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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-10-01 · Oktober 1933 · p. Seite 19

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand LBI
Issue
Oktober 1933
Date
1933-10-01
Page
Seite 19 (sequence 21)
Language
German
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somit für das Jahr 1932 auf 11 289 Personen. Nach der Regierungsstatistik wanderten im Jahre 1932 5823 Juden in Palästina ein und weitere 3730 wurden unter der Rubrik ,.Reisende und andere" als Immigranten registriert. In der ersten Hälfte des Jahres 1933 betrug die Zahl der jüdischen Einwandere r und der später als Einwanderer registrierten jüdischen Touristen und anderer Personen 11 256. Davon fallen 9409 in die erste Kategorie der E i n w anderer und 1847 in die /weile. Nicht¬ Juden wanderten 1003 ein. Einreise besti m ni u n g e n I' ü r I* a 1 ä s t i n a. Die Einwanderung nach Palästina i>! nicht unbeschränkt. Sie erfolgt nach den Einwanderungsbestimmungen der englischen Regienini;. Wir führen nachstehend folgende Kategorien an: o Kate g or ie A. Personen mil eigenem Vermögen. \ 1. Personen, die ein Kapital von mindestens £ 1000 nachweislich frei im In- oder Ausland besitzen. Der Wert von Boden, Inventar oder Maschinen kann angerechnet werden, wenn der Betreffende hierüber in Palästina frei verfügt. Ebenso kann in Ausnahmefällen inmobiles Vermögen in Deutschland bis zu einem gewi-rsen Prozentsatz in Anrechnung gebracht werden. Außerdem in beschränktem Umfange Warenbestände, die für die Errichtung einer Existenz in Palästina benötigt werden. A 3. Personen, die in einem bestimmten Handwerk ausgebildet sind und frei und ohne zeitliche Beschränkung über ein Kapital von nicht weniger als £ 250 verfügen, vorausgesetzt, daß die ökonomische Aufnahmefähigkeit des Landes die Aufnahme solcher Einwanderer innerhalb ihres Berufes gestallet. Das für die Berufsausübung notwendige Werkzeug kann evtl. auf diesen Betrag angerechnet werden. \ 4. Personen, die cine Rente von £ 4 monatlich beziehen - - unabhängig von einem etwaigen Arbeitseinkommen. (Es kann sich hierbei nur um Renten des Staates oder öffentlicher Institutionen handeln, bei denen der Nachweis erbracht werden muß, daß sie auch regelmäßig ins Ausland gezahlt werden. Rentenversicherungen sind ebenfalls zulässig ) A 5. Personen, die einen Beruf ausüben wollen, der im Lande selten vertreten oder aussichtsreich isl und zu dessen Durchführung geringeres Ka| i'al (mindestens £ 500) erforderlich ist (z. B. Imker, neue Kl ein indus trie). Kategorie B. Personen, deren Existenz in Palästina gesichert ist. insbesondere Waisenkinder unter IG Jahren, deren Unterhalt in oder durch ein öffentliches Institut in Palästina gesichert ist, bis zu dem Zeitpunkt, wo >ie fähig sind, sich selbst zu erhalten. Personen religiösen Berufes, deren Unterhalt in Palästina gesichert ist, Sludenlen, deren Aufnahme in ein Erziehungsinstitut in Palästina und deren Vufenthalt in Palästina gesicher! ist, bis /u dem Zeitpunkt, wo sie sich selbst ernähren können. K a I e g o r i e G. Personen, die sichere Aussicht auf Beschäftigung haben. liier/n gehören vor allem die Einwanderungszertifikate für Chaluzim und Chaluzoth, die die Exekutive der Jewish Agency zur Verfügung erhält. Im allgemeinen werden Zertifikate nur für Einwanderer bestimmter Berufe, vor allem an Landwirte« und Handwerker im Uter von 18 bis 35 Jahren, ausgegeben. K a I I). Angehörige von Palästinensern. Angehörige von ständig in Palästina lebenden Einwohnern, Verwandle von Einwanderern der obengenannten Kategorien, insbesondere Litern und Ehefrauen. Der erforderliche Antrag ist beim Immigrations- Departement der palästinensischen Regierung in Jerusalem zu stellen. Einreisebestimmu n gen E ü r Touristen. Personen, welche zu vorübergehendem Aufenthalt nach Palästina reisen (in geschäftlichen Angelegenheiten, zum Besuche von Verwandten usw.) haben den Besitz von 50 Pfund sowie eine Retourschiff »karte nachzuweisen. Dem Einwanderungskommissar steht, das Recht zu. von Touristen eine Kaulion (derzeit, bis zu 30 Pfund) dafür zu verlangen, daß sie das Land zeitgerecht wieder verlassen. Ein Touristenvisum berechtigt zu dreimonatigem Aufenthalte im Lande, kann aber auch verlängert werden. Es wird davor gewarnt, als Tourist nach Palästina zu fahren in der Hoffnung, im Lande die Erlaubnis zum dauernden Aufenthall zu erlangen. Bemerkungen. Für Kategorie A3 und C müssen besondere Fragebogen beim Palästina-Amt Berlin bzw. der nächstgelegenen Palästina- Beratungsstelle angefordert werden. Die Gesuche um Erlangung eines Visums nach Kategorie A 3 und C müssen zusammen mit dem Fragebogen dem Palästina-Amt Berlin vorgelegt werden, das die Erledigung aller notwendigen Schritte für Erlangung der Visa selbst übernimmI. Zur Erlangung der Visa in allen anderen Kategorien wendet man sich an das British Passport Control Office, Berlin W 10, Tiergartenstr. 17. Jedes Visum gilt nur für Mann. Ehefrau und unverheiratete Kinder unter 18 Jahren. — Verheiratete Frauen (außer Kategorie D) können für sich allein ein Einreisevisum nicht erhalten. — Alleinstehende Frauen mit Kindern können das Zertifikat Kategorie C nicht erhalten. Zurzeit hat der britische Konsul in Berlin das Recht, das Visum Kategorie A 1 mit einer Gültigkeit bis zu einem Jahre ohne Rückfrage in Jerusalem sofort zu erteilen. Bei Einwanderern der Kategorie AI besteht die Möglichkeit, daß die Familienmitglieder nicht zu derselben Zeit nach Palästina übersiedeln. In diesem Fall muß derjenige Teil der Familie — meistenteils wird es der Familienvater sein - - nach seiner Ankunft in Palästina dem Immigration Department der Palästina-Regierung davon Mitteilung machen, daß die übrigen Familienmitglieder zu einem späteren Termin einreisen werden und um die Erteilung einer entsprechenden Einreiseerlaubnis ersuchen. Diese Einreiseerlaubnis wird ohne Schwierigkeiten erteilt. Transitvisen im Verkehr mit Palästina. I. Deutsche Staatsbürger. Über Driest (Italien) sind keinerlei Visen notwendig, jedoch müssen deutsche Staatsbürger, die nach Triest über Österreich fahren, von ihrem zuständigen Polizeiamt nach Vorlage der Bahnkarten und der Schiffskarten einen Sichtvermerk zur Durchreise durch Österreich und Befreiung von der Gebühr von 1000 RVI. erhalten. Über Frankreich (Marseille) ist ein französisches Transitvisum notwendig. Dieses Visum kann für die direkte Durchreise von Auswanderern aller Kategorien durch eine Transitkarte, die die Schiffsgesellscluill zur Verfügung stellt, ersetzt werden. II. Polen: Italien. Es ist nur ein österreichisches Durchreise-Visum notwendig. Dieses wird notfalls ohne Zuschlag und Schwierigkeiten auch an der Grenze erteilt. Frankreich. Genau wie bei Deutschland. III. Litauer: Genau wie hei Polen. IV. Lettländer: Diese brauchen kein österreichisches Transitvisum und kein italienisches Durchreise-Visum. V. Staatenlose: Italien. Es ist ein italienisches und österreichisches Transitvisum notwendig. Das italienische Transitvisum wird gegen Vorlage der Sehiffskartc erteilt, jedoch muß der Antrag wenigstens 7 Tage vor Überschreitung der italienischen Grenze gestellt werden. Das österreichische Transitvisum wird erteilt nach Vorlage des italienischen Transitvisums. Frankreich. Es ist ein französisches Transitvisum notwendig, das als Transitvisum ebenfalls unter Vorlage der Schiffskarten erteilt wird. Im übrigen können für Auswanderer Transitkarten wie oben ausgestellt werden. VI. Sowjetrussen: Ks gelten dieselben Bestimmungen wie für Staatenlose. — Es ist dringend davor zu warnen, auf Umwegen, z. B. über Ägypten oder Griechenland, nach Palästina zu fahren, ohne im Besitz der nötigen Papiere und Visen für beide Länder und erforderlichen Geldmittel zu sein. Es ist den Komitees in Ägypten nicht möglich, Einreisenden das ägyptische Visum zu beschaffen, und diese sehen sich daher zur Rückreise gezwungen. Desgleichen isl die Fahrl nach Palästina über Griechenland ohne Erfüllung der Vorbedingungen, was die Einwanderung 19

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