Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand LBI
- Issue
- Oktober 1933
- Date
- 1933-10-01
- Page
- Seite 17 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Regierung ermächtigt, auch sämtliche anderen, in diesem Gesetz nicht namentlich aufgezählten Handwerke den Türken vorzubehalten. Industrielle und Kaufleute leiden alle unter der Krise. Trotzdem könnten einige deutsche Juden, die ihre Branche verstehen und das nötige Kapital besitzen, Bäckereien, Konditoreien oder Färbereien eröffnen. Der Fremde darf weder Hausierer, noch Straßenhändler, noch Fabrik- oder Landarbeiter sein, wohl aber Angestellter oder Volontär. Die türkischen Angestellten haben auch erheblich unter der Arbeitslosigkeit zu leiden. Die Errichtung kleiner Fabriken ist erlaubt. Man beabsichtigte, einige ausländische Universitätsprofessoren zu engagieren. Die Naturalisation kann nach fünfjährigem Aufenthalt erworben werden. Jedoch verschafft die Absicht, sich naturalisieren zu lassen, keinerlei Erleichterung bezüglich der Arbeitserlangung. Anerkennung des deutschen Abiturs. Prinzipiell wird jedes ausländische Abitur in der Türkei anerkannt, wenn es zum Eintritt in eine Hochschule des Landes, in dem es gemacht wurde, berechtigt, und wenn es von einem diplomatischen Vertreter der Türkei in dem betreffenden Lande legalisiert worden ist. Ärzte und Juristen müssen ein besonderes Examen ablegen. Als Ausländer haben sie aber kein Recht, ihren Beruf auszuüben. Assistenzärzte haben so gut wie gar keine Aussicht auf Beschäftigung. Als Ausnahme dürften z. Zt. einige Ärzte unter besonderen Bedingungen zugelassen werden. Lehrer und Lektoren haben ganz geringe Chancen, und zwar nur die, deutschen Sprachunterricht zu erteilen. Ingenieure haben gewisse Chancen in der Provinz, jedoch wäre für jeden einzelnen Kandidaten vorher anzufragen. — Die türkische Regierung hat der Nationalversammlung einen Gesetzentwurf zur Ämendierung des Gesetzes vom 11.6.1932 vorgelegt, das die Ausübung gewisser Berufe durch Fremde verhindert. Das vorgeschlagene Amendement sieht vor, daß das Gesotz stufenweise in einer Periode von zwei Jahren», beginnend am 16. 6. 1933, in Kraft tritt. Die Regierung wird ermächtigt, Bestimmungen während dieser Periode bezüglich der Gewerbe und Beschäftigungen herauszugeben, die Fremde nicht länger ausüben sollen und das Datum festzusetzen, an welchem sie ihre Tätigkeiten in jedem Falle einstellen sollen. Die Tendenz dieses Gesetzes ist, die strengen Gesetzesvorschriften, zur Vermeidung großer Härten, zu mildern. Ungarn Bevölkerung: 8 684 000, Budapest : 1 004 70U. Währung: 100 Pengö. Goldwährung 73,42 RM. Visagebühren. Staatsangehörige von: Deutschland, Österreich, Italien, Schweiz, Portugal, Japan und Uruguay brauchen zur Reise nach Ungarn kein Visum. Staatsangehörige von der Tschechoslowakei, Frankreich, Holland und Danemark zahlen für die Durchreise RM. 1.95, für die Einreise RM. 6.30. . Polnische Staatsangehörige zahlen für das Durchreisevisum RM. 1.95 und für das Einreisevisum RM. 10.75. Staatsangehörige des Brilischcn Reiches, ferner von: Albanien, Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Griechenland, Lettland, Litauen, Norwegen, Spanien, Schweden, der Türkei, Arabien, Ägypten, China, Armenien, Persien, Liberia und Staatenlose (Inhaber von Nansenpässen und in Deutschland ausgestellten Fremdenpässen) zahlen für die Durchreise RM. 4.80 und für die Einreise RM. 9.25. Staatenlose bedürfen sowohl zur Einreise wie zur Durchreise einer Genehmigung des Auswärligen Amtes in Budapest. Staatsangehörige von Rumänien und Jugoslawien zahlen für die Durchreise RM. 8.80 und für die Einreise RM. 10.75. Staatsangehörige von den Vereinigten Staaten von Amerika, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Columbia, Costa Ricq, Kuba, Domingo, Ecuador, Guatemala, Hawai, Honduras, Peru, Salvador, Venezuela, Mexiko und Inhaber von Sowjetpässen zahlen für die Durchreise RM. 5.55 und für die Einreise RM. 10.75. Ausländer brauchen in Ungarn nach Ankunft im Lande 3 Monate keine besondere Aufenthaltsgenehmigung. Ist ein längerer Aufenthalt beabsichtigt, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung durch die Ortsbehörde zu beschaffen. Die Möglichkeiten rinn- Niederlassung in l ngarn waren bisher kaum vorhanden. Die jüdische Bevölkerung ist von 1920 bis 1930 von 473 000 auf 444 000 Seelen zurückgegangen. Dies ist hauptsächlich auf die zunehmende Auswanderung zurückzuführen. Es besteht ein Arbeitsverbot für Ausländer. Die Ausübung ärztlicher und anwältlicher Tätigkeit ist an die Erwerbung der ungarischen Staatsangehörigkeit gebunden. Ausländische Diplome müssen in Ungarn nostrifiziert werden. Asien China u. Mandschukuo (Mandschurei) Bevölkerung: 482 000 000, Peking: 805 000, Schanghai: 1 500 000, Tientsin: 800 000 Personen. Währung: 1 National- Dollar (Yuan) 0,86 BM., Goldparität zirka 2 RM. Klima. Das Klima in China wird in erster Linie durch die Monsunwinde bestimmt, die im Winter mit ziemlicher Regelmäßigkeit vom Inland (Innerasien), im Sommer von der See her wehen. Der Winter in China ist im allgemeinein trocken und kalt, der Sommer heiß und regenreich. Nordchina hat infolge der Nähe der zentralasiatischen Wüstengebiete Kontinentalklima mit starken Temperaturschwankungen und ausgeprägtem regelmäßigem Wechsel der Jahreszeiten, Südchina besitzt dagegen ausgesprochenes Seeklima, in dem diese Gegensätze weniger scharf hervortreten. Visagebühren. Für Reichsdeutsche, welche nach China einreisen oder durch China reisen wollen, ist ein Ein- bzw. Durchreisevisum erforderlich. Das Visum kann gegen Vorlage eines Empfehlungsschreibens des Auswärtigen Amts in Berlin oder eines geschäftlichen Auftrages von der Gesandtschaft erteilt werden. Ferner muß der Visumbewerber 2 Fragebogen, die in der Kanzlei der Gesandtschaft erhältlich sind, ausfüllen und 2 Lichtbilder bringen. Die Visumgebühren betragen: für einmalige Einreise RM. 5, für die einmalige Ein- und Wiederausreise oder Durchreise bei einer Geltungsdauer von: drei Tagen RM. 2, einer Woche RM. 5, einem Monat RM. 10, drei Monaten RM. 15, über drei Monaten RM. 20. In Mandschukuo lebten privaten Schätzungen zufolge im Jahre 1929 etwa 16 000 Juden, wovon 13 000 auf Charbin entfielen. In den letzten drei Jahren soll die Zahl stark zurückgegangen sein. In China gibt es Juden in Hankow, Tientsin und Shanghai. In Hong-Kong besteht eine kleine Gemeinde (etwa 150 Seelen). Es liegt, wie mitgeteilt wird, Grund zu der Annahme vor, daß für eine Anzahl deutscher Ärzte, insbesondere tüchtige Spezialisten, sich in China Beschäftigung finden würde. Es soll auch die Aussicht bestehen, daß jetzt auch aus der chinesischen Bevölkerung sich viele an europäische Ärzte wenden. Es wird betont, daß Ärzte nicht nur in Shanghai, Charbin, in der Mandschurei, sondern in vielen anderen kleineren oder größeren Städten, z. B. Tientsin, Nicderlassungsmöglichkeiten haben. Demgegenüber wird von anderer Seite hervorgehoben, daß die wirtschaftliche Depression sich im Geschäftsleben fühlbar macht und auch auf die ärztliche Praxis wirkt. Es wird darauf hingewiesen, daß z. B. Shanghai von Ärzten saturiert sei, und daß auch die Praxismöglichkeiten in anderen Städten, wie Tientsin, Hankow, Peking, Kanton schlecht seien. Von derselben Seite wird insbesondere auch noch im Hinblick auf die Eigentümlichkeit der hygienisch-klimatischen Verhältnisse der Versuch nur für alleinstehende Personen empfohlen. — In weiteren uns vorliegenden Berichten wird betont, daß europäische Einwanderer, wenn überhaupt, so nur dort Aussicht haben, wo Europäer ansässig sind, was im fernen Osten nicht häufig der Fall sei. Als Faktoren, die die Einwanderung unratsam erscheinen lassen, wird der Mangel an kultureller Entwicklung in ländlichen Bezirken und feindliche Gesinnung gegenüber Europäern erwähnt. Auch für Ingenieure wird die Frage der Beschäftigung, wenn sio nicht im Auftrage einer ausländischen Firma erfolgt, sehr pessimistisch betrachtet. An Kaufleuten bestehe ein Überfluß. Es kämen nur Industrielle in Frage, die im Besitz von Kapitalien sind, um bisher importierte Artikel zu produzieren. Es wird uns mitgeteilt, daß in Charbin, Shanghai, Tientsin und auch Japan — Musiklehrer Beschäftigung finden könnten. Es wird aber von einem dortigen Komitee betont, daß jeder 17