Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 8. (18.2.1886)
- Date
- 1886-02-18
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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M 8. Magdrb«rg, 18, Februar 1886. Iahrg. XVI** für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums. + 4 + SS- --SS beT,ff#mUien- I Vcranlwortlicher Redakteur und Herausgeber: u. des „Littevatirvblatt»". >! Rabbiner ür. M. Htahmer in Magdeburg. Mit direkter Zusendung: jährlich 14 Mark,! nach dem Auslanvc: 16 Mk. >8 fl., 2V Frcs.,! 8 Rbl., 4 Dollars). - «tnzelnumineru der ^Wochenschriftk ® Pf-, für ÖJalirllMt, Nkldt Hüb ftirbrn! de» „Litteratur-Blatts- L IS Pf.! 1 ’ ’ ’ ' * des „Familien-Blatts k 10 Pf. 1 g-- SS-- I Knlrvat»! für die ,.J s r a c l i t i s ch e W o ch e N s ch r i f t-, 1 wie für das „Jüdische Litteratur-Blatt". die kleingespaltrne Petitzeilc oder deren Raum SS Pf. sind entweder durch die Annoncen- Erpeditionen von C3-- Ta-Daube Sc Co« I lEtviclolf Mosse, HCaasenetein Sc; "Vogler u. A. oder direct rtnzusenden an:! Die Gepedition dev „Isvarltt. M-chen» schvift" ln Magdebuvg. S --w Inhalt: Leitende Artltel: Für alle Zeit gerichtet! 1. Der Prager Universitäts-Professor Rohling. 2. Der Berliner Hofprediger Stöcker. — Offene Kundgebungen und Fragen des Rabb. vr. Krön er in Brandenburg a. d. H. an Herrn Prof. vr. Stade, seine Vor- und Nachtreter. Berichte und Correspondenzen: Deutschland: Magdeburg. Berlin. Berlin. Hamburg. Hildesheim. Gotha. Vermisltite und neueste Nachrichten: Magdeburg. Schönebeck. Hamburg. Nordhalisen. Paris. Paris. Paris. Moskau. Petersburg. Petersburg. Nizza. Nizza. Wietko. Mittheilungen aus dem ü. O. B. B. Magdeburg. Beuthen O.-Schl. Amerika. Cairo. Inserate. Wochen- I'sdrnar. 1886. Adar I. 5646. Kalender. Freitag. - - 19 14 Klein-Purim. Sonnabend 20 15 Kttn •o («,!)♦ Sonntag . - 21 16 Montag. - - 22 17 Dienstag . - 23 18 Mittwoch . . 24 19 Donnerstag . 25 20 Für alle Zeit gerichtet! tl. Der Prager Universitäts-Professor Rohling. Er steht doch vor Gericht, obwohl er die Anklage gegen Dr. Bloch, der ihn des angebotenen Meineides beschuldigte, zurückgezogen hat. Ja, er steht vor Gericht! Vor ihm liegen Foliobände des Talmud. Octavbände des Sohar, Eisenmengcr's „neuentdecktes Judenthum", das Prager Machsor, Pawlikowski's Schrift „Der Talmud in der Theorie und in der Praxis", der „Judenspiegel" von Dr. Justus, eine he. bräische Lesefibel, seine gedruckten Werke und geschriebenen Gutachten, eine aufrechtstehende Tafel mit den groß geschriebenen Worten: Akum, Goi, ein Fläschchen mit Blut gefüllt und mit der Etiquette versehen: „Christenblut für das Passah-Fest". Wir hören die Stimmen der Sachverständigen, die ihm zurufen: Du bist unwissend, ein Fälscher, der Wörter ausläßt und Buchstaben verändert, ein Lügner, der Bücher citirt, die entweder nie gedruckt worden sind, oder die a ngeführten Citate gar nicht enthalten, Du hast Dinge beschworen, die nicht wahr sind. Wir lauschen dem Plaidoyer des Vertheidigers, das durch juristische Schärfe, stringente Beweise, eine klare, allgemein verständliche Ausdrucksweise, durch Ruhe und Objectivitüt sich auszeichnet. Wir erblicken eine Jury, die aus Tausenden von Männern zusammengesetzt ist und ihr einstimmiges Verdict lautet: „August Rohling ist verurtheilt und Dr. Bloch ist im Rechte!" Wer hat dies alles zu Stande gebracht, solche Gerichtsscenen, wie sie nur selten Vorkommen, uns vorgeführt? Kein Anderer, als Dr. Joseph Kopp, Hof- und Gerichtsadvocat, Abgeordneter des n. ö. Landtages und des österr. Rcichsraths, durch sein Buch „Zur Judenfra ge nach den Akten des Processes Rohling-Bloch". Er, der Vertheidiger des Angeklagten, begnügte sich nicht, den Kläger so in die Enge getrieben zu haben, daß er von der Anklage zurücktreten mußte, sondern er macht uns in seinem Buche mit dem Gange des Processes uud mit den Beweisen der Wahrheit in so anschaulicher Weise bekannt, daß wir in der That in einen Gerichtssaal uns versetzt glauben und dort dem Verlaufe des Processes bis zum Schlüsse aufmerksam folgen, bis zu dem erwartungsvollen Momente, da der Obmann der Geschworenen mit lauter Stimme verkündet: Der Angeklagte Dr. Bloch nichtschuldig, und der Präsident des Gerichtshofes den Kläger August Rohling zur Bezahlung der Proceßkosten verurtheilt. Das Buch des Dr. Joseph Kopp ist schriftstellerisch und juristisch eine ausgezeichnete Arbeit. Die Darstellung ist klar, ruhig, dem Laien verständlich, objectiv gehalten, ohne jenes rhetorische Feuer, das den kritisirenden Leser kalt läßt. Das Material ist so verarbeitet, vertheilt und geordnet, daß der Leser gleich bei den ersten Beweisen, die ihm vorgeführt werden, von Mißtrauen gegen den Klüger erfüllt wird und die letzten Beweise mit der gewonnenen Ueberzeugung zu Ende liest, daß August Rohling gerichtet, verurtheilt, verdammt für alle Zeiten und vor der ganzen Welt ist. Da hat August Rohling z. B. die Werke des h. Agobardus, Bischofs von Lyon, für seine Behauptung angeführt, daß die Juden des rituellen Christenmordes schuldig sind, mit der Bemerkung, daß die älteren Thalsachen bis zum achten Jahrhundert in denselben enthalten seien. Die Werke Agobard's sind lateinisch geschrieben und es heißt doch nicht zu viel von einem Universitäts-Professor verlangen, wenn