Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 37. (9.9.1886)
- Date
- 1886-09-09
- Page
- Seite 300 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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— 300 — wieder Wasser auf die Mühle unserer Wahrheitsliebe: denn „das hat mit den Gedanken-Strichen die ,freie Vereinigung' gethan". Doch wie? seh' ich recht — du bist ja gar ein Vollblut-Orthodoxer: nun, dann sind wir orthodoxe Brüder! Sieh nur, wie furchtlos ich die Farbe „orthodox" auf meinem Banner, in meinem Titel trage: „freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judenthums"! Du nimmst Anstoß an oer feigen Concession an „gesetzestreu"? Beruhige dich! Das ist nur eine Inschrift für den Klingelbeutel! Du wirst dich doch nicht ärgern, wenn sich unser gemeinsamer Klingelbeutel unter dieser Inschrift auch aus den Kreisen füllt, die nun einmal die Schwachheit besitzen, xar tout nicht „orthodox" sein zu wollen? Das Anstandsgesühl gewisser Menschen will auch berücksichtigt werden, und ein Klingelbeutel darf nun einmal nicht stolz sein! Wir sind ja eine „freie Vereinigung", wir müssen also Jedem den Zutritt zu uns frei halten, und nicht durch zu große Sprödigkeit manchem-Gimpel, der mit feinem Gelde uns traktiren will, Thür und Thor verschließen"! Ich will nicht so ungalant sein, und diese Logik der „freien Vereinigung" nnbewundert lassen, denn „die freie Vereinigung" ist-— eine Dame, kein männlicher, „freier Verein", sondern eineweibliche„freie Vereinigung", und einer Dame steht nichts häßlicher, als allzugroße Sprödigkeit. Ein wenig spröde sein, macht interessant; darum: „orthodox"! Aber „zu viel ist ungesund", darum: „gesetzestren"! Eine Dame hat auch das Recht, viel zu sprechen und wenig zu sagen: die Dame: „freie Vereinigung" besitzt sogar die Tugend, nicht viel zu sprechen, nur ein wenig vieldeutig zu coquettiren, und hat darum um so mehr das Recht: wenig oder nichts zu sagen. Gesprochen hat sie: von „Aufgaben zu fördern, welche das orthodoxe Judenthum seinen Bekcnncrn in Erkenntniß und Erfüllung stellt"; sie hat auch zwischen zwei Gedanken-Strichen neben „orthodox" mit der Interpretation: „gesetzestreu" coqnettirt; aber was hat sie gesagt? Nichts! Man ist so klug, als wie zuvor. Was ist orthodox? Was ist gesetzestreu? — Davon schweigt das Programm der Dame! Sie sagt uns redselig, durch welche Mittel sie „diesen Zweck zu erreichen suchen" wird; aber über die Natur des Zweckes wird der Schleier nicht gehoben. Nur eine Dame hat das Recht verschleiert umherzuwandeln: um Mitternacht erst ist Demaskirungs-Stunde, und wahrlich es wird Mitternacht sein, tiefe pechschwarze, wenn die Dame „freie Vereinigung" ihren Schleier zu lüsten für praktisch halten wird. — Ein Weib hat auch das Recht, kleinliche Jntriguen-Spiele ins Werk zu setzen, sich um alles Mögliche zu kümmern, — wer wird so ungalant sein, zu frageu: Madame, was geht Sie das an? Im Gegentheile muß man eine Dame von vielseitigem Interesse bewundern, und wenn man auch ihre Jntriguen bekämpft; — es muß immer chevaleresk, mit Glacs geschehen. Nun die Dame „freie Vereinigung" wird ihr Recht als Weib schon ausuutzcn, darauf kann man sich verlassen! — Denn int § lb sagt sie: „Insbesondere wird sie diesen Zweck zu erreichen suchen: Durch re. . . . durch möglichste Fürsorge für gesetzestreu geleitete jüd. Lehr-, Bildnngs- und Erziehungs-Anstalten rc. . . . für Schechita und Mikwah in unbemittelten kleinen Gemeinden: für Errichtung und Erhaltung guter, gesetzestreu geleiteter Hotels und Speisewirthschäften" rc. . . für heilbringende Gestaltung und Entwicklung des jüd. religiösen Gemcindelebens durch Verbreitung richtiger Kenntnisse der dasselbe betreffenden religionsgesetzlichen Bestimmungen." Jemand errichtet eine Lehranstalt, eine Bildungs-Anstalt: Dame „freie Vereinigung" horcht herum, ob sie auch „gesetzestreu geleitet" ist. Du gründest ein Pensionat: mein Gott, was hat da Dame „freie Vereinigung" nicht alles zu thun — ob du mllchting und fleischting Geschirr hast, ob du das Fleisch richtig aussalzest, ob du an Peßach dein Chomez verkaufst, ob du deine Zöglinge am Sabbath das Taschentuch Herumbinden und keinen Schirm tragen läßt, kurz: vb deine Erziehungs-Anstalt „gesetzestreu geleitet" ist. Denn wenn sie dich protegieren soll, muß sie dich doch erst im Lichte ihres Programms betrachten. Deine Concurrenz ist ja auch ein Protege der Dame „freie Vereinigung", du mußt es ihr nachthun. — In einer Gemeinde, deren Rabbiner und Vorsteher nicht Schleppenträger der Dame „freie Vereinigung" sind, haben 2 oder 3 Mißvergnügte bei der letzten Repräsentanten-Wahl nicht durchdringcn könlten. Wie sich revanchiren? Das bequemste ist: eine orthodoxe Separat-Gemeinde bilden. Das kostet aber Geld! Was schadets? Ein orthodoxes billet doux an Madam: „freie Vereinigung" mit Berufung auf § Id „möglichste Fürsorge für lehrbedürftige kleine Gemeinden und für Schechita und Mikwa in unbemittelten Gemeinden", und alle Bedenken sind geschwunden. Kann es eine mehr unbemittelte Gemeinde geben, als eine aus 2—3 Mitgliedern bestehende? Und wenn nur das orthodoxe Gemeinde-Leben durch die Protection der „freien Vereinigung" erst billiger wird, dann wird das 1. und 2. Minjan der Separat-Gemeinde bald genug voll sein, und Ihr sollt Wunder schauen: die orthodoxen Separat-Gemeinden werden wie Pilze aus der Erde schießen! Die Orthodoxie hat durch das Austritts-Gesetz den ersten Schlag gegen den Frieden der Gemeinden geführt: dieser Schlag ist nicht geglückt. Aber der Schlag, den die „freie Vereinigung" mit diesem § gegen den Frieden der Gemeinden führt, der wird die Wurzel treffen, denn was den ersten Schlug tmwirksam machte: der nerms rerum, das bietet die „freie Vereinigung" und glaubt es nur: die Mittel werden nicht fehlen; Madame wird schon die Mittel zusammen-coquettiren. Die Virtuosität des Klingelbeutels ist bei der Orthodoxie eine höchst ausgebildete. — Freilich versichert Dame „freie Vereinigung": „Irgend welches Einschreiten in die innern Angelegenheiten einer Gemeinde oder ein Einwirken auf das amtliche Verhalten eines Angestellten, sowie die Erörterungen politischer Angelegenheiten ist von der Thätigkeit der Vereinigung völlig ausgeschlossen". Man lache nicht: cs ist völliger Ernst. „Die freie Vereinigung wird ebenso wenig, wie in politische Angelegenheiten — eine Dame und Politik! — in die innern Angelegenheiten einer Gemeinte einschreiten. Ich will mich jedem Zweifler gegenüber dafür verbürgen! Nein, sie wird sich nur in die innern Angelegenheiten der unter ihrer Protection entstandenen und bestehenden orthodoxen Separat-Gemeinden kümmern, und zwar nur auf ausdrückliches Verlangen der Vorsteher und Mitglieder dieser Separatgcmeinden: und das Recht hierzu kann ihr doch niemand streitig machen? Wenn sie dringend darum gebeten wird, ein menschliches Rühren fühlt und mit klingender Münze der „kleinen, unbemittelten Gemeinde" zu Hilfe kommt, kann ihr das jemand verdenken? Und ist sie da „in die innern Verhältnisse einer Gemeinde eingeschritten"? O nein, das hat sie gar nicht nöthig; das besorgt schon die „kleine, unbemittelte" Separat-Gemeinde für sie. Sie, die freie Vereinigung, unterstützt nur die unter orthodoxer Flagge segelnde Separat-Gemeinde; aber in die innern Angelegenheiten der Hauptgemeinde schreitet sie nicht ein. — Uebertreibe ich damit? Es ist ja doch ausgesprochener Zweck der „freien Vereinigung", den armen Separat-Gemeinden zu Hilfe zu kommen: und wer die Verhältnisse der jüd. Gemeinden kennt, kann der zweifeln, daß die Paar Krakehler, die jede Gemeinde zeitigt, dem Sirenen-Ruf der „freien Vereinigung" nicht widerstehen werden? Und was wird dann aus dem Frieden der Gemeinden, wenn eine spezielle Kasse für Separat-Gemeinden bestehen, wenn für Separirungs-Gelüste eine Prämie bezahlt wird? — V r Xgssr