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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1935-09-01 · September 1935 · p. Seite 16

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1935. Bestand LBI
Issue
September 1935
Date
1935-09-01
Page
Seite 16 (sequence 18)
Language
German
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3. die Taxe für Gesuch und Entscheidung inklusive Portogebühr...........Mk. 3,_ 4. Wenn das Gesuch nirht in der Landessprache oder in russischer Sprache verfaßt ist. sind an Uebersetzungsgebühren noch Mk. 2,— zu überweisen; 5. ist ein Fragebogen auszufüllen. Ks wird aufmerksam gemacht, daß die Genehmigung erst in etwa 4 Wochen einzutreffen pflegt. — Die Gebühren für das Einreisevisum für Nansenpaßinhaber betragen RM 10.50. Es wird erst nach Beschaffung des deutschen Rückreisevisums erteilt. Sehr instruktiven Zeitungsartikeln entnehmen wir folgendes: Jugoslawien bemüht sich in den letzten Jahren, eigene Industrien im Lande zu schaffen, die auf den natürlichen Rohstoffquellen des Landes aufgebaut werden können. Jugoslawien besitzt einen großen Reichtum an Erzen. Daß derselbe bisher noch wenig ausgebeutet ist, ist auf die schwachentwickelten Verkehrsmittel, sowie das Fehlen größeren Kapitals zurückzuführen. Auf der Agrarproduktion des Landes hat sich eine Mühlen- und Ernährungsindustrie, sowie Holzindustrie zu entwickeln begonnen — Zucker-, Konservenindustrie und Braugewerbe. Zu erwähnen sind noch die Textilindustrie und die chemische Industrie, die ihr besonderes Gepräge dadurch erhalten, daß sie sich in erster Linie mit der Verarbeitung der Rohprodukte des Landes beschäftigen. Die Produktion des Landes ist in der Hauptsache noch am Anfang ihrer Entwicklung, es spielt auch die Absatzfrage eine entscheidende Rolle, da die Konsumkraft der Bevölkerung infolge des Vorwiegens des kleinbäuerlichen Elements sehr beschränkt ist. Man weist vielfach auf die (nach mitteleuropäischen Verhältnissen) außerordentlich niedrigen Lebensmittelpreise in Südslawien hin. Es kosten z. B. hundert Krautköpfe 5 Dinar oder 29 Pfennige, hundert Kilogramm Kartoffeln 40 Dinar gleich rund 2,24 RM, dreißig bis vierzig Eier 10 Dinar, also noch nicht 60 Pfennige. Die niedrigen Arbeitslöhne sind Vorbedingung aber auch die wirtschaftliche Kehrseite dieser billigen Lebensmittelpreise, in einem Land, in dem 80 °/o der Bevölkerung der Landwirtschaft angehören. Der Durchschnittstagelohn eines Arbeiters beträgt rund 23,22 Dinar oder etwa 1,40 RM. Die Hauptmasse der versicherten Arbeiter gehört Arbeitsklassen mit einem Taglohn von 14 bis 29 Dinar an. Der Anteil der weiblichen Arbeitskräfte ist außerordentlich gestiegen. In einer Wäschefabrik in A g r a m erhielten z. B. Ende 1933 die Arbeiterinnen Monatslöhne von 75 bis höchstens 300 Dinar, also von 4,20 bis 16,80 RM. Eine neugegründete Textilfabrik zahlte überhaupt nicht mehr als 5 Dinar täglich. Um davon noch mit Familie leben zu können, können die Lebensmittelpreise gar nicht niedrig genug sein. Die Gesamtsumme der in Südslawien gezahlten Arbeitslöhne ist von 9V2 Milliarden Dinar im Jahre 1925 auf 4 Milliarden im Jahre 1933 gefallen. Seitens des Statistischen Reichsamts wird folgendes Urteil über die wirtschaftliche Situation des Landes Ende 1934 gefällt: Tiefpunkt der Depression im Frühjahr erreicht. Seitdem Besserung in der Landwirtschaft und fortschreitende Industriebelebung. Noch keine Steigerung der Ausfuhr. Bergbauliche Förderung (Kohle, Kupfer, Eisenerz u. a.) seit Sommer steigend. Produktion in Eisen, Blei-Zinkverhüttung über Vorjahrsstand. Belebung auch in den Verbrauchsgüterindustrien (Textilindustrie). Abnahme der industriellen Arbeitslosigkeit. Getreideernte erheblich geringer als im Vorjahr. Nur bei Mais Rekordernte. Preise für pflanzliche Erzeugnisse — außer Mais — erheblich über Vorjahrsstand, für tierische Erzeugnisse bis September noch sinkend. Fester Dinarkurs bei Entwertung um rd. 23 %> der Parität. Maßnahmen zugunsten der bäuerlichen Schuldner. Festsetzung von Höchstzinssätzen im privaten Kreditverkehr. Erlaß eines Kartellgesetzes. Lockerung des staatlichen Getreideausfuhrmonopols. Lettland. Der uns freundlichst von der Gesandtschaft zur Verfügung gestellten Schrift ..Lettlands Volks- und Staatswirtschaft 1934"' von Dr. Ii. Siew, außerordentlichem Professor an der Hochschule für Handelswissenschaften zu Riga, ist zu entnehmen, daß die Gesamtzahl der in der Industrie beschäftigten Personen Ende Juli 1934 rund 87 000 Personen betrug, was eine Rekordzahl darstelle im Vergleich zur selben Zeit der Vorjahre. 2/3 des Gesamteinkommens von Lettland entfallen auf die Landwirtschaft. Im Jahre 1934 war die Tätigkeit der lettischen Industrie so lebhaft, daß fast keine Arbeitslosigkeit in den Städten zu verspüren war. Die Gesamtzahl der Ende Mai 1934 registrierten Arbeitslosen betrug 1831, die in den späteren Sommermonaten glatte Unterkunft auf dem Lande fanden, wo ein Mangel an Arbeitskräften sich bemerkbar machte. Aufenthaltsbestimmungen Staatsangehörige derjenigen Staaten, welche ohne Sichtvermerk nach Lettland einreisen können, haben bei der zuständigen Polizeibehörde spätestens eine Woche vor Ablauf ihres Aufenthalts um Bewilligung der weiteren Aufenthaltserlaubnis nachzusuchen. Diese wird meistens für jeweils 2—3 Monate, auch mehrmals erteilt, selten aber sofort für 6 oder 12 Monate. In der Regel verweist die Polizei die Antragsteller nach dem 3. Monat ihres Aufenthalts an das Lettische Innenministerium in Riga, Brivibasiela 37/39, unmittelbar. Dies erteilt Aufenthaltserlaubnis auf die Dauer bis zu 12 Monaten. Weiterhin kann die Jahresaufenthaltserlaubnis von den Polizeibehörden selbständig erneuert werden. Bis dahin kostet die Aufenthaltserlaubnis für jede über 14 Jahre alte Person Lat. 1,— die Woche. Erst bei Erlangung der Jahresaufenthaltsgenehmigung ermäßigt sich der Satz auf Ls. 20,— für das Jahr. Litauische und estnische Staatsangehörige erhalten die Aufenthaltsgenehmigung kostenlos. Reichsdeutsche, sowie Staatsangehörige der Schweiz, Japan und Liechtenstein können sich in Lettland nach erfolgter Einreise 1 Monat ohne besondere Genehmigung aufhalten. Staatsangehörige Estlands, Litauens, der Tschechoslowakei, sowie Italiens und Oesterreichs haben das Recht, sich zwei Monate aufzuhalten, und Finnische Bürger 3 Monate. Handels- und Gewerbetreibende, die ihr Gewerbe erst seit dem 1. Dezember 1932 auszuüben begonnen haben, können Handels- und Gewerbescheine nur bei Vorlage einer Arbeitskarte ausgestellt erhalten. Stellenantritt Fremde Staatsangehörige, die zur Erlangung einer Arbeit oder Anstellung nach Lettland einreisen, müssen im Besitz einer Bewilligung zum Stellenantritt sein. Diese ist beim lettischen Innenministerium unmittelbar zu beantragen. Liegt sie vor, so ist trotzdem vor Antritt der Stellung, Arbeitsbeginn oder jeder Art auf Gelderwerb gerichteten Tätigkeit eine Arbeitskarte bei der zuständigen Polizei oder Kreisbehördc zu beantragen. Die Arbeitskarte kostet Ls. 10,—. Sie wird meistens nur Spezialarbeitern oder solchen Personen erteilt, die die Notwendigkeit ihrer Betätigung im Lande nachweisen können. Schiffspersonal fremder Schiffe bedarf der Arbeitskarte nicht. Die Arbeitskarte gilt jeweils nur für den darin vermerkten Arbeitgeber und höchstens für 12 Monate. Wer Mitinhaber lettischer Firmen oder Unternehmen wird, muß ebenfalls eine Arbeitskarte lösen. Seit dem 1. Dezember 1932 müssen auch alle Personen, die selbständig Handel oder Gewerbe treiben und diese Tätigkeit erst mit diesem Termin begonnen haben, im Besitz von Arbeitskarten sein. Die Arbeitskarte berechtigt nicht zum Wechsel der Arbeitsstätte bezw. des Arbeitgebers. Sie kann auf dem Verwaltungswege entzogen werden. Einreisebestimmungen für Staatenlose Das Einreisevisum nach Lettland kann Staatenlosen nur mit Genehmigung des Lettischen Innenministeriums erteilt werden. Um diese Genehmigung einzuholen, sind folgende Formalitäten zu erledigen: Jede um eine Einreisegenehmigung nachsuchende Person hat drei genau ausgefüllte und mit je einem Lichtbild versehene Fragebögen sowie Mk. 4,25 für Konsulargebühren einzusenden. Die Fragebogen (Mk. 0,25 pro Exemplar) sind in der Gesandtschalt erhältlich. 16

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