Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 43-44 (28.10.1886)
- Date
- 1886-10-28
- Page
- Seite 355 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/5369809-9585330-9585699--6404-9585706- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 355 — gerettet zu haben. Nun haben die Engel im Himmel, die zur Entgegennahme der Gebete beordert sind, eine neue Arbeit bekommen: Tschechisch zu lernen!! Die Einweihung wurde mit großem Pomp und noch größerem Lärm vollzogen, damit ... die Herren Tschechen auch etwas davon hören. Rabb. Dr. Bondi hielt die Einweihungsrede, in welcher er alle Gemeinden Böhmens aufforderte, dem edlen Beispiele des „Ner tamid"-Vereins zu solgen. Die Herren Tschechen wurden als die General-Pachter der confessionellen Toleranz unter allen Nationen in dieser Rede gefeiert. Am schönsten nimmt sich die extschechische Königskcone über der heiligen Lade und der Vorhang in den tschechischen Landesfarben aus. — So hat der Nationalitäteu-Trubel auch seine Synagogal-Komik. Nest. Seit dem Ausbruch der Cholera ist hier das Werk der Wohlthätigkeit sehr rege, um nicht bei den Armen den Hunger zum Verbündeten dieser schlimmen Krankheit zu machen. Namentlich zeichnet sich hierin der isr. Frauen- V er ein aus, welcher 4—500 Rationen täglich an Bedürftige ohne Unterschied der Confession austheilt, und zwar für verschämte Arme in besonderen abgeschlossenen Zimmern. — — Wenn die Cholera hier unterdrückt sein wird, soll das israelit. Waisenhaus des Frauen-Vereins eingeweiht werden. Bekanntlich besitzt auch die hiesige Gemeinde ein -Waisenhaus für Mädchen, welches jetzt 30 Zöglinge zählt. Rumänien. Aus Aukarest erhielten wir von uns. gcsch. College», dem Rabbiner und Redacteur Herrn Dr. Beck, folgende vom 17. Oktober datirte Zuschrift, die wir zur Charakterisirung der dortigen miserabeln Zustande vollinhaltlich zur .Kenntniß unserer Leser bringen. Der Brief lautet: „Geehrter Herr College! Sie haben unlängst in Ihrer gesch. „Wochenschrift" über den hier stattgehabten antisemiti« scheu Kongreß berichtet. Dieser hat für mich ein sehr unliebsames und empfindliches Nachspiel gehabt. Der Urheber dieses Kongresses war, wie Sie wissen, ein gewisser Capitän Moroiu, Haupt der antisemitischen Partei in Rumänien und Herausgeber eines antisemitischen Pamphlets, „Veteranul", das uns Juden in der pöbelhaftesten Weise begeifert und besudelt. Damit Sie beiläufig den Geist kennen, in welchem dieses Schmutzblatt redigirt wird, genügt wohl wenn ich den fast in jeder Nummer desselben wiederkehrenden Refrain hervvrhebe, der da lautet: „Um von den Juden frei zu werden, bleiben uns keine andern Mittel, als Messer, Kugel und Dynamit". Gleich allen Antisemiten hat auch dieser Mann keine makellose Vergangenheit. Er wurde 1871 wegen „reglementswidrigen und eines Offiziers unwürdigen Betragens" vom damaligen Kriegsminister, General I. Florescu, bestraft. Wie das hier zu Lande üblich ist, wurde er später in den Dienst wieder ausgenommen, auch dekorirt und bezieht jetzt sogar eine Pension. Von dem ihm anhaftenden Makel wurde er in Wirklichkeit niemals reingewaschen. Vor Zusammentritt des Kongresses druckte ich in Nr. 14 der von mir redigirten „Revista Jsraelita", vom 15./27. August c., das Decret, welches die Bestrafung des antisemitischen Helden enthält, nach dem Amtsblatt buchstäblich ab, und kam in der folgenden Nummer vom 1./13. September in einem Artikel, der den inzwischen stattgefundenen Kongreß besprach, darauf zurück und machte eine discrete Anspielung auf diese Bestrafung. Da ich unsere traurige Lage und die feindselige Stimmung gegen uns kenne, da ich ferner weiß, daß die „Revista Jsraelita" in den maßgebenden Kreisen nicht gut angeschrieben ist, weil man es nicht gerne sieht, daß man die gegen die Juden verübten Gewaltthaten vor die Oeffentlichkeit bringt, so befleißigte ich mich einer im hiesigen Lande, wo die zügelloseste Preßfreiheit besteht, ganz ungewöhnlich gemäßigten Ausdrucksweise, um nicht von dem Loose, das meinen Freund Dr. E. Schwarzfeld als Redacteur der früheren „Fraternitatea" betroffen hat, ereilt zu: werden. Meine Vorsicht und Mäßigung war eine vergebliche. Nachdem die.Nr. 15 am 1./13. Sept. erschienen war, bekam ich am 8./20. Sept. früh Morgens, als ich in den Tempel ging, eine Vorladung vor das Parket. Ich stellte mich pünktlich ein und vernahm von dem Staatsanwalt Andronescu, daß mich Capitän Moroiu wegen Beleidigung, begangen durch die Presse, angeklagt habe. Auf die Frage, womit ich meine Anspielung auf eine frühere Bestrafung meines Klägers begründen könnte, zeigte ich, da ich schon ahnte, worum es sich handeln müßte, das mit mir genommene Amtsblatt vom Jahre 1871 vor. Der Staatsanwalt verglich die incrimirte Stelle mit dem Decret und erklärte schließlich, daß er angesichts eines solchen Beweisstückes keine gerichtliche Klage gegen mich erheben könne, überlasse es jedoch meinem Gegner, falls er mit diesem freisprechenden Urthcil nicht zufrieden sei, sich direkt an das Geschworenengericht, das über Preßvergehen urtheilt, zu wenden. Das that nun auch Moroiu. Er klagte mich wegen Verleumdung an und verlangte noch eine Geldentschädigung von 2000 Francs, angeblich, weil ich ihm durch meinen erwähnten Artikel als Redakteur seiner Zeitung „Veterauul" materiellen Schaden zugefügt hätte. Mein Gegner bewegt sich viel in jüdischen Kreisen, und nur diesem Umstande ist es wohl zuzuschceiben, daß er unsere Feiertage genau kennt. Ich sollte am N212? rottf von den Geschworenen abgeurtheilt werden, mit vieler Mühe gelang es mir, daß der Termin abgeändert wurde. Nun wurde, gewiß nicht ohne Absicht, Donnerstag, der erste Tag HOB, als Tag für die Verhandlung meines Prozesses bestimmt. Es war mir nicht möglich, einen andern Termin zu erlangen, und da ich wußte, daß ich bestimmt verurtheilt werde, wenn ich vor den Geschworenen nicht persönlich erscheine, so überwand ich meinen Widerwillen, von dem Festgottesdienst zunl Geschworenengericht zu gehen und stellte mich zur festgesetzten Zeit ein. Ich that dies, nachdem ich mich vorher erkundigt hatte, daß ich keinen Eid werde leisten und auch kein Protokoll oder ein ähnliches Schriftstück werde unterschreiben müssen. Die Gerichtsverhandlung fand in Anwesenheit einer sehr zahlreichen Zuhörerschaft statt, mein Gegner schimpfte in seiner Anklage in gemeinster Weise gegen Juden und Judenthum, nannte den Minister Florescu, der über ihn die Strafe 1871 verhängt hatte, einen elenden Menschen. Von meinen vier Verteidigern, die außer dem früheren Kultus- und Unterrichtsminister, Titu Maiorescu, freiwillig und uuentgeltlich meine Vertheidigung übernommen hatten, konnte nur Einer das Wort ergreifen. Als die Uebrigen sprechen wollten, erklärten die Geschworenen dies für überflüssig, da sie schon genügend den Sachverhalt kännten. Offenbar waren sie, lauter Antisemiten, mit ihrem Urtheil schon zu Hause fertig und es wunderte mich nur, daß sie trotzdem 3/t Stunden heftig und laut in der Geschworenenkammer beriethen und, obschon sie mich für schuldig erklärten, dennoch Mildecungsgründe für mich zugaben. Der Gerichtshof verurtheilte mich schließlich zu 200 Francs Geldstrafe — ohne Milderungsgründe hätte ich wohl Arrest bekommen — und 700 Francs als Entschädigung für den Kläger. Merkwürdig ist der Umstand, daß mein Gegner als Beweis für die Berechtigung seiner Klage aus Entschädigung nur zwei Postkarten vorzeigte, die außer einem ihm befreundeten Geschwornen Niemand weiter las oder conlrollirte. Das sind die Annehmlichkeiten für den Herausgeber einer jüdischen Zeitung, die gar keinen materiellen Gewinn abwirft und die auch nicht über großen Ueberfluß an brauchbaren Mitarbeitern zu klagen hat, in einem Lande, daß sich stolz das „Belgien des Orients" nennt. Wenn die Hindernisse mir nicht über den Kopf wachsen werden, will ich dessenungeachtet meiner Pflicht treu bleiben, so lange mir Gott Ge^ sundheit und Leben gewährt. %