Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1928. Bestand LBI
- Issue
- März 1928
- Date
- 1928-03-01
- Page
- Seite 12 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Ankommende werden möglichst bereits auf dem Schiff empfangen, für die Unterbringung nach der Ankunft und ihre Beschäftigung wird nach gegebener Möglichkeit gesorgt. Diese Seite der Tätigkeit des Schutzkomitees ist besonders notwendig im Interesse der Frauen und Mädchen, um sie vor Mädchenhändlern zu schützen. Gegen die Mädchenhändler wird von dem Komitee ein scharfer Kampf geführt. Wenn es auch gelungen ist, einzelne oder einer Bande von Mädchenhändlern das Handwerk zu legen, so tauchen doch immer wieder neue zweifelhafte Elemente auf, deren Treiben um so gefährlicher ist, als zweifellos internationale Verbindungen bestehen, die von den Auswanderungsländern an ihr unheilvolles AYesen treiben. Aussichten für Industriearbeiter. In einem soeben neu herausgegebenen Merkblatt der Reichsstelle für das Auswandcrungswesen wird des näheren dargelegt, daß die Aussichten für Industriearbeiter in Argentinien sehr beschränkt sind, da das argentinische Wirtschaftsleben in weit überwiegendem Umfange auf Landwirtschaft beruht. Eine größere Bedeutung haben nur einige Industriezweige gewonnen, in denen die Erzeugnisse der Landwirtschaft verarbeitet werden. Die Metallindustrie hat sich über Anfänge hinaus nicht entwickeln können, da Metalle und Kohlen in nennenswerten Mengen und zu lohnenden Preisen nicht im Lande selbst gewonnen werden. Qualitätswaren werden fast ausschließlich vom Auslande eingeführt. Im allgemeinen wird sieh der Industriearbeiter häufig umstellen und sich vielseitigere Fertigkeit aneignen müssen : denn die argentinische Industrie hat meist nicht so spezialisierte Arbeitsmethoden wie die deutsche. Fast die Hälfte aller Industriearbeiter sind eingewanderte Angehörige fremder Nationen. Unter ihnen überwiegen die sehr bedürfnislosen Italiener und Spanier. Der Gesamtbedarf der argentinischen Industrie an Arbeitskräften ist auch in Zeiten guten Geschäftsganges nicht groß. Es pflegen zu erhalten: Gelernte Arbeiter 5—7 Pesos täglich, Vorarbeiter und Arbeiter für besonders schwierige Arbeiten bis 10 Pesos, Werkführer bei selbständigen Arbeiten — z. B. Montagen — bis i3 Pesos täglich, wobei Sprachkenntnisse und Erfahrung in der Behandlung der einheimischen Arbeiterschaft Vorbedingungen sind. Die Löhne schwanken mit der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und dem Angebot an Arbeitskräften. Im großen Durchschnitt hat ein Papierpeso die Kaufkraft von 1 Goldmark in Deutschland. INeueinwanderer erhalten anfänglich vielfach geringeren Lohn. Die Löhne sind im Vergleich zu den Kosten des Lebensunterhalts nicht hoch, auf dem Lande unter Berücksichtigung der oft gewährten freien Verpflegung und Unterkunft verhältnismäßig höher als in der Stadt. Mieten in Buenos Aires. Mietpreise in Buenos Aires. Das nationale Arbeitsami hat eine Statistik der Mietpreise veröffentlicht, der die folgenden Angaben im Nachrichtenblatt der Reichsstellc für das Auswanderungswesen Nr. 2i 1. Nov. 1927 entnommen sind. — Der Durchschnitt der Mietpreise bei Steinhäusern ist 31,94 Pesos*) für ein Zimmer, der höchste Preis wird im Vorort San Nicolas mit 39,16, der niedrigste im Stadlteil Pilar mit 2 6,5g Pesos bezahlt. Für Zimmer in Holzhäusern werden im Durchschnitt 2 2,5o Pesos bezahlt. Die meisten Einzimmerwohnungen existieren in den Stadtteilen Boca und Barracas. Für Straßen- und Speisezimmer ist der Durchschnitt 52,31 Pesos. Der höchste Preis dafür wird in Balvanera Sur mit 60,89 Pesos, der niedrigste in Belgrano mit 3o,8o Pesos bezahlI. Für Wohnungen mit zwei Zimmern werden bezahlt im Durchschnitt 83,64 Pesos. Der höchste Preis wieder in Balvanera Sur mit 121,57 Pesos, der niedrigste in Vêlez Sârsfield mit 70 Pesos. Dreizimmerwohnungen haben einen Durchschnittspreis von 118,60 Pesos. Am teuersten sind diese in San Nicolas mit i58,64, am billigsten in San Bernardo mit 90 Pesos monatlich. Als Unterlagen haben die Mietpreise von 5ooo Wohnungen gedient. Palästina. Das Palästina-Amt Berlin hat uns den nachfolgenden Bericht zur Verfügung gestellt. Die Bedingungen der Einwanderung nach Palästina werden durch eine Zwischenverordnung der palästinensischen Begierung •) Ein argentinischer Peso (Papier) 1,79 M. bestimmt, die im August 1927 herauskam. Bei gleichzeiliger Ungültigkeitserklärung der bisherigen Bestimmungen wurden folgende Kategorien von Einwanderern festgelegt: 1. Nahe Verwandte von in Palästina Ansässigen, die im Haushalt der bereits in Palästina Lebenden mitaufgenommen wei den. Zu Verwandten rechnen nur Söhne, Töchter, Ehefrauen und Ehemänner. Seltene Ausnahmefälle weilläufigerer Verwandter sind zulässig. 2. Besitzer von beträchtlichen Kapitalien, die die Sicherheil geben, daß sie Palästina wesentlichen Nutzen bringen werden. Entscheidung über solche Antragsteller liegt bei der paLästi nensischen Immigrationsbehörde. 3. Schüler palästinensischer Lehranstalten, wenn die Anstalt selbst die Bürgschaft für die Existenz des Betreffenden übernimmt. Ii. Politische Flüchtlinge aus Sowjetrußland. Der Erlaß dieser Verfügungen war die Folge der zunehmenden Verschlechterung des Arbeitsmarktes. Durch die großen Einwanderungen des Jahres 1925 und die noch immer ziemlich beträchtliche Einwanderung des Jahres 1926 war der Arbeitsmarkt verstopft, und besonders in Tel-Awiw war die Zahl der Arbeitslosen durch Ansammlung kinderreicher Familien von ungelernten Arbeitern sehr beträchtlich geworden. Sowohl die Einwanderungsbehörde der englischen Begierung wie der Zionistischen Organisation hielten eine Pause in der großen Einwanderung für notwendig. Gleichzeitig setzte eine Aus Wanderungsbewegung ein. Trotzdem hörte die Einwanderung nach Palästina nicht völlig auf. Im Jahre 1927 wanderten noch insgesamt 2713 Menschen nach Palästina ein, was einen Monatsdurchschnitt von 225 ergibt. Demgegenüber stand allerdings eine Auswanderung, die die Einwanderung überwog. Die größte Zahl der Auswanderer war im August 571. Bis zum Dezember hat die Auswanderung nach den vorliegenden Begierungsberichten jedoch nachgelassen. Dies steht zweifellos im engen Zusammenhang mit der wesentlich verbesserten Lage auf dem Arbeilsmarkt. Mit Hilfe von öffentlichen Arbeiten der Begierung, der Städte und der Zionistischen Organisation und durch Ausführung von verschiedenen anderen größeren Projekten gelang es, einem großen Teil der Arbeitslosen Beschäftigung zu geben, so daß mit Ausnahme von Tel-Awiw an allen anderen Orten Paläslinas keine Arbeitslosenunterstützung mehr gezahlt zu werden braucht. Auch m Tel-Awiw ist die Arbeitslosigkeit wesentlich zurückgegangen, und es scheint nicht unwahrscheinlich, daß in kurzer Zeit auch dort die Arbeitslosenunterstützung eingestellt werden kann, nachdem allen Arbeitsfähigen die Möglichkeit regelrechter Beschäftigung gegeben wird. Die Verordnung der palästinensischen Begierung vom lugusi 1927 ist nur eine provisorische Verordnung und verändert nicht die eigentliche Einwanderungsgesetzgebung. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß mit Bücksicht hierauf und im Zusammenhang mit den gebesserten Verhältnissen des Arbeitsmarktes diese Verordnung in absehbarer Zeit, wieder aufgehoben wird, und wie vorher auch bestimmten Kategorien unbemittelter Arbeiter die Einwanderung nach Palästina wieder ermöglicht werden wird. -- Konferenzen. Zur Beratung über verschiedenartige Probleme, namentlich auch solche, die durch die scharfen Restriktionen der Einwanderung geschaffen worden sind, haben mannigfache Konferenzen stattgefunden, Vertreter des Hilfsvereins haben an den folgenden Beratungen teilgenommen. Kongreß zur Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels in London. Vom 22. bis 2/4. .luni 1927 fand eine jüdische Internationale Konferenz in London vor der Tagung des 7. Internationalen Kongresses zur Bekämpfimg des Frauen- und Mädchenhandels in London vom 28. Juni bis 1. Juli 1927 statt. Der Hilfsverein wurde durch Herrn Professor M. Sobernheim vertreten. Nachstehend geben wir die Anempfehlungen der jüdisch-nationalen Konferenz in London in kurzen Auszügen wieder: Organisatorischer Ausbau des jüdischen Vereinswesens für Zwecke des Frauen- und Mädchenschutzes; Erweiterung der Ueberwachung von Häfen und Bahnhöfen; Schutz für kranke, 12