Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1934. Bestand LBI
- Issue
- August 1934
- Date
- 1934-08-01
- Page
- Seite 42 (sequence 44)
- Language
- German
- Belongs to
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Ortsübliche Lohn- und Gehaltssätze: Tagelohn Eür ungelernte Arbeiter 3—5, Wochenlohn für Handwerker 30—150, Bauhandwerker 40—60, Möbeltischler 35—40, Mechaniker 35—40, Monatslohn für Landarbeiter mil freier Station 30—40, ohne freie Station 60—80, Monatsgehalt für deutsche Handelsangestcllle 150—1200, Techniker 200—1000, Ingenieure, Architekten, Chemiker usw. 300—1500. Barlohn für ein deutsches Dienstmädchen —..also außer Kost und Wohnung — monatlich 60—80, einheimisches 40—70. Das Klima ist für den Mitteleuronäcr auf die Dauer zuträglich. Besondere Gefahren bestehen für die Gesundheit nicht. Endemische Krankheiten gibt es nicht. Steuern: 3 i/o des Einkommens, insbesondere bei Einkommen aus Arbeitsverhältnis. Steuerfreies Mindesteinkommen für Ledige 200, für Verheiratete 250, für Verheiratete mit 1 Kind 275. Sozialversicherung: Pensionskassen für Bankbeamte, Eisenbahnbeamte und Angestellte, sowie Arbeiter usw. in elektrischen Betrieben. UnfällenIschädigungsgesetz für Arbeiter (Unfallcnlschädigungspflicht für den Arbeitgeber). Bolivien Nach Mitteilungen dos Konsulats ist Bolivien für Landwirte und Handwerker mit kleinem Anfangskapital offen. In ,,Memoria Semestrai del Banco Nacional de Bolivia" werden folgende Angaben über die finanzielle Lage Boliviens gemacht : Die unvermeidliche Folge des Chacokrieges für Bolivien ist eine starke Depression der wirtschaftlichen und finanziellen Lage. Der Import wurde auf die notwendigsten Artikel beschränkt. Der stark verminderte Export unterband jegliche Handelstätigkeit und Kapitalsbewegung. Die bolivianische Industrie macht gewaltige Anstrengungen, viele Bedarfsartikel künftighin selbst zu erzeugen. Ein den bedrängten Verhältnissen entsprechendes Bankengesetz ist in Vorbereitung. Die Beiträge der bolivianischen Staatsbank für die Nationalverteidigung haben fast ihren ganzen Grundstock an 'Devisen erschöpf'!. Eine Wiederanpassung der Währung an die gegebenen Verhältnisse ist notwendig. In A oraussicht dieser Notwendigkeit wurden 30 Bolivianos einem Pfund Sterling gleichgesetzt. Brasilien Nach der Einwanderungsstalislik für 1932 kamen 34 683 Personen als Einwanderer (1931 31410) nach Brasilien, wählend sich die Zahl der Auswanderer auf 24 225 (16 871 Männer und 7354 Frauen) belief (1931 — 38 775). Die höchste Zahl der Einwanderer stellen die Japaner mit 11 678 Personen. (Auswanderer 352.) Bisherige Einreisebedingungen Die Einreise der Passagiere 3. Klasse nach Brasilien war beschränkt. Das Visum wurde bei Anforderung von Ausländern durch Ilegierungsbehörden und von Landarbeitern, Landwirt- und Ilandw erkcrfamilien durch Angehörige, sonstige Einzelpersonen oder Gesellschaften erteilt (vgl. unser Korrespondenzblatt vom Februar 1933). Ausländische Passagiere, die nicht unter eine der obigen Gruppen fielen, mußten eine Mindestsumme von 3 conto de reis, Kinder unter 12 Jahren von 2 conto de reis besitzen. — Wir erhielten von der Konsularabteilung der brasilianischen Gesandtschaft die folgende Mitteilung bezüglich der Erteilung von Paßvisen : Bürgschaftserklärungen, welche vor einer brasilianischen Polizeibehörde abgegeben und unterzeichnet wurden, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Arbeits m inisterium bestätigt werden. Die Visumgebühr beträgt jetzt 9,80 RM. Gegen Fremdeneinwanderung, insbesondere in bestimmten Fällen, haben sich in Brasilien starke Widerslände geltend gemacht, so gegen die Ansiedlung von Assyrern, wegen derer der Völkerbund verhandelt hat; auch gegen die Tätigkeit fremder Kolonisationsgesellschaflen, die einen Staat im Staate schüfen, wurden Angriffe erhoben. Insbesondere wird auch die japanische Einwanderung bekämpft, deren Kolonien in Brasilien schon zahlreich sind und gut prosperieren. Auch gegen den Zuzug von ausländischen Ärzten setzt man sich zur Wehr. Es waren Schritte in die Wege geleitet worden, Bedenken gegen die Einwanderung von Assyrern zu zerstreuen, und die Verhandlungen des Völkerbundes mit der brasilianischen Regierung sollten weitergeführt werden. In einer Sitzung des Völkerbundes von Anfang Juni winde die Frage von neuem erörtert. Der Berichterstatter, Senor Madariaga, teilte mit, daß es nicht länger möglich sei. die Assyrer nach Brasilien zu senden, da ein neues Gesetz angenommen worden sei, das die Einwanderung von jedem Lande beschränkt. Er schlug unter diesen Umständen vor, das Komitee zu instruieren, neue Verhandlungen mit Regierungen geeigneter Länder zu eröffnen.-- Über Neureglung der Einwanderung entnehmen wir Publikationen der Reichsstelle für das Auswanderungswesen vom Anfang Juli folgendes: ,,Nach Mitteilungen der deutsch-brasilianischen Presse hal der Chef der Provisorischen Regierung einen Erlaß unterzeichnet, der die Zulassung von Ausländern auf brasilianisches Gebiet regelt. Nach dem Dekret, das das Dalum vom 9. Mai trägt und von den Ministern der Arbeit, des Äußeren und der Justiz gegengezeichnet ist, wird als Einwanderer im Sinne des Erlasses jeder Ausländer angesehen, der nach Brasilien kommt, um hier länger als dreißig Tage zu verweilen, und um hier in irgendeinem erlaubten, einkömmlichen Berufe tätig zu sein, der ihm und den von ihm abhängigen Personen das Auskommen sichert. Nicht hereingelassen wird: 1. Wer verkrüppelt oder verstümmelt ist, es sei denn, daß er noch über volle Arbeitskraft oder mindestens 80|>rozeutige (nach dem mittleren Entschädigungsgrade der Tabelle für Arbeitsunfälle) verfügt. 2. Wer blind oder taubstumm ist. 3. Wer an Geisteskrankheil, Neurose oder sonstigen nervösen Erkrankungen leidet. 4. Wer Träger einer unheilbaren oder stark ansteckenden Krankheil ( Vassal/, Schwindsucht, Trachom, Geschlechtskrankheit, anderer im Beglement des Gesundheitsdienstes erwähnter) ist. 5. Wer dem Rauschgift verfallen ist. 6. Wer eine organische Verletzung mit der Begleiterscheinung funktionaler Unzulänglichkeit (nach der einschlägigen Gesetzgebung) aufweist. 7. Wer jünger als 18 und älter als 60 Jahre ist. 8. Zigeuner oder Nomaden. 9. Wer nicht die Ausübung eines erlaubten Berufes oder den Besitz ausreichender Mittel zu seinem und der von ihm abhängigen Personen Unterhalt nachweisen kann, so wie es die zu diesem Gesetze zu erlassenden Ausführungsbestimmungen vorschreiben werden. 10. Wer des Lesens und Schreibens unkundig ist. 11. Wer sich der Prostitution hingibt oder von dieser lebt und offensichtlich unmoralische Eigenschaften kundgibt. 12. Wer ein offensichtlich der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit nachteiliges Verhalten zeigt. 13. Wer früher aus Brasilien ausgewiesen wurde, es sei denn, dali die Ausweisung widerrufen worden ist. 14. Wer in einem anderen Lande wegen eines Verbrechens verurteilt worden ist, dessen Art die Ausweisung aus Brasilien nach hiesigem Gesetz zur Folge haben würde. Die verfassunggebende Versammlung nahm folgenden Artikel der neuen Verfassung an: Der Eintritt der Einwanderer in das nationale Gebiet wird die Einschränkungen erleiden, die notwendig sind zur Garantie der ethnischen und bürgerlichen Eingewöhnung des Einwanderers. Der Einwandererstrom aus jedem einzelnen Lande darf nicht größer sein als jährlich 2 o/o der Gesamteinwanderung aus dem betreffenden Lande in den letzten 50 Jahren. Einziger Paragraph: Verboten ist die Konzentration der Einwanderer an irgendeinem Punkte des nationalen Gebietes. Die Materie zu regeln, fällt der ordentlichen Gesetzgebung zu. die über Auswahl, Lokalisierung und Assimilierung der Fremdsliinimigen zu entscheiden hat. — Mit dieser Annahme ist der Artikel noch nicht in Krall getreten; dazu muß erst die ganze Verfassung als solche Gesetz geworden sein. Die Quote der deutschen Einwanderimg wird auf etwa 2000 Köpfe im Jahr geschätzt." Am 16. Juli wurde von der Nationalversammlung in llio de Janeiro die neue Verfassung der Bundesrepublik angenommen. Am folgenden Tage wurde Dr. (ietulio Vargas zum brasilianischen Staatspräsidenten gewählt. 42