Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1934. Bestand LBI
- Issue
- August 1934
- Date
- 1934-08-01
- Page
- Seite 23 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Land hat viele Naturschönheiten, große Mineralreichtümer in Gebieten, die man heute nur auf dem Pony passieren kann, und die zweifellos eine bedeutende Zukunft haben. Jede Art von Großwild ist vorhanden, so daß für Abwechslung gesorgt ist, solange der Siedler ein Mensch von Tatkraft ist, nicht mit der Idee kommt, Reichtümer zu ernten, sondern nur ein ganz und gar freier Mensch sein will, der seine Kinder zu freien Menschen erziehen will. Für Kaufleute und Wenn- und Aber-Naturen ist keine Chance. Der chinesische Kuli ist fleißig und gutmütig. Er liebt es nur, während der Regenzeit in die Heimat zurückzukehren. Menschen mit Talkraft und soviel Geld, daß sie in Ruhe die Sprache erlernen können, sowie Umschau halten, werden dort eine Heimat finden können. Allerdings darf sich niemand der Vorstellung hingeben, daß er auch nur annähernd eine Atmosphäre vorfindet, wie er sie von zu Hause gewohnt ist. Die Bevölkerung ist eine in ibrer Mentalität von der europäischen grundverschiedene. Der Neuankömmling wird lange Zeit ganz allein auf seine Bücher angewiesen sein, soweit ihm freie Zeit verbleibt. Da aber alles letzten Endes eine Macht der Gewohnheit ist, und ich sowohl in Kashmir als auch in Burma und den Shanstaaten eine große Anzahl glücklicher europäischer Familien angetroffen habe, wird es auch deutschen Juden möglich sein, sich einzugliedern, sofern sie tatsächlich den ernsten Willen haben, zu einem natürlichen freien Leben der Arbeit oder noch besser des Landwirts, der auf seine eigene Kraft baut, zurückzukehren. Zweckmäßig würde es sein, wenn die Ansiedlung in Gruppen erfolgt, so dali die einzelne Familie nicht ganz auf sich selbst angewiesen ist. Für die Ansiedlung in den Südshanstaaten kommt für den Beginn das Gebiet zwischen Kalaw, Taunggyi und Loilem in Betracht. Wegen der Bedingungen für Landzuteilung wendet man sich an den British High Commissioner of the Northern and Southern Shan States in Taunggyi S. S. S. Burma. Für die Ansiedlung in den Nordshanstaalen kommt das ganze Gebiet an der Eisenbahnlinie von Maymyo aufwärts bis Lashio in Betracht. Aussichten für Ärzte Über die Frage, ob das deutsche Ärztediplom in Indien gültig ist und ob es möglich ist, mit dem deutschen Diplom zu praktizieren, liegen verschiedenartige Informationen vor: Die Aufmerksamkeit deutsch-jüdischer Ärzte, die in Indien zu praktizieren wünschen, wird auf die Tatsache gelenkt, daß sie nach dem indischen Ärzte-Gesetz als praktische Ärzte nicht registrier) wurden können, sofern sie nicht ärztliche Examina durchgemacht haben, die von Institutionen in Großbritannien, den Dominions oder Indien festgesetzt sind. Es wird ihnen daher geraten, sich in einem der anerkannten Institute in Großbritannien die Qualifikationen zu beschaffen, bevor sie nach Indien kommen. Einzelheiten bezüglicli der anerkannten ärztlichen Grade können vom India House in London erlangt werden. — Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist fremden unregistrierten Ärzten erlaubt, in Indien zu praktizieren, aber sie sind ausgeschlossen vom Unterzeichnen von Totenscheinen, ärztlichen gesetzlichen Dokumenlen und Einziehung ärztlicher Gebühren. Ferner wird kein registrierter die Praxis ausübender Arzt sie in irgendeinem Falle konsultieren, aus Furcht, daß sein Name aus der Liste anerkannter, registrierter Praktiker entfernt wird. Es greift eine lokale Agitation Plalz, alle fremden Ärzle zu verhindern, in Indien zu praktizieren. — — Des weiteren sind die folgenden Informationen gegeben worden. In Frage kämen: Augenärzte, Laryngologen und Frauenärzte. Als Lebenskosten für einen Arzt werden 500 Rs per Monat (wenn es sein muH weniger) angegeben. \\ ir lassen eine Auskunft des India-Office, London, folgen: Es wird mitgeteilt, daß niemand und nichts jemand hindern kann, gleichgültig, ob Examina bestanden worden sind oder nicht, sich in Indien eine medizinische Privatpraxis zu gründen; allerdings kann der Betreffende, falls er nicht gerade die medizinischen Qualifikationen besitzt, die in der von ihm gewählten Provinz verlangt werden, nicht auf eine Anstellung in einem Hospital rechnen, auch nicht als medizinischer Sachverständiger zu Gerichtsverhandlungen zugezogen werden. Die Bestimmungen sind ganz verschiedener Natur in den einzelnen Provinzen, und infolgedessen ist es raisam, sich direkt an den „Registrar of the Medical Council" derjenigen Provinz zu wenden, in der sich der Betreffende niederzulassen beabsichtigt. Was die Arztstellungen anbelangt, die durch die britische Regierung in Indien vergeben werden, so werden sie — mit einigen wenigen Ausnahmen — nur b r i t i s c h e n Untertanen zuerteilt. Falls der Arzt, um den es sich in diesem Falle handle, Neigung hat. wissenschaftliche, medizinische Forschungsarbeiten zu leisten, so werde er gebeten, alles nähere direkt an das „Office for Communication to the Government of India" zu senden. Hinzugefügt wird noch, daß ein Deutscher seinem Gesuch die Bestätigung beifügen muß, daß er sich im Besitz eines deutschen Passes befindet, der durch einen britischen Konsul oder eine andere Paßstelle gültig für Ausreise nach Indien visiert sein muß. — — Der Vollständigkeit halber führen wir auch noch nachstehenden Bericht von Ende Mai an: Jüdische Einwanderer werden hier gern gesellen. Indien ist cm sehr zukunftsreiches Land. Es wäre gut, wenn sich Fabrikanten mit genügend Kapital hier niederlassen würden, vor allem natürlich in Städten wie Bombay oder Kalkutta. In Bombay sind Ärzle, die glänzend zu tun haben. In Betracht kämen Kalkutta, das auffallenderweise hinlangestellt worden ist, Madras, Delhi und andere Plätze, wo auch noch niemand ist. Dabei braucht man kein besonderes Examen. Der Arzt, der sich ohne englisches Examen niederläßt, gilt zwar offiziell als Kurpfuscher. Aber darum kümmert sich hier im Orient kein Mensch, und der einzige Unterschied ist, daß ihm die englischen Kollegen nicht assistieren werden, worum sich hier aber niemand kümmert, und was auch gesellschaftlich nichts bedeutet. Hat er englisches Examen, um so besser. Er braucht für etwa 3—6 Monate Mittel, dann sollte er sich selbst erhalten können. Die Wohnungsfrage bedeutet aber immer eine Schwierigkeit. Natürlich sollte aber kein zu großer Strom von Ärzten hierher kommen, um nicht Widerstände zu wecken, die tatsächlich latent vorhanden sind. Es hat bei der Ankunft der ersten deutschen Ärzte in Bombay welche gegeben, worauf sich Madras sofort bereit erklärte, sie aufzunehmen. Bombay Folgende spezielle Informationen über die Lebenshaltungskosten in Bombay sowie das dortige Klima erhielten wir durch die Freundlichkeit der Reichsstelle für das Auswanderungswesen: Die Lebenshaltungskosten in Bombay betragen für eine Person etwa 400—600 Rupien im Monat (1 Rupie rd. 1 RM.). Davon sind auf Unterkunft und Verpflegung, d. h. auf ein möbliertes Zimmer mit Verpflegung, 250—300 Rupien zu rechnen. Bei längerem Aufenthalt und Kenntnis der Verhältnisse wird man möglicherweise billiger leben können. Das Klima in Bombay ist rein tropisch mit einer Jahresmiltellemperalur von 26,2 und einem monatlichen Mittel von 29,2» (Mai) und 23,&> C (Januar). Die Luft ist meist feuchtheiß, besonders in den Monaten Juni bis September (Regenzeit). Japan Eigentliches Japan: 332 100 qkm. Bevölkerung: 01 448 000. Außenbesitzungen: 292 800 qkm. Bevölkerung: 25 946 000. Kuantung-Provinz : 3460 qkm. Bevölkerung: 956 0C0. Auftragsgebict des Völkerbundes: 2150 qkm. Bevölkerung: 70 000. Tokio: Bevölkerung: 2 070 500. Nach Angaben vom J. 1931 lebten in Japan etwa 500 Juden, und zwar in Yokohama etwa 200, Kobe — 200 und Einzelne in Tokio. Es sind dies zum größeren Teile Flüchtlinge aus Bußland, sodann englische und amerikanische Juden. Seilher sind vereinzelt auch deutsche Juden hinzugekommen. Währung: 1 Yen 0,75 RM., Goldparität 2,092 RM. Die Zahl der japanischen Einwanderer, die nach Brasilien 1933 zugelassen wurden, war 24 000. Die brasilianische Regierung instruierte den Konsul in K o b e, 27 100 Personen zur Auswanderung nach Brasilien durch die japanische Oversea Development Company während des Jahres 1934 Visen zu bewilligen. Die nachstehende ausführliche Schilderung eines Auswanderers ist uns von Anglo-Hice m, London, freundlichst zur Verfügung gestellt worden: „In Japan, wie überhaupt im Fernen Osten, ist der Lebensstandard dermaßen verschieden von dem Mitteleuropas, daß von vornherein eine ganze Reihe von Möglichkeiten auszuschalten ist. Ich werde im einzelnen noch darauf zu sprechen kommen. Für die Einwanderung von Deutschen nach Japan i^l kein l'alivisum notwendig. Es ist also jedem Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses ohne weiteres —■ ohne „Show-Money" usw. —• gestaltet, sich in Japan, einschließlich Formosa, Korea und dem Pachtgebiet von Kuantung niederzulassen. Japan ist bekanntlich ein Land mit starkem Bevölkerungsüberschuß, für Siedler ist also kaum mehr Platz. Im einzelnen ist zu bemerken: Di<- Gründung kleiner Fabriken mit geringem Kapilalauf wand ist an sich durchaus eine Möglichkeit, Leute mit eigenen technischen Verfahren 23