Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand LBI
- Issue
- Oktober 1933
- Date
- 1933-10-01
- Page
- Seite 9 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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bei sich zu führen, aus dem ihr Vorhaben, besuchsweise nach Holland zu gehen, hervorgeht. Deutschen Reichsangehörigen, die geschäftlich nach Holland einreisen wollen, wird geraten, Vertrag, Anstellung oder andere Erklärungen des betr. Arbeitgebers oder der betr. Firma vorzuzeigen, bei der der Ausländer in Dienst treten soll. Aus dieser Erklärung muß das Ziel der Reise hervorgehen. Deutschen Reichsangehörigen, die bereits in Holland als Kopf- oder Handarbeiter tätig oder wohnhaft sind, die nach Hol Lind zurückreisen wollen, wird geraten, sich eine Erklärung des betr. Arbeitgebers geben zu lassen, aus der zu ersehen ist, daß der (mit Namen genannte) Ausländer bei ihm im Diensl is1 und einen Urlaub von ... Tagen erhalten hat, um nach Deutschland zu reisen, und daß er nach dor Rückkehr nach Holland wieder in seine Dienste treten kann. A r be its u c Ii e n d e deutsche Reichsangehörige, die nicht im Besitz der erwähnten Erklärungen sind, werden zur Einreise nicht zugelassen. Die wirtschaftlichen Aussichten Eür Mediziner und Zahnärzte sind schlecht, da diese Berufe stark überfüllt sind. Mle Ausländer, die das holländische Apotheker-Diplom erhalten wollen, müssen die in Holland vorgeschriebenen Examina wiederholen. Es besteht ein großer Überschuß an Apothekern und keine Gelegenheil Eür Ausländer, in den Niederlanden oder in Niederländisch-Indien als Apotheker ein 1 nterkommen zu linden. Auch unter den Hilfskräften für Apotheker, d. h. unter den Apotheker-Assistenten, besteht große Arbeitslosigkeit, die augenblicklich noch im Anwachsen begriffen ist. über das Studiuni von Pharmazeuten in Molland informiert unser Zirkular Nr. 22. Vom 17. September dieses,lain es ab ist in Holland ein Gesetz in Kraft getreten, durch welches die Zulassung ausländischer Studenten zu niederländischen l niversitäten eingeschränkt ist. Diese Einschränkung gilt nicht Eür belgische und südafrikanische Studenten. Irischer Freistaat Bevölkerung: 2 971992. 1931 lebten in Irland etwa 5250 .luden, davon 3500 in Dublin und 12;-0 in Reifast. Bei der Einreise von Reichsdeutschen sind im wesentlichen die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen wie bei der Einreise nach England. Italien Bevölkerung: 42 118000 (50 000 Juden). "Währung: 100 Lire 22,08 RM. Goldparität 22.094 RM. Nach den Angaben des Statistischen Zentral-Instituts stellen sich die Be\ölkerungsziffern vom 1.1. 1933 folgendermaßen: Rom: 1048583. Mailand: 1013344. Neapel: 853 975. Genua: 619 69». Turin: 605 319. Palermo: 395 056. Florenz : 318 196. Für H e i c h s cl e u I s c h e, die im Besitz eines gültigen Auslandspasses sind, ist die Einreise nach Italien frei. Das Einreisevisum ist nur Eür Angehörige einiger Länder noch erforderlich, da Italien den Visinnzwang für fast sämtliche Länder aufgehoben hat. Personen, die nicht im Besitze eines gülligen Heimatpasses sind, sondern nur sogenannte Ersalzpässe (Personalausweis, Nansenpässe, polizeiliehe Bescheinigungen) haben, müssen das Einreisevisum bei dem zuständigen italienischen Konsulat beantragen. Stellenantritt in Italien darf nur erfolgen mit einer Zusicherung ..der Bewilligung zum Stellenantritl" (Spezialgenehmigung des Königl. Ministeriums des Äußeren in Rom). Die Zusicherung kann erteilt werden: vor der Einreise von den zuständigen Konsulatsbehörden, nach der Einreise von den zuständigen italienischen Behörden. - Staatenlose mit Wohnsitz in Deutschland und im Besitze eines von einer deutschen Paßbehörde ausgestellten Fremdenpasses oder Nansen-Ausweises, müssen sich für die Einreise nach Italien ein Visum beschaffen, das nur dann erteilt wird, wenn vorher der Wiedereinreise- Sichtvermerk nach Deutschland eingeholt worden ist.- Aufenthaltserlaubnis wird erst gegeben, wenn Arbeit oder Stellung gesichert sind. Wegen der Arbeitslosigkeit ist es aber für einen Ausländer außerordentlich schwierig, Arbeitserlaubnis zu bekommen. Für Angehörige der freien Berufe, wie \rzl<*. Rechtsanwälte, Zahnärzte, [ngenieure usw., ist gegebenenfalls eine berufliche Betätigung von Erfüllung bestimmter Vorbedingungen abhängig. Im ärztlichen Beruf besieht eine ( berfüllung. In unserem Zirkular Nr. 46 haben wir nach Mitteilungen eines italienischen Komitees die wesentlichsten vorläufigen Bestimmungen für Studierende der Medizin an italienischen I niversitäten wiedergegeben . Von einer Persönlichkeit, die kürzlich Italien besucht hat. erfahren wir. daß kaufmännisch gut ausgebildete junge Leute, Zeichner. Reklamefachleute, in Norditalien, namentlich in Mailand, versuchen könnten, einen Erwerb zu finden. Jugoslawien Bevölkerung: 13 929 988 (1931), Belgrad (Beograd) : 225000. Währung: 100 Dinare 5.29 RM., Goldparität 7.394 RM. Der Visumzwang im Verkehr mit Jugoslawien ist für Deutsche aufgehoben. Für Staatenlose (Inhaber von \ansen- und Fremdenpässen) wird in Berlin von der Gesandtschaft kein Einreisevisum erleilt. Hierfür ist nur das Ministerium de; Äußeren in Beograd zuständig. Zwecks Weilerleitung an dasselbe sind an die Gesandtschaft folgende t nterlagen einzusenden : ein Gesuch an das Kgl. Ministerium des Äußeren nul Begründung der Reise; eine Bescheinigung der Polizeidirektion, daß der Antragsteller in politischer und moralischer Hinsicht einwandfrei isl (Übersetzung RM. 2.50); für Gesuch und Entscheidung inkl. Portogebühr RM. 3.—; wenn das Gesuch nicht in der Landessprache oder in russischer Sprache verfaßt ist, sind an Übersetzungsgebühren noch HM. 2.— zu überweisen; ein ausgefüllter Fragebogen, der bei der Gesandtschaft zu erhalten ist. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Genehmigung erst in etwa 4 Wochen einzutreffen pflegt. Die Gebühr für das Einreisevisum beträgt RM. 10.50. Die jüdische Bevölkerung Jugoslawiens umfaßt 76 654 Seelen (U.55 11 o der Gesamtbevölkerung). Die größten jüdischen Gemeinden sind: Zagreb mil 12 315 Seelen (6.63 °o der Gesamtbevölkerung); Belgrad mit 8389 Seelen (3,47 o/o); Sarajewo mit 8090 Seelen (10,34 o/0); Subotica mit 5060 Seelen (5,05 o/o); Osijek mit 4348 Seelen (10,77 o/0); Bitolj mit 3870 Seelen (5,88 o/o); Novisad mit 3764 Seelen (5,88 o/0); Skoplje mit 2730 Seelen (4.21 o/o) : Senta mit 1907 Seelen (5.95 o/0) : Veliki Beckerek mit 1554 Seelen (4,73 D/o); Yarazdin mit 1400 Seelen (9,58 o/0); Sombor mit 1347 Seelen (4,17 o/0). [n w eiteren 26 Städten leben Juden in einer Zahl \on 100 —1000 Seelen. Eine offizielle Gewerbestatistik besieht nicht, so daß der Anteil der Juden an Handel und Gewerbe nicht genau zu ermitteln ist. Jugoslawien isl ein Agrarland. I ber 82 °/o der Bevölkerung leben vom Ackerbau. Die Industrie ist noch wenig entwickelt, abgesehen von Kroatien, das schon seit der österreichischen Zeit industriell fortgeschritten ist. Dort kommen von jüdischen Einwanderern, die sich auf industriellem Gebiet betätigen wollen. Personen mit größerem Kapital in Betracht. In Serbien jedoch und auch in Bosnien sowie manchen anderen Teilen des Landes können Personen mit größerem und mittlerem Kapital eine gewerblich-industrielle Tätigkeit entwickeln. Es wären auch Möglichkeiten für jüdische Arbeitnehmer aus Deutschland in solchen neu zu schaffenden Unternehmungen oder Betrieben vorhanden. Die Textilindustrie arbeitet überall im Lande — in ganz Jugoslawien sehr gut, manchmal in drei Schichten. Die Regierung schützt diese Industrie und wäre bereit, auch andere Industrien entsprechend zu fördern. Es bestehen noch weitere Möglichkeiten für eine Betätigung in dieser Industrie. Ks gibt Möglichkeiten auch Eür die Möbelindustrie. Groß sind die Aussichten für chemische Industrien. Auch kleinere 1 nternehmungen könnten mit Erfolg arbeiten. Ferner sind zu nennen: die optische Industrie und die Erzeugung von Keramik und Steingut. Bearbeitung von Barit und Quarz, hier könnten Fachleute gut beschäftigt werden. Fischkonservenindustrie, Fleischindustrie. Radioindustrie (Jugoslawien hat 50 000 Badiohörer, während Ungarn 400 000 und Österreich 600 000 zählt), 9