschland nahezu erschöpft worden; nur in den kleineren Orten gibt es, Sprachkenntnisse vorausgesetzt, wohl noch Existenzmöglichkeiten. Auch für die Angehörigen der meisten akademischen Berufe bestehen kaum Aussichten. Argentinien weist schon heute eine jüdische Bevölkerung von mehr als einer viertel Million Seelen auf und dürfte auch in Zukunft, nicht zuletzt (hmk der Tätigkeit der ICA, zu den wichtigsten jüdischen Einwanderungsländern gehören. Doch ist zur Zeit die Einwanderung noch durch die während der Weltwirtschaftskrise eingeführten strengen gesetzlichen Bestimmungen e r schwert. Seite I. Einwanderungsbedingungen............. 19 1. Vorzulegende Papiere.............. 19 2. Gebühren .................... 19 3. Durchreise ................... 20 4. Zollhestimmungen (Reise- und Unizugsgut) .... 20 5. Devisenbeschränkungen im Reiseverkehr..... 20 II. Das Land..................... 20 1. Natur und Ilaupleintcilung des Landes..... 20 A. Gran Chaeo und Misiones........... 21 B. Mittelargentinien ............... 21 G. Patagonien und Feuerland........... 22 D. Andenzone................• 22 2. Klima...................... 22 3. Bevölkerung................... 23 4. Regierung ................... 23 III. Die Wirtschaft................... 23 1. Acker- und Gartenbau........... 23 2. Viehwirtschaft ................. 24 3. Bodenschätze und Industrie........... 24 4. Außenhandel .................. 26 5. Verkehr..................... 27 6. Währung .................... 27 7. Konjunktur und Slaatsfinanzen......... 27 IV. Lebenshaltung und Lebenshaltungskosten...... 28 1. Wohnweise, Ernährung und Kleidung...... 28 2. Lebenshaltungskosten .............. 28 V. Gesellschaft und Kultur.............. 29 1. Soziales Leben ................. 29 2. Bildungswesen ................. 30 VI. Jüdisches Leben.................. 30 VII. Aussichten für Einwanderer............ 32 1. Allgemeines................... 32 2. Aussichten für einzelne Berufe.......... 32 a) Ungelernte Arbeiter ............. 32 b) Gelernte Arbeiter und Handwerker...... 32 c) Kaufleute und kaufmännische Angestellte ... 32 d) Frauenberufe................. 33 e) Freie Berufe................. 33 f) Kapitalisten ................. 33 g) Landwirte .................. 34 VIII. Briefe aus Argentinien............... 34 I. Einwanderungsbedingungen 1. Vorzulegende Papiere: Zur Einreise bzw. Durchreise ist Visum erforderlich. Zur Erlangung des Visums ist persönliches Erscheinen auf dem Konsulat erforderlich. Reisende nichtargentinischer Staatsangehörigkeit, die zum ersten Male nach Argentinien fahren oder sich dort dauernd niederlassen wollen, benötigen für die Erlangung des Visums folgende Ausweispapiere: a) Reisepaß, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Geburtslandes; b) Einreisegenehmigung, ausgestellt von der Einwanderun.^sbehörde in Buenos Aires (für Schiffsreisende erster Klasse und Mittelklasse nicht erforderlich); c) ein lückenloses polizeiliches Führungszeugnis mit Betteleibescheinigung über die letzten 5 Jahre (mit Lichtbild); d) polizei- oder amtsärztliches Gesundheitsattest, in welchem bescheinigt sein muß, daß die betreffende Person geistig und körperlich gesund ist und an keinen körperlichen Gebrechen leidet, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen; e) ein amtsärztliches Attest, in welchem bescheinigt sein muß, daß die betreffende Person nicht an Trachoma leidet und auch früher nie an dieser Krankheit gelitten hat, und f) drei Lichtbilder für Schiffsreisende dritter Klasse, sonst zwei. Die Reisenden müssen persönlich mit den Lichtbildern und den angegebenen Dokumenten auf den Konsulaten Hamburg, Bremen oder Berlin spätestens drei Tage vor Abfahrt des Schifies zur Visierung der Papiere erscheinen. Eür Touristen und Besuchsreisende nach Argentinien, die die erste Schiffsklasse oder Mittelklasse benutzen, wird beim Lösen einer Hin- und Rückfahrkarte das Visum zur Einreise in Argentinien erteilt, wenn an Hand von glaubwürdigen Unterlagen der Beweis erbracht wird, daß die Reise nach Argentinien zum angegebenen Zweck ausgeführt werden soll. Zur Erteilung des Visums genügen der Reisepaß und zwei Lichtbilder. Geschäftsreisende benötigen die unter a, c—f angegebenen Papiere. Ein einmalig erteiltes Visum ist bis zur Geltungsdauer tles Passes gültig, und zwar für eine beliebige Anzahl von Einreisen, sofern eine argentinische Cedula de identidad (Personalausweis) und ein certificado de buena condueta (Führungszeugnis) vorhanden sind. Durch Erneuerung oder \ erlängerung des Passes verfällt das argentinische Visum. Von der Beibringung der unter b) angegebenen besonderen Einreisegenehmigung können folgende Personen befreit werden: Geistliche, die nur zu kurzem Aufenthalt nach Argentinien reisen, Journalisten. Handelsreisende und Kaufleute, die zu vorübergehendem Aufenthalt nach Argentinien reisen und sich durch entspi'echende Bescheinigung einer Handelskammer ausweisen können, Theatertruppen und Artisten, die kontraktlich nach Argentinien verpflichtet sind, Sportamateure, die nachweislich an sportlichen Wettbewerben in Argentinien teilnehmen wollen, Angehörige von Studiengesellschaften oder Personen, deren Reise nach Argentinien einen kulturellen Zweck hat, und Studenten, die sich nachweislich vorübergehend zu Studienzwecken nach Argentinien begeben wollen. 2. Gebühren: a) Für Reisende der 2. und 3. Schiffsklasse: Einreisevisum Goldpesos 5.— 20,5*J RM, Beglaubigungsgebühren für Leumundszeugnis, ärztliches Gesundheitsattest und Trachomabescheinigung je Goldpesos 10.— Goldpesos 30.—, zusammen "etwa 123 RM.; b) für Reisende anderer Schiffsklassen (1. und Mittelklasse): Einreisevisum Goldpesos 5.— =* etwa 20,50 RM. L a n d w i r t e und landwirtschaftliche Arbeiter nebst Familie ei'halten von der Einwandernngsliehörde in Buenos Aires den für die Beglaubigung der Dokumente in Form eines 2* 19