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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1934-08-01 · August 1934 · p. Seite 43

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1934. Bestand LBI
Issue
August 1934
Date
1934-08-01
Page
Seite 43 (sequence 45)
Language
German
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Auskünften über die neuen Einwanderungsbestimmungen für Brasilien ist folgendes — unverbindlich entnommen: Abgesehen von der zahlenmäßigen Begrenzung der Einwanderung, der Quolisierung, sind die Einwanderungsbedingungen außerordentlich erschwert worden. Iiis wird jetzt kein Unterschied in Rücksicht auf die benutzte Schi ff skiasse gemacht, auch nicht für die erste Klasse. Als Einwanderer gellen diejenigen, die länger als 30 Tage bleiben, in der Absicht, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Die bevorzugte Einwanderer-Kategorie bilden wiederum Landwirte, die durch eine Staatsbehörde oder anerkannte Gesellschaften angefordert worden sind. Das Landungsdepot von drei conto de reis (1 conto de reis (deich 1000 Milreis) für Erwachsene und zwei conto de reis für Kinder bis zu zwölf Jahren wird von Nicht-Landwirten auch außer der Einreiseerlaubnis (Ghamada) verlangt. Die Verwandten in Brasilien, die Chamadas ausstellen lassen, sollen sich verpflichten, Arbeit für den Immigranten zu finden oder ihn fünf Jahre zu unterhalten; und es sollen zunächst Verwandte ersten Grades für die Einreise in Frage kommen, wie Eltern, Kinder, Bruder und Schwester, ledig oder verheiratet. Landwirte nehmen bei Berufung von Personen nach Brasilien eine Vorzugsstellung ein. Sie können Verwandte und Nicht-Verwandte nach Abgabe bestimmter Erklärungen kommen lassen. Ferner sollen noch Personen zugelassen werden, die niemanden haben, der sie anfordert, wenn sie den Besitz von Kapital und dessen nützlicher Verwendung für das Land nachweisen können. Das Landungsdepot, das in einem Scheck auf eine brasilianische Bank auszustellen ist, soll erst drei Monate nach der Ankunft auf Grund besonderer Ermächtigung durch die Polizeibehörde wieder ausgezahlt werden, wenn wirtschaftliche Unabhängigkeit des Immigranten, Einkommen oder Arbeit, Wohnort, gute Führung usw. nachgewiesen sind. Die bisher erteilten Visa behalten nach Auskunft des Konsulats ihre Gültigkeit. Aus dem Rundschreiben einer Schiffsgesellschaft sei noch folgendes angeführt: Touristen, Geschäftsreisende, Besuchsreisende usw. erhalten das Visum, wenn sie sich durch eine Hin- und Rückfahrkarte ausweisen und außerdem durch glaubwürdige Dokumente den einwandfreien Nachweis führen können, daß sie tatsächlich zu dem angegebenen Zweck nach Brasilien reisen wollen und sich dortselbst nicht länger als 90 Tage aufzuhallen beabsichtigen. Geschäftsreisende müssen sich durch schriftliche Erklärungen einer für sie zuständigen Handelskammer ausweisen. Auf Antrag bei einer brasilianischen Polizeibehörde kann der Aufenthalt um weitere 90 Tage, also insgesamt auf 6 Monate verlängert werden. Geistliche sind von der Beibringung einer besonderen Einreisegenehmigung und Gestellung eines Landungsdepots befreit, sofern sie den Nachweis erbringen, daß sie einer in Brasilien anerkannten Religionsgemeinschaft oder einem Orden angehören und im Auftrage derselben in Brasilien tätig sind. Brasiliens Außenschulden Nach einer Arbeit des brasilianischen Wirtschaftlers V. Bou- ças betrug die Außenschuld Brasiliens 1890 32,6 Mill. £, 1932 dagegen 229,8 Mill. £. 1890 erforderte der Zinsendienst dieser Schuld 1,6 Mill. £, 1932 aber 20,4 Mill. £. Wie stark der Zinsendienst heute auf der gesamten Finanzgebarung Brasiliens lastet, ergibt sich aus einem Vergleich der damaligen und der heutigen Einnahmen: 1890 betrugen die Einnahmen des Bundes, der Staaten und Munizipien 21,8 Mill. £, so daß nur 7,5 o/o für den äußeren Schuldendienst erforderlich waren. Seitdem sind die Gesamteinnahmen auf 85,7 Mill. £ gestiegen, deren Zinsen- und Amorlisationsdienst 20,4 Mill. £ beansprucht, d. h. 23,9 o/o der Gesamteinnahmen. Zu dieser Entwicklung hat in erster Linie die unbeschränkte Geldaufnahme der Staaten und Munizipien beigetragen. Einer Vermehrung der Bundesschulden um das Viereinhalbfache stand eine 44fachc der Staaten und eine 37fache der Munizipien gegenüber. Im Jahre 1932 hätten die Staaten im Durchschnitt 27 o/0 ihrer Gesamteinnahmen, die Munizipien 21,4 o/o und der Bund 22,5 o/o für den Zinsen- und Amorlisationsdienst aufzuwenden gehabt, was sich in der Praxis durch das Zusammentreffen der verschiedenen ungünstigen Wirtschaftsfaktoren als unmöglich erwies. In dem Bestreben, die notleidende Landwirtschaft zu stützen, hat die brasilianische Regierung die gesamten Schuldverpflichtungen derselben um 50% vermindert, soweit es sich um Hypotheken oder wechselmäßig gesicherte Bankkredite handelt, die vor dem 30. Juni 1933 aufgenommen bzw. erteilt worden sind. Zur Entschädigung werden den Gläubigern 6 o/0ige Schuldverschreibungen der Bundesregierung übergeben, die innerhalb von 30 Jahren zahlbar sind. Auslandskredite fallen nicht unter diese Maßnahme. E i n f u h r v e r b o l f ü r Maschinen Das am 7. März erlassene, dreijährige Verbot der Einfuhr von Maschinen für die im Lande schon bestehenden und mit Überproduktion arbeitenden Industriezweige ist bis zum 31. März 1937 verlängert worden. Überproduktion besteht nach dem betr. Dekret in folgenden Industriezweigen: Textil-, Hut-, Schuh-, Zucker-, Papier- und Zündholzindustrie. Als Textilmaschinen, die unter die Beschränkung fallen, gelten Maschinen zum Spinnen und Weben von Baumwolle, zum Weben von Jute, Wolle und Seide. Zulässig ist für diese Industriezweige nur die Einfuhr von Maschinen, Geräten oder Instrumenten in den nachstehenden Fällen: wenn das zu ersetzende Material für den Betrieb ungeeignet oder beschädigt ist, oder wenn durch das Material, für das die Einfuhrerlaubnis nachgesucht wird, die Güte der hergestellten Waren verbessert, nicht aber die Produktionsmenge erhöht werden soll. Die Einfuhrerlaubnis wird nur erteilt, wenn das ersetzte Material unbrauchbar gemacht oder unter amtlichem Verschluß aufbewahrt wird. Die Einfuhr darf nur mit vorheriger Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit, Industrie und Handel erfolgen. (Aus einem Bericht des Deutsch-Brasilianischen Handelsverbandes, Januar 1934.) In den nachfolgenden Publikationen der Reichsslelle für das Ausw anderungswesen vom'Januar über Erwerbsmöglichkeiten und Lebens- und Lohnverhältnisse sind wertvolle Informationen gegeben. Schlechte Erwerbsmöglichkeiten in verschiedenen Berufen Die führenden deutsehen Firmen in Brasilien werden von deutschen Arbeitslosen aller Berufe überlaufen und können nur in den seltensten Fällen etwas tun. Auf Anstellungsverträge von Deutschland läßt sich bei dem Überangebot am Platze zurzeit überhaupt niemand ein. k Für Ingenieure besteht in Brasilien kaum Aussicht auf Anstellung, da bereits mit den brasilianischen Verhältnissen gut vertraute Ingenieure beschäftigungslos sind. Die Aussichten im Friseurgewerbe sind augenblicklich sehr ungünstig, da sich in letzter Zeit eine Menge Friseurgeschäfte aufgetan haben. Auch sind die Preise in diesem Fach sehr zurückgegangen. Wie von sachkundiger Seite aus Sao Paulo mitgeteilt wird, ist der Anbau von Gewürzkräutern und Heilpflanzen in der Nähe der Stadt in größerem Maße bisher nicht bekannt. Auskünfte von Fachleuten sind kaum zu erhalten. Der Gewährsmann hat selbst mehrere Jahre Anbauversuche im Kleinen gemacht und nur wenig Erfolg zu verzeichnen. Für Weinbau und Geflügelzucht (auch Wassergeflügel) gibt es in der weiteren Umgebung der Stadt geeignete Ländereien. Der Boden ist allerdings in und um Sao Paulo bekanntlich arm, und düngen ist gleich von Anfang an erforderlich. In der nächsten Umgebung von Sao Paulo schwanken die Landpreise zwischen 3—6 Milreis (1 BM. 5 Milreis) für den Quadratmeter. Bei Entfernungen zur Stadt von mehr als \5 km, die auch noch tägliche Verbindungen zur Stadt ermöglichen, ist das Land wesentlich billiger; je nach Lage und Bodenbeschaffenheit kostet die alqueire (1 alqu. 24 200 qm) 1500 bis 3000 Milreis. Die Geflügelzucht verspricht wenig Erfolg, weil in der näheren Umgebung bereits viele Züchter ansässig sind, die nur bei bescheidensten Lebensansprüchen ihr Dasein fristen. Hinzu kommt noch, daß ein Neueingewanderter mit den örtlichen Verhältnissen nicht vertraut ist und mehrere Jahre benötigen würde, um Erfahrungen für ein derartiges Unternehmen zu sammeln. Nach Auskunft von Fachleuten kann einem deutschen Landmesser nur abgeraten werden, nach Brasilien auszuwandern. Ganz abgesehen davon, daß er kaum eine Beschäftigungsmöglichkeit finden würde, ist die Landvermessung für 43

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