Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1934. Bestand LBI
- Issue
- August 1934
- Date
- 1934-08-01
- Page
- Seite 37 (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
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- Haiti 3× ep/1044690
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Ausgenommen von dem Verbot sind Techniker sowie solche Arbeiter, die Vermögen haben und zu dem Zw eck einreisen wollen. Werkstätten oder Industrien für eigene Rechnung in Guatemala zu gründen. Diesen kann auf besonderes Gesuch hin von der Regierung die Einreiseerlaubnis erteilt werden. — Nach einem Bericht aus Guatemala sind Arbeitsmöglichkeiten für Mechaniker. Maler und andere Berufe (Arbeiter und Handwerker), bei denen es sich um Handarbeil handele vorhanden. Wir erhielten von einem Auswanderer die Mitteilung, daß er sich in kurzer Zeil eingelebt habe. Das Klima sei günstig. Dadurch, daß der Kaffee im Wert hochgegangen ist, verspüre man im Geschäftsleben eine Besserung. Non einem vor kurzem mit Familie dort Eingewanderten wird berichtet, daß er ein Geschäft eröffnet habe, mit dem er gute Erfolge zu verzeichnen hat. Haiti Freistaat. 28 675 okm mil 2 320 000 Bewohnern (1929), 90 o/o Schwarze, der Rest Mulallen und etwa 30110 Weiße. Sprachen: Amtssprache: Französisch, I mgangssprache: Kreolisch- Französisch. Die Währung: 1 Gurde 0,50 RM., Goldparität 0.84 RM. Jeder Fremde muß vor der Landung 1. dem Landungsbeamten den Beweis für seine [dentitäl liefern durch einen Paß, der sein Signalement gibt: seine Staatsangehörigkeit, Name, Vorname, Beruf, Wohnsitz, und der durch einen diplomatischen Vertreter oder einen Konsul von Haiti visiert ist; 2. seine Existenzmittel angehen, den Zweck seines Besuches, seine Absicht, oh er im Lande bleiben oder es nur passieren will; im letzleren Falle muß er die voraussichtliche Dauer seines Aufenthalts mitteilen, den Ort, wo er sich aufzuhalten beabsichtigt, das Hotel, bzw. das Haus, wo er Aufenthalt nimmt; 3. beweisen, daß er über wenigstens 30 $ bar verfügt. Ausgenommen von diesen Formalitäten sind Touristen auf der Durchreise nach Listen, die durch die Schiffsbehörde dem Einwanderungsbeamten zugestellt werden. Deutsche Staatsangehörige, die nicht Emigranten und mit Paß versehen sind, brauchen zum Eintritt kein Visum von Haiti. Binnen 15 Tagen nach seiner Ankunft in Haiti muß sich jeder Fremde persönlich auf der Präfektur vorstellen mit seinen Identitätsdokumenten, vier Photographien und einer Bescheinigung über seine Eintragung bei einer Gesandtschaft oder einem Konsulat von Haiti, um seine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Gebühr für Visierung eines Passes ist 3 $ (Gold). Die jüdische Bevölkerung der Hauptstadl des Landes, Porteau-Prince, betrug im Jahre 1930 etwa 50 Personen. Honduras Freistaat: 154 300 qkm, Bewohner 1930: 860000. 5 "«. Weiße (Europäer und Kreolen), Hauptstadt: Tegucigalpa, 40 000 Einwohner. 1 Lempira 1,30 RM., Goldparität 2,099 RM. Es ist, wie man uns schreibt, nicht ratsam, nach Honduras auszuwandern, wenn man nicht einen Rückhalt durch Familie oder bereits vor Antritt der Reise einen Kontrakt in Händen hat. Honduras leidet unter der Wirtschaftskrise, und zurzeit sind dort wenige Geschäftsmöglichkeiten gegeben. E i n r e i s e b e s t i m m u n g e n: Die Republik Honduras hat mit Dekret Nr. 74 vom 13.Februar 1934 neue Einreise- und Einwanderungsbestimmungen erlassen, die in „La Gaceta Diario Oficial" Nr. 9 248 vom 16. März 1934 veröffentlicht worden sind. Danach sollen die Konsuln für Ausstellung von Pässen und Erteilung von Sichtvermerken an Ausländer eine Gebühr von zehn Golddollar in Stempelmarken erheben, mil Ausnahme der von der Regierung vertraglich verpflichteten Einwandernden, der Touristen, der Mitglieder des diplomatischen und Konsularkorps und der durch Verträge und Abkommen Befreiten l Art. 1). Ferner müssen diese Ausländer bei der Einreise den Betrag von 100 Dollar oder deren Gegenwert in Lempiras, der Landeswährung, gleich 12 Dollar, hinterlegen, der ihnen nach dreimonatigem Aufenthalt im Lande oder vor ihrer Wiederausreise zurückerstattet wird ( Art. 2). Zwischen dem Deutschen Reich und Honduras besteht ein Abkommen über die gegenseitige Befreiung vom Sichtvermerks- Neues Einwanderungsgesetz. Die Republik Honduras hat als Dekret Nr. 134 vom 20. März 1934 ein neues Einwanderungsgesetz erlassen. I. Kapitel Art. 1. Jedermann kann das Gebiet der Republik betreten, verlassen, in seinen Grenzen .....herreisen und seinen Wohnsitz wechseln, sofern er damit nicht gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt. Ali. 2. Als Einwanderer werden alle Ausländer angesehen, die in der Republik ankommen, um sich dort niederzulassen oder für mehr als sechs Monate aufzuhallen. Ail. 3. Das Gesetz unterscheidet drei Gruppen son Einwanderern, und zwar: 1. Einw anderer ohne Vertrag : 2. Einwanderer, die von der Regierung vertraglich verpflichtet sind; 3. Einwanderer, die von Privatpersonen, Kolonisationsgesellschaften oder anderen Unternehmen verpflichtet sind. Art. 4. Als Touristen werden die Ausländer angesehen, die das Land zum Vergnügen oder zur Erholung besuchen, deren Aufenthalt im Lande die Dauer von drei Monaten nicht übersteigt, und die während dieser Zeit einen Beruf gegen Entgell nicht ausüben. Art. 5. Jeder Einwanderer hat vor Antritt seiner Reise dem zuständigen Konsul oder Einwanderungskonnnissar gegenüber die Erklärung abzugeben, daß er sich den Bestimmungen dieses Gesetzes unterwerfen wolle. Art. 6. Die Regierung wird die Einwanderung ausländischer Fachleute der Landwirtschaft und Viehzucht, Kunst und Wissenschaft, Technik und Industrie fördern und erleichtern. Art. 7. Personen über 60 Jahre werden als Einwanderer nicht zugelassen, wenn sie nicht Eltern einer Familie sind, die mit ihnen landet oder bereits in Honduras ansässig ist. Art. 14. Verholen ist die Einwanderung von Negern. Kulis, Zigeunern und Chinesen. Die Einreise von Arabern, Türken, Syriern, Armeniern, Palästinensern, Tschechoslowaken, Libanesen und Polen kann gestattet werden, wenn dem Einwanderun^snnd Kolonisationsaml eine Sicherheit dafür gegeben wird, daß sie sich unter Beobachtung der bestehenden Gesetze ausschließlich der Landwirtschaft oder der Einführung und Ver\ollkonnnnung neuer Industrien widmen. Sie werden jedoch ausgewiesen werden, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten mit den vorgesehenen Arbeiten begonnen haben. Von dem Einreiseverbot sind die diplomatischen und konsularischen Vertreter der betreffenden Länder nebst ihren Angehörigen und ihrem Personal nicht betroffen. IV. Kapitel Art. 16. Für Einwanderer der 1. Gruppe (vgl. I. Kap. Art. 3) sind folgende \ ergünsligungen, Erleichterungen, Rechte und Sicherheiten vorgesehen : a) Befreiung von sämtlichen Abgaben für die Einfuhr von Gebrauchsklcidung, Saatgut, Haustieren. Maschinen. Merkzeugen und Instrumenten zum Zwecke der eigenen Berufsausübung, wenn sie vom Einwanderer selbst mitgebracht werden; b) der Einwanderer, der das Bürgerrecht erwirbt, hat unter bestimmten Bedingungen des Agrargesetzes Anspruch auf Zuweisung eines Familiengrundstückes auf den durch das Agrargesetz dazu bestimmten Ländereien; c) er hat ferner nach Maßgabe des Agrargesetzes Anspruch auf Nutzung der auf den Regierungsländcreicn befindlichen Gewässer, des Bauholzes und anderer Baumaterialien, die er für seine Arbeit, Unterkunft, Betriebs- und Verkehrseinrichtungen benöt igt : d) alle anderen Vergünstigungen, Beihilfen und Sicherheilen, die in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen vorgesehen sind. 37