Jüdische Auswanderung
- Journal
- Jüdische Auswanderung
- Volume
- 1936. Bestand LBI
- Issue
- September 1936
- Date
- 1936-09-01
- Page
- Seite 5 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Drei Pflichten des jüdischen Auswanderers Der Jude, der heute aus Deutschland fortzieht, um im Ausland eine neue Heimat zu suchen, verläßt das Land, in dem oft seine Väter viele Generationen hindurch gelebt und sich heimisch gefühlt haben, im allgemeinen nicht aus eigenem Willen oder auf Grund irgendeines individuellen Zufalles, sondern wegen seiner jüdischen Abstammung. Darüber hinaus aber ist in vielen Fällen seine Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft auch der Grund, der ihn zur Auswanderung erst befähigt; denn ohne die weitgehende Hilfe jüdischer Institutionen des In- und Auslandes würde ein großer Teil der Juden aus Deutschland ihr Auswanderungsvorhaben nicht durchführen können. Innerhalb des Reiches steht unter den jüdischen Organisationen, denen die Betreuung der jüdischen Auswanderung obliegt, der Hilfsverein neben dem Palästina-Amt in erster Reihe. Beide arbeiten im engsten Einvernehmen mit der zentralen jüdischen Instanz, der Reichsvertretung der Juden in Deutschland. Viele Zehntausende — seit 1933 vielleicht 150 000 Juden! — sind in den letzten Jahren vom Hilfsverein beraten, Tausende von ihm auch materiell unterstützt worden. Diese Sachlage gibt dem Hilfsverein heute das Recht, an jeden auswandernden Juden, der sich seiner Verantwortung bewußt ist, drei Forderungen zu stellen, bei denen er sich mit allen maßgebenden übrigen jüdischen Instanzen durchaus im Einklang weiß. 1. Jeder jüdische Auswanderer hat die Pflicht, sich im Ausland so zu verhalten, daß er die Gesamtinteressen der jüdischen Auswanderung nicht schädigt, sondern fördert. Die denkbar schwerste Schädigung all der Zehntausende von Juden, die in Deutschland oder anderen Ländern Mittel- und Osteuropas auf Auswanderungsmöglichkeiten harren, würde aber eine unangebrachte politische Betätigung der neu Eingewanderten in den überseeischen Ländern darstellen. Ist doch gerade in jenen Gebieten, in denen teilweise, wie etwa in Südafrika, schon durch das Vorhandensein von Millionen Farbigen, gewisse soziale Spannungsmomente gegeben sind, die Furcht vor der Einschleppung radikaler politischer Ideen verständlicherweise sehr stark, und es muß seitens der jüdischen Einwanderer alles vermieden werden, was auch nur den leisesten Argwohn in dieser Hinsicht erregen könnte. Wenn auch die Juden aus Deutschland, schon ihrer ganzen soziologischen Schichtung, ihrer Art und ihrer Lage nach sicherlich dem politischen Radikalismus fernstehen, so muß doch mit allem Nachdruck betont werden, daß auch die elementarste Rücksicht auf die Tausende von künftigen Auswanderern jede Einmischung in die politischen Verhältnisse des Einwanderungslandes auf das strengste verbietet. Heute muß jeder Jude, der aus Deutschland auswandert, sich für das Schicksal der jüdischen Gesamtheit verantwortlich fühlen, und schon deshalb muß er sich in dem Lande, das ihm zur neuen Heimat werden soll, so bowähren, daß die Regierung des Staates ihn und seinesgleichen als erwünschte staatserhaltende Bürger betrachtet. Ehe er nicht in jahrelanger Ansässigkeit eine intime Kenntnis des Landes und seiner Bewohner erworben hat, ehe er nicht tiefinnerlich in der neuen Heimat verwurzelt ist, besitzt der Einwanderer auch nicht die Grundlage für eine politische Urteilsbildung, und sollte sich darauf konzentrieren, durch seine wirtschaftlichen und kulturellen Leistungen und seine untadelige Lebensführung erst einmal die sittlichen Voraussetzungen für eine Betätigung im öffentlichen Leben zu schaffen. Neben dieser äußersten Zurückhaltung in der politischen Betätigung und der gewissenhaften Erfüllung aller staatsbürgerlichen Pflichten ist ständiger Takt, ständige Rücksicht und Hochachtung auch gegenüber den Sitten und Gebräuchen im Einwanderungsland dringend zu empfehlen. Auf diese Art wird der Einwanderer nicht nur sich selbst nützen, sondern vor allem auch den Namen der jüdischen Gesamtheit zu Ehren bringen. 2. Nicht minder wichtig für die jüdische Gemeinschaft ist eine zweite Forderung. Die jüdische Auswanderung aus Deutschland hat sich bisher auf etwa 40 überseeische Länder verteilt, und es besteht die große Gefahr, daß unsere Menschen bei dieser Zerstreuung in höchster Potenz der jüdischen Gemeinschaft vielfach verlorengehen. In den meisten Ländern, in die Juden aus Deutschland heute einwandern, bestehen aber schon jüdische Gemeinschaften, und es ist Sache des Einwanderers, sich diesen Ge-