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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1934-08-01 · August 1934 · p. Seite 5

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1934. Bestand LBI
Issue
August 1934
Date
1934-08-01
Page
Seite 5 (sequence 7)
Language
German
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gen, Wirtschafts- und Arbeilsmarktlage, Lebenshaltung usw. wurden eingeholt. Im Oktober 1933 wurde ein neues Korrcspondenzblatt veröffentlicht, das Berichte über zweiundsechzig Länder enthielt. Außer amtlichen Bekanntmachungen, Auskünften^ von Konsulaten und Berichten auswärtiger Komitees und Gemeinden konnten auch Briefe von Auswanderern verwertet werden, lebendige Schilderungen persönlicher Erfahrungen, die uns aus zahlreichen Ländern zugegangen waren. Das Blatt wurde in mehreren tausend Exemplaren verbreitet und wird jetzt noch viel verlangt. Ergänzende Informationen über wirtschaftliche Möglichkeiten im Auslande, Einreisebedingungen, Bestimmungen für Ausübung von Berufen — u. a. für Ärzte — wurden in Zirkularen gegeben. Europa Albanien Königreich. 27 540 qkm. 1 003 C68 Einwohner. Das albanische Konsulat teilt mit, daß auf einen deutschen Reisepaß ein Einreisevisum für längstens drei Monate erteilt werden kann, wenn der Paßinhaber nachweist, daß er im Besitze von 200 RM. oder entsprechender fremder Währung ist und sich verpflichtet, ohne Erlaubnis der Regierung nicht länger in Albanien zu bleiben. Die Gebühren für ein Einreise- und Ausreisevisum betragen je 10 Gfr. 8,20 RM. Es wird des weiteren bemerkt, daß nur wenige Orte vorhanden seien, in denen eine industrielle bzw. Handelsbetätigung möglich wäre. Hingegen sind die Aussichten für eine landwirtschaftliche Betätigung nicht ungünstig, zumal für Personen, die mit der Kultur und mit der Behandlung des Tabaks Bescheid wissen, und die in der Lage wären, ihre Existenz aus vorhandenen Mitteln zu bestreiten, bis das von ihnen zu bebauende Land Erträge bietet. Auf jeden Fall würde solchen Personen, die sich mit Niedcrlassungsabsichten tragen, zu empfehlen sein, sich persönlich an Ort und Stelle zu informieren, was bei der guten Verbindung über Bari—Durazzo und bei dem billigen Lebensunterhalt in Albanien keine erheblichen Opfer an Zeit und Geld erfordert.-- Nach den bisherigen Bestimmungen entscheidet über die Zulassung von ausländischen Ärzten und Zahnärzten zur Praxisausübung in Albanien die Generaldirektion für das Gesundheitswesen auf Grund eines Kolloquiums, dem der Bewerber sich vor einer fünfgliedrigen Kommission der Generaldirektion zu unterziehen hat. Nach den praktischen Erfahrungen können in der Regel ausländische Ärzte und Zahnärzte nicht damit rechnen, zur Praxisausübung zugelassen zu werden. Belgien Die Yisagebühren sind seit Oktober v. J. geändert; alle Ausländer bezahlen die gleichen Yisagebühren einschließlich der Staatenlosen. 1 Durchreisevisum ohne Aufenthalt in Belgien 0,96 M. 1 Durchreisevisum gültig für 2 Tage 3,20 M. 1 Visum gültig für mehrere Reisen im Laufe eines Monats 4,80 M. desgleichen für 3 Monate 9,60 M. desgleichen im Laufe eines Jahres 19,20 M. 1 Einreisevisum mit unbestimmtem Aufenthalt 9,60 M. Durch Vermittlung der Gesellschaft H ice m erhielten wir die nachstehenden Auskünfte: Die belgischen Behörden bewilligen im Prinzip die Eintragungskarte ins Ausländer-Melderegister und die Eintragungskarte in das Bevölkerungsregister, d. h. die Aufenthaltserlaubnis in Belgien, keinem Fremden, der eine Stellung im Lande anzunehmen wünscht. Ausnahmen von dieser Regel sind sehr selten und werden nur in den ganz exzeptionellen Fällen gemacht, wo ein Fremder bewiesen hat, daß er der Wirtschaft des Landes wirkliche Dienste leisten kann. Diese strenge Handhabung resultiert aus der gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Lage des Landes, in dem eine starke Arbeitslosigkeit herrscht. Obwohl die Lebenskoslen im Lande nicht übermäßig hoch sind, ist doch jede Einwanderung strikt zu widerraten, um den Immigranten grausame Enttäuschungen zu ersparen. Bulgarien Den in unserem Korrespondenzblatt vom Oktober 1933 angegebenen bulgarischen Vorschriften für die Einreise nach Bulgarien fügen wir noch folgendes hinzu: Valutavorschriften: Reisende, die in Bulgarien einreisen, müssen an der Grenzzollstelle die von ihnen mitgeführte fremde Valuta (Schecks und Banknoten) deklarieren, die in besondere Bescheinigung eingetragen wird. Bei Durchreisen wird die Bescheinigung nach Feststellung, daß die Valuta, die ausgeführt wird, die eingeführte nicht übersteigt, von dem Grenzzollamt der Ausreisestation abgenommen. Wenn der Reisende sich eine Zeitlang in Bulgarien aufhält, muß er die Bescheinigung bei der Bulgarischen Nationalbank abgeben. Die Bank stellt ihm eine neue Bescheinigung für fremde Valuta aus, die an der Ausreiseslation abgegeben wird. Lewanoten können nach bulgarischen Bestimmungen von Reisenden nach Bulgarien eingeführt werden. Die Ausfuhr von Lewa bei der Ausreise ist in Höhe bis zu 300 Lewa gestattet. Königlich Bulgarische Generalkonsulate in: Dortmund, Körnebachstr. 1 (Dortmund 4046); Dresden-A. 16, Blasewitzer Str. 41 (Dresden 63 594); Frankfurt a. M., Schillerstraße 4 (Hansa 323); Hannover, Stader Landstr. 60 (Hannover 66 021); Leipzig S3, Hardenbergstr. 11 (Leipzig 34 071); München, Himmelreichstr. 4 (München 20 031); Köln, Stolkgasse 3—11 (Köln 223 303); Hamburg, Moorweidenstr. 14 (Hamburg 445 980). Ausländer können eine Anstellung in Bulgarien nur mit Genehmigung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und Arbeit, Abteilung Arbeit, erhalten. Der diesbezügliche Antrag ist vom Arbeitgeber zu stellen. Eine Genehmigung wird in der Regel nur dann erteilt, wenn für den betreffenden Posten kein bulgarischer Staatsangehöriger in Frage kommt. Zurzeit herrscht in Bulgarien ebenfalls Arbeitslosigkeit, so daß Möglichkeiten für Anstellungen ausländischer Arbeitskräfte sehr wenig vorhanden sind.--- Es ist dringend davor gewarnt worden, auf dem Umwege über Bulgarien nach Palästina zu fahren, was öfter geschehen ist, statt die Reise von Triest aus anzutreten. Es muß darauf hingewiesen werden, daß auf eine Unterstützung solcher Reisender, wenn sie in Not geraten, in Bulgarien nicht gerechnet: werden kann, da die jüdischen Gemeinden nicht über Mittel für diese Zwecke verfügen. Dänemark Es sind neue Bestimmungen in Kraft getreten, die die Ausländerkontrolle verschärften. Die Aufenthaltserlaubnis für Fremde ist von 6 Monaten auf 3 Monate herabgesetzt worden, wenn nicht eine besondere Genehmigung vorliegt. Deutschland Deutsche überseeische Auswanderung im Jahre 1933 über deutsche Häfen nach dem Beruf Zahl der deutschen Auswanderer Berufs¬ Erwerbstätige Selbständige Unselbständ. Zusammen Angehörige abteilungen Zahl davon davon davon davon überdavon weib¬ Zahl weib¬ Zahl weib¬ Zahl weib weibliche liche liche liehe haupt liche A. Landwirtschaft 34 702 6t 736 64 300 250 1036 314 B. Industrie. . . 63 10 2032 160 2095 170 703 647 2798 817 0. Handel und Verbehr . . . 99 4 1537 306 1636 310 566 506 2202 816 D. Verwaltung u. freie Berufe . 83 13 401 227 484 240 100 84 584 324 B. Gesundheitswesen. . . . 48 4 343 287 391 291 57 47 448 338 P. Häusl. Dienste und Erwerbstätigkeit ohne feste Stellung 889 833 711 681 1600 1564 29 29 1629 1593 A. - P. zusammen 1216 914 572Ö 1725 6942 2639 1755 1573 8697 4202 G.Ohne Beruf und Berufsangabe . — — — — 601 463 3138 2729 3742 8192 5

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