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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1886-09-16 · N° 38. (16.9.1886) · p. Seite 308

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
17 (1886)
Issue
N° 38. (16.9.1886)
Date
1886-09-16
Page
Seite 308 (sequence 2)
Language
German
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— 308 — sichten, welche namentlich viele Aerzte dazu bestimmen, die Bewegung für die Leichenverbrennung zu unterstützen. Die Aufgaben der öffentlichen Gesundheitspflege erstrecken sich hauptsächlich auf die Beschaffung reiner Luft, reinen Wassers und reinen Bodens. Nun werden durch die gegenwärtig übliche Bestattungsmethode allerdings der Erde große Mengen organischer Stoffe zugeführt, welche sich zersetzen und besonders zu Zeiten von Epidemien eine Reihe der für die Lebenden verderblichsten Fäulnißprodukte erzeugen. Nur dem Feuer vermag kein Contagium Widerstand zu leisten, und alle hygienischen Schäden, welche ein faulender Cadaver verursachen kann, werden durch die vollständige schnelle Verbrennung sicherer beseitigt, als durch die langsame Verbrennung oder Verwesung unter der Erde. Dem gegenüber wird nun freilich von den Gegnern der Feuerbestattung hervorgehoben, daß Untersuchungen der Luft auf Kirchhöfen keine oder eine ganz minimale, für den Lebenden bedeutungslose Verschlechterung derselben ergeben haben, und daß eine Verunreinigung des Wassers und eine schädliche Wirkung der organischen Zersetzungen im Boden nicht eintreten kann, wenn zwischen den Wohnhäusern und den Kirchhöfen eine genügend große Entfernung vorhanden ist. Weiter wird von den Anhängern der Leichenverbrennung darauf hingewicsen, daß neuerdings Apparate construirt worden sind (besonders der von Siemens in Dresden nach Reclam's Vorschlag), durch welche die Umwandlung der Leichen in die letzten Verbrennungsprodukte mit dem Rückstände weißer Asche vollständig, schnell und mit geringem Kostenaufwand bewirkt wird, und daß dabei auch die verwandtschaftliche und kirchliche Pietät ohne irgend welche Nachtheile für die Lebenden ihre Berücksichtigung finden. Was nun die kirchliche Pietät betrifft, so möchten wir die Frage, wie sich das jüdische Gesetz zur Leichenverbrennung verhält, Andere zur Entscheidung überlassen, deren Urtheil in dieser Beziehung competenter ist. Doch glauben wir aus dem Umstande, daß 3 Rabbiner die Petition für Einführung der facultativen Feuerbestattung unterzeichnet haben, schließen zu dürfen, daß schwerwiegende principielle Bedenken vom religiösen Standpunkte aus nicht entgegenstehen.*) Wichtiger scheinen uns die Proteste zu sein, welche die verwandtschaftliche Pietät gegen die Verbrennung der Angehörigen erhebt. Allerdings erwidern die Anhänger der Feuerbestattung auf den Einwand, daß man dem Verstorbenen im Armenhause nicht so wie im Erdengrabe Verehrung, Anhänglichkeit und Liebe würde bezeugen können, daß im Gegentheil gerade im Armenhause die Pflege der Pietät ermöglicht sei zu jeder Jahreszeit und auf viele Menschenalter hinaus, während die neuen, vielleicht meilenweit entfernten Begräbnißplätze. derer namentlich die Großstädte in Zukunft bedürfen werden, diesen Kultus besonders für die ärmeren Volksklassen sehr erschweren würden. Allein es wird dabei doch ein Faktor außer Acht gelassen, der unserer Meinung nach gewichtiger ist als alle anderen, und der am meisten es verhindern dürfte, daß die Feuerbestattung häufiger wird und eine allgemeinere Verbreitung erlangt. Die Leichenverbrennung mag ja dadurch, daß sie jeden Gedanken an Verwesung und Fäulniß ausschließe, vom Gesichtspunkte der Aesthetik aus einen gewissen Vorzug besitzen; indem sie jedoch die Form in kürzester Zeit vollständig zerstört und vernichtet, beraubt sie die pietätvolle Phantasie der Hinterbliebenen des hauptsächlichsten Hilfsmittels für die spätere Reproduction des Bildes in der Erinnerung. Die Lebenden wissen es wohl, daß der Verstorbene *) Uns ist nur einer bekannt: Hr. Rabbiner vr. Wiener in Oppeln, der seinen Standpunkt in dem Bl. „Die Flamme" auch vom talmudischen Standpnnkt zu rechtfertigen versucht hat. Hr. Rabb. Dr. I- Hildesheimer suchte denselben mit Schärfe zu wtderlegcn. Die Erwiderung des vr. Wiener fand, wie dieser uns z. Z. schrieb, im Hildesheimerschen Bl. keine Aufnahme, so daß die Frage vom streng-halachischen Standpunkt noch nicht zum vollständigen Austrag gekommen ist. Adhuc inter judices lis est. (Red.) im Grabe dem Schicksale aller organischen Wesen verfällt: doch um den Todten wieder zu „Staub" zu verwandeln, bedarf die Verwesung eitler sehr langen Zeit. So lassen sich denn die Hinterbliebenen zu gerne durch die Phantasie über all die Veränderungen, die mit dem Verstorbenen un Grabe vor sich gehen, hinwegtäuschen, und in ihrer Erinnerung ruht das liebe Wesen, welches sie verloren, unberührt und unentstellt, in der Gestalt unter dem deckenden Rasen, wie sie es daselbst hineingelegt haben. Und dem religiösen Gemüthe, welches den tröstenden Glauben an eine Wiederbelebung der Todten festhält, scheint die möglichste Erhaltung der äußern Form gleichsam eine nothwendige Grundlage dafür zu sein. Die Verbrennung dagegen, welche innerhalb weniger Stunden eine vollkommene Zerstörung des Körpers herbeiführt und nichts übrig läßt, als ein formloses Häuflein Asche, entzieht der Phantasie die Vorbedingung für die gewissermaßen geistige Wiederbelebung des Verstorbenen in der Erinnerung der Lebenden. Daß daher der pietätvolle Sinn durch die Ansicht der Urne mit dem darin enthaltenen Aschenreste weniger befriedigt wird, als beim Anblicke des Grabes, welches für die Hinterbliebenen, wenn auch nur in Folge einer Selbsttäuschung, den theuren Angehörigen in früherer lebensvoller Gestalt verbirgt, und daß in natürlicher Consequenz das Andenken an den Heimgegangenen im ersteren Falle eher zu erlöschen droht, als in dem letzteren, ist mithin leicht erklärlich. Indem wir zum Schluß noch die gewichtigen Bedenken erwähnen, welche auch vom kriminalistischen Standpunkte gegen die Leichenverbrennung geltend gemacht werden, indem dadurch die Entdeckung von Verbrechen, welche bisher oft noch nach vielen Jahren durch die Exhumation gelungen ist. der Criminaljustiz unmöglich gemacht wird — bekanntlich wird dagegen die Einführung einer geordneten, officiellen, allgemeinen Leichenschau verlangt, der sich bei einigermaßen verdächtiger Todesart die Scction anschließen soll, — wollen wir unser Urtheil vom praktischen Gesichtspunkte dahin kurz zusammenfassen, daß es eine Grausamkeit wäre, wenn der Staat denjenigen, der sich lieber verbrennen lassen will, daran verhinderte, und daß daher die Einführung der facultativen Feuerbestattung auf gesetzlichem Wege erwünscht ist, daß dagegen eine allgemeinere Verbreitung der Leichenverbrennung nicht zu erwarten ist, weil sie vornehmlich den Bedürfnissen der verwandtschaftlichen Pietät und des religiösen Sinnes nicht in dem Maaße Genüge leistet, als das Begraben auf dem Friedhofe. Nachschrift der Redaction. Wir fügen zu den obigen Gründen noch einen gegen der Verbrennung hinzu, der zwar nicht in der Halacha aber tief im Mcnschenherzen begründet ist: Während man bei der Beerdigung den Verwesungsprozeß der Natur überläßt und dieser sich ohne unser Zuthun von selbst vollbringt, wird er bei der Verbrennung durch unsere eigene That herbeigeführt; man verlangt von den Hinterbliebenen, daß sie selbst — oder, was dasselbe ist, durch ihren Auftrag — die irdische Hülle der von ihnen geliebten Personen zerstören, vernichten, in Atome auflösen . . . das erscheint uns als eine Pietätlosigkeit sonder Gleichen, die zur Verrohung der Gemüther beitragen muß. _ Berichte und Corresporrbenzerr. Deutschland. Ztertiu. (Berliner Briefe I.) Während der Himmel sein Glühlicht über die Erde sendet, als wollte die Sonne noch eine Sonne gebären und die Luft schwer und staubig auf den Straßen liegt, sitze ich im dumpfen Zimmer und schreibe im Schweiße meines Angesichts „Berliner Briefe". Gott sei Dank, daß die tropische Hitze wenigstens unpartheisch ist, denn unter den Gluthstrahlen seufzen unterschiedlos Arier und Semiten, aus allen Poren drängt sich ihnen die Wahrheit

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