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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1934-08-01 · August 1934 · p. Seite 14

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1934. Bestand LBI
Issue
August 1934
Date
1934-08-01
Page
Seite 14 (sequence 16)
Language
German
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Die auf Grund der Herbstpreise 1933 berechnete Indexziffer der Bekleidungskosten von 115 wird für den Berichtsmonat unverändert fortgeschrieben. Der im Mai 1933 neuberechnete und seither unverändert fortgeschriebene Miclpreisindex beträgt im Durchschnitt der Großstädte 200, im Durchschnitt der übrigen Städte 162 und im Gesamldurchschnitl aller erfaßten Plätze 184. Indexziffer für Januar 1934: Juni Januar Januar Januar Januar Januar Dez. Verbrauchsgruppen 1914 1929 1930 1931 1932 1933 1933 100 100 100 100 1C0 100 100 1 Milchprodukte 125 82 83 88 90 100 100 2 Eier 130 62 71 71 88 96 95 3 Fette und Speiseöle 82 59 59 64 84 98 99 4. Fleisch und Fleischwaren 138 82 76 73 85 99 100 5. Brot und andere Getreideprodukte 95 65 67 76 91 98 100 6 Zucker und Honig 75 59 65 81 90 94 99 7 Kartoffeln und Hülsenfrüchte 101 59 73 71 87 92 100 8 Kaffee u. Schokolade 114 67 69 78 94 99 100 Nahrungsmittel 117 75 75 79 89 99 100 Brenn- und Leuchtstoffe (Seife) 119 88 88 91 95 99 100 Bekleidung 115 69 70 75 84 95 100 Miete 184 104 102 100 99 99 100 Lebens- und Lohn v e r h ä 1 t n i s s c i n Z ü r i c h. Die nachstehend aufgeführten Preis- und Lohnsätze •— sämtlich in schweizerischen Franken angegeben — wurden im Okiober 1933 in Zürich aufgestellt. Der damalige Kurs betrug 100 Franken 81,25 RM. Der Kurs vom Juni 1934 ist 81,45 RM. Die niedrigen Zahlen gelten für bescheidenste, die höheren für mittlere Ansprüche. Wohnung und Verpflegung: Unterkunft ohne Verpflegung im Gasthaus für eine Person täglich 3—7, mit Verpflegung 5—-12; ein möbliertes Zimmer ohne Verpflegung monatlich 40—100, mit Verpflegung 180—350. Eine leere Wohnung von zwei Zimmern kostet im Monat 70—150, von vier Zimmern 180—250; eine möblierte Wohnung von zwei Zimmern monatlich 90—180, von vier Zimmern 280—500. Es kostet täglich Morgenkost 0,70—1,50, Mittagessen 2—4, Abendessen 2—4. Lebensmittel: Es kostet je 1 kg Mehl 0,45—0,50, Brot 0,40, Butter 5, 1 kg landesübliches Fett oder Öl 2—3,50, Fleisch 3—8, Speck 5, Zucker 0,40, Reis 0,80, Nudeln 1,80, Kartoffeln 0,25—0,30; 1 Liter Milch 0,32, 1 Ei 0,17—0,20. Bekleidung: Es kostet ein Männeranzug 125—250, ein Männerhemd 8—20, ein Paar Männerschuhe 20—30, ein Frauenkleid 45—100. Ortsüblicher Monatsbedarf (einschließlich Unterhaltung von Kleidung, Wäsche und Haushalt): lediger Handwerker 375—450, verheirateter Handwerker ohne Kinder 475—550, Handwerkerfamilie von vier Köpfen 555—650, lediger Angestellter 500—600, verheirateter Angestellter ohne Kinder 500—800, Angestelltenfamilie von vier Köpfen 600 —1000. Ortsübliche Lohn- und Gehaltssätze: Stundenlohn für ungelernte Arbeiter 2, Monatslohn für Landarbeiter neben freier Kost und Wohnung 60—90, Wochenlohn für Handwerker 75—95, Monatsgehalt für Handelsangesleihe 350—500, Techniker 350—650, Ingenieure, Architekten, Chemiker usw. 500—2000. Barlohn für ein Dienstmädchen — also außer Kost und Wohnung — monatlich 40—100. Sowjetunion Zur Einreise bzw. Durchreise ist das Visum erforderlich. Das Einreisevisum gilt für das gesamte Gebiet der Sozialistischen Sowjet-Republiken, mit Ausnahme von Gebieten, für die jeweilige Sonderbestimmungen bestehen. Die Mitteilung über die Bewilligung der Einreise hat zwei Monate Gültigkeit. Das Visum gilt vorn Tage der Ausstellung ab 14 Tage zur Grenzüberschreitung. Gleichzeitig mit dem Einreisevisum wird auch das Wiederausreisevisum erteilt. Deutsche Reichsangehörige, die von der Botschaft der UdSSR, in Berlin oder den Konsulaten der UdSSR, in Deutschland ein Einreisevisuni in das Gebiet der UdSSR, und zugleich mit diesem ein Rückreisevisum erhalten haben, und die in der UdSSR, mit Erlaubnis der zuständigen Lokalbehörden länger zu verbleiben wünschen, erhalten die verlängerte Aufenlhallserlaubnis in Form eines Ausreisevisums mit einmonatiger Gültigkeit durch die administrative Abteilung der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Behörde. Wird durch Vorlage einer Bescheinigung einer sowjetrussischen staatlichen oder gesellschaftlichen Institution der Nachweis erbracht, daß der Aufenthalt des Reisenden für eine längere Zeit (mindestens 1 Monat) notwendig erscheint, so kann die administrative Abteilung der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Behörde einen wid na Sbitclstwo (Aufenlhaltsgenehmigung) auf eine bestimmte Zeitdauer erteilen. Die Durchreiseerlaubnis aus Deutschland durch das Gebiet der Union der SSR. nach Ostasien, Persien usw. ist bei der Sowjetbotschaft in Berlin unter Einreichung von zwei Fragebogen mit Lichtbildern zu beantragen. Die Sowjetbotschaft oder die Konsulate können das Durchreisevisum ohne vorherige Anfrage in Moskau erteilen, sofern gegen die Person des Antragstellers Einwendungen nicht zu erheben sind. Ausländer, die durch das Gebiet der Union der SSR. reisen, dürfen ihre Fahrt nicht unterbrechen. Ein Aufenthalt ist nur in den Fällen statthaft, in denen die Weiterreise durch höhere Gewalt verhindert wird, oder wenn der Reisende erkrankt ist und die Aerzte seine Weiterreise als lebensgefährlich für ihn feststellen, oder wenn die Krankheit für die Umgebung von Gefahr ist. Falls der Aufenthalt aus den vorstehend angeführten Gründen 24 Stunden übersteigt, muß der zuständigen Gebiets-, Gouvernements-, Bezirks- oder Kreisadministrativen Abteilung, auf Eisenbahnstationen dem Abteilungsleiter oder Agenten der TOGPU. (Transportabteilung der Staatlichen politischen erwaltung) und an Grenzübergangsstellen dem Leiter der Grenzstelle Mitteilung gemacht werden. Ist das Durchreisevisum infolge der Reiseunterbrechung ungültig geworden, so muß der Ausländer spätestens 24 Stunden nach Ablauf der Gültigkeit der ihm erteilten Aufenthaltsgenehmigung bei der nächsten Gebiets-, Gouvernements- oder Bezirks-Administrativen- Abteilung zwecks Erlangung eines Ausreisevisums an Stelle des abgelaufenen Durchreisevisums vorstellig werden. Falls das Durchreisevisum noch gültig ist, wird dasselbe ohne besonderen Vermerk für die Dauer der erteilten Aufenthaltsgenehmigung automatisch verlängerI. Spanien Die jährliche Statistik der spanischen Wanderung von und nach überseeischen Ländern für 1932, publiziert vom Ministerium für Arbeit und soziale Wohlfahrt, führt auf: Ausreise: 10 152 Personen, Einreise: 47 528 Personen. Die entsprechenden Zahlen für 1931 waren: Ausreise: 14 355, Einreise: 53 937. Die Zahlen und die Erläuferungen bezüglich Art und Charakters der Aus- und Rückwanderung zeigen, wie die wirtschaftliche Depression in den Überseestaaten selbst in vielen Fällen langjährigen Aufenthalles zur Rückwanderung geführt hat. Die Auswanderung schloß nach dem offiziellen Kommentar nur sehr wenige Personen in sich, die nur aus Gründen, Arbeit zu finden, auswanderten. Viele Familien, die von Verwandten in Überseeländern abhängig waren, mußten sich mit diesen vereinigen wegen der Restriktionen des Kapitalexports. Die meisten der Emigranten fuhren nach Argentinien (7065) und Uruguay (1227); verglichen mit 1931 fiel die Auswanderung nach diesen zwei Ländern um 2110 und 1325 Personen. Die Auswanderung nach Kuba ist seit vielen Jahren in Abnahme begriffen und belief sich 1932 auf nur 800 Personen. Die Abnahme in der Zahl zurückkehrender Emigranten im Jahre 1932, verglichen mit 1931, war hauptsächlich auf die geringere Bückwanderung aus Kuba (18 938 gegen 26 632 im Jahre 1931) zurückzuführen. Die Zahl der Emigranten, die von Argentinien zurückkamen, belief sich auf 19 436 (18 912 im Jahre 1931), von den Vereinigten Staaten 3629 und von Uruguay 1318, annähernd dieselbe Zahl wie 1931. Von den zurückkehrenden Emigranten waren 14 755 mehr als zehn Jahre lang in überseeischen Ländern gewesen, 15 331 fünf bis zehn Jahre lang und 12 550 zwei bis fünf Jahre und 4892 weniger als zwei Jahre. Für die Balearen sind neue Aufenthaltsbestimmungen erlassen worden, von denen folgende angeführt seien: Das Ministerium de la Gobernacion hat in einem Dekret vom 12. Dezember 1933 bekanntgegeben, daß wegen des ungewöhnlich starken Reiseverkehrs nach den balearischen Inseln, und um zu vermeiden, daß sich auf den Inseln Fremde nieder- 14

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