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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-10-01 · Oktober 1933 · p. Seite 12

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand LBI
Issue
Oktober 1933
Date
1933-10-01
Page
Seite 12 (sequence 14)
Language
German
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Für Staatsangehörige einmalig Transitivisum permanent Einreisevon in und zurück visum England (Groß-Brit.) RM. 1.— RM. 1.— RM. 1.— RM. 8.50 perm. 1 Jahr Estland X X X X Frankreich RM. 1.— RM. 2.— RM. 8.50 perm. 1 Jahr Finnland X X X X Griechenland RM. 8.50 RM. 17.— RM. 8.50 Holland RM. 1.70 RM. 1.70 RM. 1.70 RM. 10.20 nenn. RM. 20.40 Italien X X X X Jugoslawien RM. 1.— RM. 2.— RM. 8.50 Litauen X X X X Liechtenstein X X RM. 8.50 X X Luxemburg RM. 4.25 RM. 8.50 perm. 3 Mon. Norwegen RM. 3.60 RM. 3.G0 RM. 3.60 RM. 8.50 perm. 1 Jahr Österreich X X X X Polen/Danzig RM. 1— RM. 2.— — RM. 8.50 Portugal RM. 10.20 RM. 20.40 ■— RM. 10.20 Schweiz X X X X Schweden RM. t.— RM. 2.— — RM. 8.50 Spanien RM. L0.20 RM. 20.40 —. RM. 10.20 Tschechoslowakei X X X X Türkei RM. 1.— RM. 2.— — RM. 8.50 Rumänien RM. 5.10 RM. 10.20 — RM. 9.35 Ungarn RM. 8.50 RM. 17.— — RM. 8.50 U.d. S. S. R. RM. 13.— RM. 26.— — RM. 25.50 Staatenlose RM. 13.— RM. 26.— — RM. 13.— Alle übrigen Staaten RM. 1.— RM. 2.— — RM. 8.50 Staatenlosen und Angehörigen der U.d.S.S.R. kann das Einreisevisum nur mit Genehmigung des Innenministeriums ansgestelll werden. Um diese Genehmigung einzuholen, sind folgende Formalitäten zu erledigen. Jede um eine Einreisegenehmigung nachsuchende Person hat drei genau ausgefüllte und mit je einem Lichtbild) versehene Fragebogen sowie 4,25 RM. für Konsulargebühren einzusenden. Soll die Anfrage nach Riga auf telegraphischem Wege erfolgen, so sind 10 RM. extra einzusenden. Um die Einreisegenehmigung kann auch in Lettland von Verwandten oder Bekannten nachgesucht werden. Bei der Einreise nach Lettland muß jeder Staatenlose eine Kaution hinterlegen, deren Höhe das Innenministerium bestimmt. Bei rechtzeitiger Ausreise wird die Kaulion zurückerstattet. Das lettische Einreisevisum für Staatenlose kostet 13 RM. Litauen Bevölkerung: 2 220 000 (155 125 Juden nach der Zählung von 1923 ausschließlich des Memeldistrikts); dazu das Memelgebiet (autonome Verwaltung) 146 900, Kowno (Kaunas): 95 800. Währung: 100 Litas 41,45 RM., Goldparität 41,98 RM. 1931 1932 Auswanderung 1756 1001 Unter den 1001 im Jahre 1932 Ausgewanderten sind 687 Frauen und 314 Männer; die Zahl der ausgewanderten Juden betrug 717. Visagebühren. Das Einreisevisum für Staatenlose kann erst nach einer vorherigen Einreisegenehmigung der zuständigen inneren Stelle erleilt werden. Die Gebühren für ein solches Visum betragen Lt. 150.— (RM. 64.50). Der Personalausweis muß mit einem Rückreisevisum für Deutschland versehen sein. Für die Zeit vom 1. Mai bis zum 14. Oktober können Slaatenloscn —■ nicht aber Erwerbslosen — auch Rädervisen, ohne vorherige Einreisègenehmigung gegen ermäßigte Gebühren in Höhe von Litas 5.— (RM. 2.15) erteilt werden, ebenfalls vorausgesetzt, daß die betreffenden Ausweise mit dem Rückreisevisum für Deutschland versehen sind. In jedem Falle ist RM. 1.— für Porto-u. Korrespondenzspesen beizufügen. Bestimmungen zur Erlangung eines Durchreisevisums durch Litauen: Die Gebühren betragen nach dem Grundsatze der Gegenseitig ii für Reichsdeutsche, gültig für hin und zurück für 7 Tage: RM. 6.45, für einen Monat: RM. 11.61 und bis zu 3 Monaten: RM. 17.20. Bei Erledigung durch die Posl kommen noch RM. 1.— Post- und Korrespondenzspesen hinzu. Leitländer, Esten, Finnen und Tschechoslowaken erhalten nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit das Visum gebührenfrei. Bei Erledigung durch die Post ist RM. 1.— Post- und Korrespondenzspesen einzusenden. Bestimmungen zur Erlangung eines Einreisevisums nach Litauen zum Besuch. Zur Erlangung der Einreisebewilligung nach Litauen zu Besuchszwecken ist ein Fragebogen genau ausgefüllt nebst RM. 0.84 Stempelgebühr, zuzüglich RM. 1.— Post- und Korrespondenzspesen und der Paß einzusenden. Die Visagebühren betragen für Reichsdeutsche nach dem Grundsatze der Gegenseitigkeit für 7 Tage RM. 6.45, für 1 Monat RM. 11.61 und bis zu 3 Monaten RM. 17.20. Die Gebühren für andere Staatsangehörige werden nach Angabe der Staatsangehörigkeit mitgeteilt. Das Einreisevisum für dauernden Aufenthalt in Litauen kostet soviel wie ein Einreisevisum zu Besuchszwecken. Die Aufenthaltserlaubnis kostet späterhin RM. 2.15 pro Monat. Die Durchreise für Staatenlose ist gebührenfrei. Luxemburg Bevölkerung: 295 000, Luxemburg: 52 400 Personen. 1771 .Inden laut der Zählung von 1927. Visagebühren. Im Verkehr mit Luxemburg sind die deutschen Staatsangehörigen, sowie die Angehörigen der folgenden Länder vom Visumzwang befreit: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Holland, Italien, Schweiz, Dänemark, Norwegen, Schweden, Spanien, Österreich, Tschechoslowakei, Liechtenstein, Portugal, Uruguay. Von den Angehörigen derjenigen Staaten, für die der Sichtvermerkszwang noch besteht, werden grundsätzlich die jeweils geltenden Gegenseitigkeilstaxen erhoben. Diese betragen zurzeit: für Polen, Einreisevisum gültig für 1 Monat, RM. 8,50, einfaches Transitvisum (48 Stunden), RM. 0.85, Transitvisum hin und zurück, RM 1,70; für Rumänen, Einreisevisum (1 Monat), RM. 8,50, Transitvisum (48 Stunden), RM. 4,25, Transitvisum (ohne Aufenthalt), RM. 0,85; für Bürger der U.S.A., Ein- und Durchreisevisum, RM. 3,—; für Ungarn, Einreisevisum (1 Monat), RM. 4,70; für Jugoslawen, Einreisevisum (1 Monat), RM. 8,50; für Bulgaren, Einreisevisum (1 Monat), RM. 10,50; für türkische Staatsangehörige, Einreisevisum, RM. 12,10, Transitvisuni RM. 5,20; für lettische Staatsangehörige, Einreisevisum (1 Monat), RM. 7,—; für griechische Staatsangehörige, Einreisevisum, RM. 11,—; für Staatenlose, Einreisevisum (1 Monat), RM. 8,—, Transitvisum RM. 0,80. Für sonstige Länder ist die jeweils gültige Visumlaxe vorher anzufragen. Im Großherzogtum Luxemburg darf kein Arbeitnehmer ausländischer Nationalität, ob Mann oder Frau, in Arbeit gestellt werden ohne vorherige Ermächtigung des Generaldirektors der Arbeit und der sozialen Fürsorge. Die Einstellungsermächtigung ist von dem Arbeitgeber schriftlich bei dem Generaldirektor der Arbeit in Luxemburg zu beantragen. Sie wird nur erteilt, wenn das Arbeitsnachweisamt keinen geeigneten luxemburgischen Arbeitnehmer nachzuweisen vermag. Die Einstellungsermächtigung gilt nur für die beantragte Stelle. Bei Stellungswechsel ist eine neue Ermächtigung einzuholen. — Die Regierung Luxemburgs hat Maßnahmen getroffen, um neuen Zustrom zu verhindern. Es bestehen kaum Möglichkeiten, sich in Luxemburg niederzulassen. Norwegen Bevölkerung: 2 890 000 (1457 Juden nach der Zählung von 1920), Oslo: 252 000. Währung: 100 Kr. 65,20 RM., Goldparität 112,50 RM. Visagebühren. Angehörige nachstehender Staaten bedürfen eines Visums für Norwegen : Bulgarien, Griechenland, Jugoslawien, Lettland, Litauen. Polen, Rumänien, Union der S. S. R., Türkei, Ungarn. Dasselbe gilt für Staatenlose und Nansenpässe, die mit einem Sichtvermerk für Rückreise nach Deutschland versehen sein müssen, bevor ein Visum erteilt werden kann. Sämtliche Anträge der verschiedenen Staatsangehörigen müssen der zuständigen Behörde in Norwegen zur Entscheidung vorgelegt werden. Visagebühren für Länder, deren Staatsangehörige noch ein Visum für Norwegen benötigen: Bulgarien RM. 8.10, Griechenland RM. 9.25, Jugoslawien RM. 5.60, Lettland RM. 8.—, Litauen RM. 5.90, Polen RM. 11.25, Rumänien RM. 9.—, Union der S. S. lt. RM. 16.20, Türkei RM. 5.60, Ungarn RM. 9.—. l\>

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