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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1934-08-01 · August 1934 · p. Seite 28

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1934. Bestand LBI
Issue
August 1934
Date
1934-08-01
Page
Seite 28 (sequence 30)
Language
German
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Durchführung: Bei Ehefrauen und Kindern unter 18 Jahren können die Anträge bei den Immigrations-Departments der Palästina- Regierung in Jaf fa, Haifa oder Jerusalem gestellt werden, die selbständig darüber entscheiden können. Bei anderen Verwandten ist lediglich die Zentralstelle in Jerusalem zuständig. Bewilligt die Palästina-Regierung das Gesuch, so erhält der Antragsteller eine Anweisung an das betreffende Britische Konsulat im Auslande, das die Visa für die anzufordernden Personen ausstellt. Unabhängig davon können Einwohner Palästinas ihre im Ausland befindlichen Verwandten durch das Immigrations-Department der Jewish Agency anfordern. Die Voraussetzungen sind dieselben wie bei der Anforderung durch die Regierung, jedoch können es auch entferntere Verwandle wie Neffen, Schwager usw. und auch Verlobte sein. Diese Behörde empfiehlt nach Prüfung die auf diese Weise angeforderten Bewerber dem zuständigen Palästina-Amt. Der Antrag dieses Bewerbers wird dann vom Palästina-Amt nach den für die Zuteilung der Zertifikate der Kategorie C maßgebenden Bestimmungen entschieden; hierbei wird die Empfehlung aus Palästina berücksichtigt. II. Anforderung von Spezialarbeitern Bestimmung: Unternehmer, die einen besonderen Betrieb führen, können in Ausnahmefällen Spezialarbeiter für diesen Betrieb anfordern. Die Notwendigkeit für die Einwanderung dieser Arbeiter muß ebenso nachgewiesen werden wie die Sicherheit der Existenz in Palästina. Durchführung: Das Gesuch muß von dem Arbeitgeber, der bereits in Palästina seinen Betrieb errichtet hat, an das Immigrations- Department der Palästina-Regierung gestellt werden. Als Unterlage ist. ein zweijähriger Arbeits-Vertrag nötig, der vom Industriellen-Verband in Tel-Awiw bestätigt sein muß. Diesen Anträgen wird nur stattgegeben, wenn diese Arbeitskräfte im Lande nicht zu erhalten sind. Allgemeine Bemerkungen: Jedes Einwanderungs-Zertifikat gilt nur für den Ehemann, Ehefrau und unverheiratete Kinder unter 18 Jahren. Religiöse Trauungen werden nicht anerkannt. Eine standesamtliche Trauung ist gegebenenfalls nachzuholen. Den Einwanderern aller Kategorien wird empfohlen, gemeinsam mit ihren Familienangehörigen nach Palästina einzureisen. Wenn ein Familienmitglied vorausfährt und die Zurückbleibenden anfordern muß, so bedeutet dies bei der gegenwärtigen Verwallungspraxis eine Trennung der Familie häufig für eine Zeitdauer von einem halben Jahr und mehr. Eine getrennte Einwanderung ist nur dann möglich, wenn sämtliche Pässe der Familienmitglieder gleichzeitig bei Erhalt des Zertifikats visiert werden. Dann können die zurückbleibenden Angehörigen allein innerhalb der Gültigkeilsfrist des Visums einreisen (bei A 1-Zertifikaten 12 Monate, bei C-Zertifikaten wird der Zeilpunkt im Einzelfall bestimmt). Der einreisende Zertifikatsinhaber muß bei seiner Landung angeben, daß seine Familie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem zu benennenden Hafen eintreffen wird. Aach der amtlichen Statistik sind 1933 eingewandert 27 862 Juden, 1239 andere, und ferner als Einwanderer registrierte Reisende usw. Juden 2165, andere 411. Die Einwanderer verteilen sich auf folgende Kategorien: Einwanderer Touristen usw. registriert Juden Andere Juden Andere T3 S sa s -4^» a <^ * 2 C o S3 to a M fl} <d .î; 13 S 2 S £ fa Ande Ausg gen d Personen mit einem Kapital von nicht weniger als £ 1000 Personen mit einem Kapital von nicht weniger als £ 250 Arbeiter Studenten, Waisen, Personen religiöser Beschäftigung re Kategorien u. Abhängige enommen v. d. Bestimmun- .Einwanderungs Verordnung 2 596 126 10 969 413 13 758 6 161 187 275 610 654 25 196 48 1542 11 4 142 110 143 1 Zusammen | 27 862 1 239 2 465 411 Weitere 10 376 jüdische Einwanderer, die als Touristen ins Land gekommen waren, haben die Erlaubnis zu dauernder Niederlassung erhalten. Die Gesamtzahlen 27 862 -f 2465 + 10 376 ergeben eine Gesamteinwanderung von 40 703. Die jüdische Einwanderung im ersten Halbjahr 1934 betrug nach der amtlichen Statistik: Einwanderer: 14 089, Touristen usw. registriert: 1541. Die Palästinaregierung hat für das Halbjahr Oktober 1933 bis März 1934 5500 Zertifikate für mittellose Arbeiter (davon 4250 für Arbeiter und 1250 für Arbeiterinnen) gewährt. Für das zweite Halbjahr Mai bis September 1934 sind der Jewish Agency 5600 Zertifikate zugeteilt worden. Im Juli sind von der Palästina-Regierung noch 1200 weitere Einwanderungs- Zcrlifikatc bewilligt worden. Der Kampf gegen Einwanderer, die als illegal betrachtet weiden (Touristeneinwanderung) ist von den Palästinabehörden mit Schärfe durchgeführt worden. In der Sitzung des Unterhauses vom 9. 11. 33 führte der Minister der Kolonien, Sir Philip Gunliffe-Lister, u. a. aus, daß es zwei Kategorien gäbe, die ohne Erlaubnis nach Palästina kämen, 1. Personen, die die Grenze ohne Erlaubnis überschreiten und 2. Personen, denen als Reisenden ein Aufenthalt bis zu 12 Monaten gestattet wurde, und die nach Erlöschen des Aufenthaltsreclits im Lande verbleiben. Die Zahl der zur ersten Kategorie gehörenden Personen sei gering. Gegen die unter die zweite Kategorie fallenden Personen wurden scharfe Maßregeln ergriffen. Unter anderem wurde erklärt, daß die britischen Konsulats- und Paßkontrollbeamten bestimmter Länder die Instruktion erhalten, von allen Personen, mit Ausnahme derjenigen, die erster Klasse reisen, die Hinterlegung von 60 Pfund in bar als Kaution oder eine entsprechende Garantie einer angesehenen Bank oder einer anderen Institution zu verlangen. Personen, die bloß Nansenpässe oder gleichartige Personaldokumente haben, würden nur in Ausnahmefällen Visa erhalten. Im Auszug geben wir aus einem Artikel der „Jüdischen Rundschau" vom 10. 4. d. J. über Einwanderung im Jahre 1933 folgendes wieder: „Die Einwanderung nach Herkunftsländern Der Einfachheit halber haben wir die jüdische Welt in sieben Zentren wie folgt eingeteilt: I. Mitteleuropa: Deutschland, Danzig, Österreich, Tschechoslowakei. II. Osteuropa: Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Rußland, Polen, Rumänien. III. Balkan und Südeuropa: Bulgarien, Griechenland, Ungarn, Italien, Jugoslawien, Spanien und Portugal. IV. West- und Nordeuropa: Belgien, Frankreich, Holland, Schweiz und Skandinavien. V. Asien und Nordafrika: Türkei, Aden und Yemen, Ägypten, Tunis, Algier, Marokko, Syrien, Irak, Persien, Afghanistan und Indien. VI. Angelsächsische Länder: England, Australien, Kanada, Südafrika, Vereinigte Staaten. VII. Südamerika und übrige Länder. Diese sieben Gruppen umfassen die Hauptzentren jüdischer Siedlung in der Welt und die Kulturkreise, aus denen sich die Palästinaeinwanderung zusammensetzt. Nachfolgend eine Übersicht über die Gesamteinwanderung des Jahres 1933, nach Herkunftsgruppen geordnet: J U D E N Nicht- Insge¬ Monat I II III IV V VI VII Gesamt juden samt Januar . . 94 918 183 14 812 126 102 2 249 122 2 371 Februar . 81 1110 94 6 195 39 56 1 581 132 1 713 März . . . 107 1664 116 7 289 186 113 2 482 261 2 743 April . . . 84 1311 69 9 110 143 101 1 827 283 2 110 Mai .... 274 1090 66 15 116 172 121 1 854 104 1 958 Juni . . . 393 580 36 7 25 103 119 1 263 101 1 364 Juli. . . . 614 1437 92 15 149 200 196 2 703 104 2 807 August. . 520 1162 272 17 207 59 205 2 442 71 2 513 Septemb. 1138 1782 246 23 236 187 291 3 903 159 4 062 Oktober . 959 2740 301 19 189 31 210 4 449 123 4 572 Novemb. . 1322 1877 109 5 63 135 326 3 837 101 3 938 Dezemb . 522 843 141 6 19 67 139 1 737 89 1826 1933 6108 16514 1725 143 2410 1448 1979 30 327 1 650 31 977 20,2 54,8 5,6 0,4 7,9 4,7 6,4 100,0 OL 5,1 100,0 to 94,9 Die Gesamteinwanderung nach Palästina ist zu rund 95 °/o jüdisch. Unter den Juden führt die osteuropäische Gruppe (II) mit beinahe 55 o/o, erst dann folgt Mitteleuropa (I) mit 6108 Einwanderern oder 20,2 o/o, einem Fünftel der jüdischen Einwanderung. An dritter Stelle steht die nicht unbedeutende Einwan- 28

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