Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1934. Bestand LBI
- Issue
- August 1934
- Date
- 1934-08-01
- Page
- Seite 7 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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vor der Fruchtreife der Pariser Gegend. Es gedeihen Palmen, Lorbeer, Buchsbaum und Myrte im Freien. Insgesamt können mindestens 100 Schüler in den bisherigen Gebäuden untergebracht werden. Die Dauer der Ausbildungszeit beträgt 1—2 Jahre. Die Ausbildungszeit ist kürzer oder länger je nach der Anstelligkeit des Schülers. Die ersten zwei Monate gelten beiderseits als Probezeit. Die Ausbildung wird möglichst individuell gestallet. Infolgedessen ist es möglich, neben jungen Leuten beiderlei Geschlechts auch älteren Menschen bis zu 40 Jahren (in der Regel) zur beruflichen Umstellung zu verhelfen. Für Ehepaare sind besondere Unlerkunftsmöglichkeilen vorhanden. Ehepaare mit Kindern haben Gelegenheit, in Mietswohnungen in Born oder in Villeréal während der Ausbildungszeit ihren eigenen Haushalt billig zu führen. Die Kosten der Ausbildung, Verpflegung und Unterkunft betragen für die auf dem Gut wohnenden Schüler 75 RM. je Kopf und Monat, dazu treten monatlich 3 RM. für Kranken- und Unfallversicherung. Die Festsetzung der Kosten für solche Familien, die während der Ausbildung einen eigenen Haushalt führen, unterliegt in jedem Fall beonderer Vereinbarung. Auch für Kinder tritt eine Ermäßigung des Vcrpflegungsgeldes nach Vereinbarung ein. Die Verwaltung des Lehrgutes stellt sich schließlich die besondere Aufgabe, für die ausgebildeten Schüler, soweit sie nicht nach Palästina gehen wollen, weiter zu sorgen. Je nach den individuellen Verhältnissen geschieht das durch Nachweis von landwirtschaftlichen Arbeiter- oder Gärtnerslellen, auch Pächterslellen oder durch Anselzung als Siedler. Etwaige Überschüsse aus der Bewirtschaftung des Lehrguts werden zur Schaffung von Freistellen für unbemittelte Schüler verwandt. Lehrgut Château de Petitville, Normandie Folgende Lehrkräfte sind vorhanden: ein französischer Obergärtner, zwei französische Gärtner, eine normannische Frau (fermière) für Vieh- und Käsewirlsrhaft, ein Mann für die Obstbäume, der zweimal wöchentlich kommt und theoretischen und praktischen Unterricht erteilt. Die Schülerzahl soll nicht 25 Personen überschreiten. Der Pensionspreis beträgt 540 Frs. monatlich inkl. Der verhältnismäßig hohe Preis ist durch die sehr teure Gegend am Meere gerechtfertigt. Die Ausbildung ist eigentlich für solche jungen Leute gedacht, die —■ bzw. deren Angehörige — über gewisse Mittel verfügen und sich später ein kleines Gut kaufen oder pachten wollen, die wohl Arbeitskräfte beschäftigen werden, aber trotzdem die Überwachung und die Leitung der Wirtschaft selbst führen können. Der normale Schüler bleibt im allgemeinen IIA Jahre. Im ersten Jahr wird er allgemein ausgebildet und im nachfolgenden halben Jahr auf einem bestimmten Gebiet, das ihn besonders interessiert, spezialisiert (Milch-, Käsewirtschaft, Geflügel, Obst, gemischte Landwirtschaft usw.). Hauptsächlich wird in der Normandie Milchwirlschaft betrieben, der Boden ist kräftiger Marschboden (wie in Schleswig-Holstein). Griechenland Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis wird nur in äußerst seltenen Fällen, wo es sich um Spezialisten handelt, die in Griechenland noch fehlen, erleilt. Die Lebenshaltungskosten werden im Verhältnis zu den Lebenskoslen in Deutschland auf 50 o/o geschätzt. Großbritannien Die Zahl der britischen Untertanen, die ihren Wohnsitz in fremden, nicht europäischen Ländern genommen haben, war im Jahre 1933 26 256, 1932 — 26 988 und 1931 — 34 310. Die Einwanderung britischer Untertanen aus nichteuropäischen Ländern nach England betrug 1933 — 59 324, 1932 — 75 595 — 1931 — 71 382. Die Emigrations- und Siedlungsfragen, die Farmer- und Landfluchtprobleme, werden jetzt in England in sehr intensiver Weise erörtert. Die Einwanderung nach England ist außerordentlich schwierig. Mangels als ausreichend angesehener Nachweise, daß Verwandte für den Unterhalt des Einreisenden aufkommen, wird z. B. die Landung in Harwich verweigert, und derselbe muß die Rückfahrt antreten. Die englischen Behörden lehnen, wie uns neuerdings geschrieben wurde, in der Regel die Erlaubnis zur Eröffnung jeglicher Detailunternehmungen ab — es nhißle sich denn um ein Unternehmen handeln, das etwas vollkommen Neues für England bietet, und wo der Besitzer selbst Fachmann gewesen ist. Wir bringen nachstehend einige Mitteilungen betreffs Apotheker und Tierärzte: Die Durchschnittszahlen der Approbationen als Apotheker in England betrugen in den Jahren 1906—15 .... 434 1916—21 .... 616 1922—33 .... 906 Die Zahl der Apotheken in England, Wales und Schottland hat sich von 16 365 im Jahre 1911 auf 23 859 im Jahre 1931 vermehrt. 1911 kam auf 2495 Personen 1 Apotheker, 1931 bereits auf 1877 Personen. Es wird gefordert, daß zur Eindämmung der Übcrfüllung das preliminary examination bereits vor dem Eintritt als apprentice nachzuweisen ist. Tierärzte Tierärzte mit Doktortitel können nach Studium von einem Jahr in England ihr Examen machen und erhalten ihr Diplom als Tierarzt. Zur Ausübung der Praxis in England ist aber dann noch eine besondere Erlaubnis notwendig, die im allgemeinen sehr schwer zu erlangen ist. Das Studium kostet an Kolleggeldern £30, hinzu kommen aber dann noch kleinere Nebenausgaben, Bücheranschaffungen usw. Examensgebühren kosten zirka £ 30. Examen muß abgelegt werden in Pathologie — allgemeine und spezielle — sowie histologischer Pathologie, ferner Bakteriologie und Hygiene, dann allgemeiner und spezieller Chirurgie, Fleischbeschau, allgemeiner und spezieller Therapie, innerer Klinik u. a. Selbstverständlich muß man perfekt englisch sprechen und man muß zu jeder Vorlesung erscheinen, da die Namen vorgelesen werden. Ärztestudium an der Universität Edinburg Die Universität Edinburg, die als wichtige Universität für die Fortsetzung des Studiums in England in Frage kommt, hat beschlossen, daß vom 1. Juli 1934 ab nur solche Ärzte zu einem verkürzten Studium und beschleunigten Examen zugelassen werden, die in ihren Heimatländern zur Ausübung der Praxis berechtigt sind. Damit ist es von diesem Zeitpunkt ab für alle jungen Ärzte, die ohne die deutsche Approbation die Fortsetzung ihres Studiums in England versuchen wollen, unmöglich, nach den erleichterten Bedingungen das Examen abzulegen, da in Deutschland keinem nichtarischen Kandidaten der Medizin die Approbation mehr erteilt wird, die zur Ausübung der Praxis in Deutschland nötig ist. Die Neigung, über die Zahl der bisher Studierenden noch weiteren die Ausübung der ärztlichen Examen zu ermöglichen, ist in England sehr gering. Holland Das Konsulat teilte uns über die Wirtschaftslage in H o 11 a n d und über die Verhältnisse in Niederländisch-Indien — welches Gebiet besonders von uns behandelt wird — im Februar mit, daß vor allem auf die durchaus traurige Wirtschaftslage in den Niederlanden hingewiesen werden müsse, wo mehr als ein Drittel der gesamten Arbeiter und Angestellten arbeitslos sei und diese Arbeitslosigkeit permanenten Charakters zu werden scheine. Auswanderung nach Niederländisch-Indien sei zwecklos, weil eine weiße Arbeitsreserve dort in den arbeitslos gewordenen Beamten vorhanden sei, um die sehr wenigen Stellen, die noch eine Wiederbesetzung verlangen würden, einzunehmen. Deutsche Reichsangehörige bedürfen für die Einreise nach den niederländischen Besitzungen Surinam und Curaçao nicht mehr eines niederländischen Sichtvermerks. Von der zweiten Kammer ist ein Gesetz angenommen worden, wonach jeder Ausländer, der in Holland arbeitet, Genehmigung einholen muß. Bei der Behandlung dieser Gesetzesvorlage in der zweiten Kammer wurde von verschiedenen Seiten darauf aufmerksam gemacht, daß die selbständigen Ausländer, welche sich z. B. als Schneider, Kürschner oder als Ladenbesitzer niederlassen, von diesem neuen Gesetz nicht betroffen werden. Die Regierung hat aber sofort mitgeteilt, daß mit einem neuen Gesetzentwurf zu rechnen sei, wodurch auch diese Kategorie unter Regierungsaufsicht käme. — Es wird vom holländischen Komitee dringend geraten, bis zum Erlaß von Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze davon abzusehen, nach Holland zu fahren; es sei zu befürchten, daß nur wenige ganz besondere Spezialkräfte in Zukunft placiert werden könnten. Voraus- 7