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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1934-08-01 · August 1934 · p. Seite 17

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1934. Bestand LBI
Issue
August 1934
Date
1934-08-01
Page
Seite 17 (sequence 19)
Language
German
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Die Verdienstmöglichkeiten für Deutsche in der Türkei werden aber nicht nur (lurch die erwähnte Berufssperre stark beeinträchtigt. Die Türkei hat, ebenso wie andere Länder, unter der gegenwärtigen Wirtschaftskrise schwer zu leiden. Auch dort ist, ein Abbau von Arbeitskräften in bedeutendem Maße er folgt, so daß bereits seit geraumer Zeit an Ort und Stelle ein Überangebot an Arbeitskräften aller Art und aller Berufe herrscht. Selbst qualifizierte Kräfte, die sowohl über erstklassige Fach- und Sprachkenntnisse verfügen, wie auch Erfahrung mit Land und Leuten haben, sind arbeitslos oder in untergeordneten Stellungen bei mangelhafter Bezahlung tätig. Das Berufssperrgesetz trägt bezgl. der Anstellung von Ausländern Unsicherheit in die Arbeitgeberkreise, weil es jederzeit auch auf bisher noch nicht gesperrte Berufe ausgedehnt werden kann. Eine weitere Behinderung erfährt der freie Wettbewerb für ausländische Arbeitskräfte durch das sogenannte Industrie-Förderungsgesetz. Danach sollen alle Unternehmungen in der Türkei, die irgendwelche Begünstigungen seitens des türkischen Staates in Anspruch nehmen (und das sind fast alle nennenswerten Betriebe) in der Begel ausschließlich türkische Staatsangehörige anstellen. Fachleute mit Spezialkenntnissen haben aber auch heute eine gewisse Möglichkeit, in der Türkei Stellung zu finden. Sie werden zum Teil von türkischen Regierungsstellen, aber auch, nach Einholung der meistens erforderlichen Genehmigung der Regierung, von privater Seite durch regelrechte Verträge angestellt. Bei vorliegendem Stellenangebot lassen zahlreiche Erfahrungen es angebracht erscheinen, zunächst Erkundigungen über den Arbeitgeber einzuziehen. Es ist weiter ratsam, die Stellung nur auf Grund eines schriftlichen Vertrages anzutreten, der von einem Notar in der Türkei beglaubigt sein muß, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Alle gegenseitigen Rechte und Pflichten sollten genauestens festgelegt werden. Dabei muß auch die Eigenart und Lebensweise des Orients stets in Rechnung gestellt werden. Z. B. ist die Stellung weiblicher Angestellter in alten türkischen Familien trotz neuzeitlicher Gesetzgebung häufig noch eine stark abhängige und in bezug auf die persönliche Freiheit eingeengt. Eine soziale Gesetzgebung besteht in der Türkei noch nicht. Auch gibt es keine Arbeitsgerichte. Sondergerichte für Ausländer sind in der Türkei durch Beseitigung der Kapitulation aufgehoben. Das Klima ist in Istanbul gesund, mit ziemlich heißem Sommer und kurzem, meist regenreichem, aber nicht strengem Winter. Im Innern des Landes ist der Sommer heißer und in der Regel sehr trocken, der Winter häufig sehr streng. Einzelne Teile des Landes sind fieberverseucht (Malaria) und infolge schlechter Trinkwasserverhältnisse auch sonst für die Gesundheit gefährlich. Die Währung, das türkische Pfund (Ltq.), ist seit Jahren stabil, es gilt zurzeit etwa 2 RM. Die Kaufkraft des Pfundes entspricht hinsichtlich einheimischer Erzeugnisse dem Kurswerte, doch kann sie hinsichtlich aller aus dem Auslande eingeführten Waren nur mit etwa 1 : 1,2 angesetzt werden. Die Lebenshaltungskosten in Istanbul betragen bei bescheidenen Ansprüchen für eine Person nicht weniger als 2 Ltqs. je Tag, für eine Familie von zwei Erwachsenen und zwei Kindern bei bescheidenen Ansprüchen 5 Ltqs. je Tag. Alle Lebensmittel, soweit es sich um Landeserzeugnisse handelt, sind billig, jegliche Kleidung ist dagegen verhältnismäßig teuer. Teuer sind auch Wohnungen in den Städten, sowie alle Luxusgegenstände. In der Hauptstadt des Landes, Ankara, sind die Lebenshaltungskosten für europäische Haushaltungen etwa 30 o/o höher, Wohnungen und Hotelunterkunft etwa 40 °/o höher als in Istanbul. Die Lohn- und Gehaltssätze unterliegen gerade zurzeit wegen des Überangebots von Arbeitskräften außerordentlich starken Schwankungen. Es ist daher schwer, allseitig gültige Sätze zu nennen. Zu bedenken ist auf jeden Fall, daß die Steuern außerordentlich hoch sind; sie betragen schon bei mäßigem Einkommen 25 o/0. Amtliche deutsche Vertretungen bestehen in der Türkei in : Ankara, Deutsche Botschaft; Izmir, Deutsches Konsulat; Istanbul, Deutsches Generalkonsulat; Trabzon, ^Deutsches Konsulat. I) u r c h f ü h rung des Berufs Sperrgesetzes für Ausländer Die ausländischen Untertanen, die die im Gesetz unter Nr. 2007 angeführten Handwerke und Berufe ausüben, müssen ihre Arbeit vom 21. Mai 1934 an einstellen, und zwar in folgender Reihenfolge: 1. Vom 21. Mai 1934 bis 21. Juli 1934: Die Chauffeure und ihre Gehilfen, die Friseure, die Hersteller von Mützen, Kleidungsstücken und Schuhen, die Dolmetscher und Fremdenführer, die Börsenmakler, die Musiker. 2. Vom 21. Juli 1934 bis 21. September 1934: Nichtspezialisierle Arbeiter im allgemeinen (vgl. Nr. 6). 3. Vom 21. September 1934 bis zum 21. November 1934: die Wächter und Pförtner in Anstalten, Geschäftshäusern, Wohnhäusern, Hotels und Geschäftsbüros. Die männlichen und weiblichen Bedienten in den Bars, Tanzsälen, Kasinos, Kaffees, Badeanstalten, Hotels und Wohnhäusern. Die Straßenverkäufer. 4. Vom 21. November 1934 bis zum 21. Januar 1935: Die Photographen, die Buchdrucker und die Personen, die in Verlade- und Abladegeschäften zu Lande tätig sind. 5. Vom 21. Januar 1935 bis zum 21. März 1935: Die Verkäufer von Monopolerzeugnissen des Staats, die Künstler und Sänger in Cafés, die provisorischen oder ständigen Arbeiter in Betrieben für Heizung, allgemeine Verkehrsmittel, Beleuchtung und Wasserlieferung. Die Tierärzte und Chemiker. 6. Vom 21. März 1935 bis zum 21. Mai 1935: Die Boten, die Bau-, Eisen- und Holzgewerbearbeiter, sowie die Flugzeugmechaniker, die Flugzeugführer und die Ausländer, die in Anstalten des Staates, der Wilajets und der Gemeindebezirke arbeiten, für die keine Spezialentscheidung getroffen worden ist. Die Ausländer, die die oben angegebenen Handwerke und Berufe ausüben, müssen ihre Arbeit zu den erwähnten Daten einstellen. Der Innenminister wird durch ein Zirkular angeben, wie diese Anordnung durchgeführt werden soll. Uns ist ein Brief aus Istanbul vom Juni übermittelt worden, aus dem hervorgeht, wie außerordentlich schwierig die Arbeitsverhältnisse für Ausländer daselbst sind: Ich war mit meiner Familie, meiner Frau, zwei Söhnen von 21 und 23 Jahren und einer 15jährigen Tochter bis zum Oktober v. J. in Deutschland, und zwar in München als Teppichstopfer ansässig. Seitdem wir hier angekommen sind, konnten wir noch nicht eine Mark verdienen. Weder ich noch meine beiden Söhne. Meine Branche, Teppichstopfen, liegt hier auf dem Hund, es gibt hier unzählige Teppichstopfer, welche alle ohne Verdienst sind. Irgendeine slaatliche oder privat-soziale Einrichtung wie in Deutschland gibt es hier nicht. Selbst die hiesige jüdische Gemeinde kann nicht helfen. Die allgemeine wirtschaftliche Lage spottet einfach jeder Beschreibung. Wir warnen eindringlichst alle jüdischen Emigranten davor, in die Türkei auszuwandern. Mein Sohn Mois konnte bis heute keine Arbeit finden, trotz allergrößter Bemühungen, und er ist nunmehr, um seine Zeit nicht unnütz vergehen zu lassen, in eine Gummischuhfabrik eingetreten, und zwar als Lehrling, um wenigstens ein Handwerk gründlich zu lernen, nachdem wir gesehen haben, daß es trotz allergrößter Anstrengungen nicht möglich ist, eine Stellung zu bekommen. Gehalt bekommt er nicht einen Pfennig, da hier Lehrlinge nichts bezahlt bekommen. Mein älterer Sohn Albert, der die Schuhfabrikalion beherrscht und Facharbeiter ist, kann ebenfalls — trotz wie irrsinnigen Suchens — keine Arbeit finden, gleich welcher Art, weder als kaufmännischer Angestellter noch als Facharbeiter. Wir sind alle schon seelisch vollkommen krank und gebrochen; drei kräftige und arbeitswillige Arbeiter brotlos. Wir haben schon jeden Mut verloren und sind trostlos, da keine Aussicht auf Änderung unserer gegenwärtigen Lage besteht. Es ist unbeschreiblich, wenn man arbeiten will, um das trockene Brot zu verdienen und kann nicht. Schrecklich, ich weiß selbsl nicht, was aus uns noch «erden soll, ich glaube, ich verliere den Verstand. Wovon wir denn bis jetzt gelebt haben? Wir hausen in einer schrecklichen 1-Zimmerwohnung, die besser ein dumpfes Loch genannt werden kann und nach deutschem Gelde knapp 20 RM. Miete kostet. Um diese Miete zu bezahlen, haben wir teils bis jetzt Stück um Stück unserer letzten Habe verkauft, teils, um etwas mehr zu essen zu haben, Möbelstücke verpfändet, die wir niemals mehr auslösen können. Nun haben wir wirklich nichts mehr zu verkaufen, weil alles weg ist. Unsere letzten Stücke, unsere Bettstellen, haben wir vor kurzem verkauft und schlafen nunmehr alle am Boden. Das elektrische Licht ist uns schon seit etwa 14 Tagen abgesperrt, da wir die Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Wir weinen alle den ganzen Tag, und nunmehr müssen wir zu alledem auch noch hungern, da wir einfach nichts mehr haben und uns nichts mehr zu essen kaufen können. Ein halbes Pfund Brot muß für die ganze Familie einen Tag reichen. Ach, warum müssen wir so etwas mitdurchmachen, und noch dazu in einem uns völlig fremden Lande, in dem wir niemand kennen. Wir schulden schon drei Monate die 17

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