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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1885-10-08 · N° 40-41. (8.10.1885) · p. Seite 314

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
16 (1885)
Issue
N° 40-41. (8.10.1885)
Date
1885-10-08
Page
Seite 314 (sequence 10)
Language
German
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— 314 — Ordens B'nai Berith in erhebender Weise statt. (Ein uns von S. in S. zugcgangencr ausführlicher Bericht über diese solenne Feier bringen wir in nächster Nr.) Berlin, 19. Septbr. (Or.-Corr.) Einsender dieses war am Versöhnungstagc in der großen Synagoge in Berlin Oranienburgerstraße und sah, daß ein Unterbeamtcr in Amtskleidung die Andacht der Anwesenden und den Eindruck des sonsthin sehr erbaulichen Gottesdienstes dadurch beeinträchtigte, daß er fortwährend seine silbcrvergoldcte Schnupftabacksdose und ein größeres Essenzflacon aus der Hosentasche zog und bald rechts bald links, bald oben, bald unten seinen Freunden hinreichte. Vielleicht genügt dieser Hinweis, um den verehrlichcn Vorstand der Berliner Gemeinde zur Abstellung dieser Unsitte zu veranlassen. Areska«. Die Zusammenkunft der Mitglieder des deutschen Rabbinervcrbandcs, welche im Octobcr hier stattfinden sollte, mußte cingctretcncr Hindernisse wegen auf später verschoben werden. Ziresla«. Uebcr 1000 Personen stehen auf der AuSweisungslistc, von denen an 500 ihre Ausweisungsbefehle in nächster Zeit zu gewärtige» haben. Die Betroffenen und Bedrohten sind zumeist Juden von der „Goldenen Radegasse" und Umgegend, wo die Polizeibehörde gestern von Haus zu Haus in den einzelnen jüdischen Familien nach „polnisch redenden" Personen fremder Staatsangehörigkeit Nachforschungen anstcllen ließ. Hamburg, 23. September. (Or.-Corr.) In Nr. 39 der Wochenschrift ist ein Gutachten über die Orgel, gezeichnet: „A. Stern, Oberrabb. der deutsch-isr. Gemeinde". Diese Unterschrift ist auch wie die Orgel „unstatthaft". Herr Stern ist nur Rabb. des Synagogcnver bau des, welchem lcltztcrcn der isr. Tempelverband gleichgestellt ist. Die deutsch-isr. Gemeinde hat keinen Oberrabbiner. "Aom Dheiu (Or.-Corr.) Vor denFcsten wurde in einerGemeindc der Pfalz eine neue Synagoge von einem streng orthodoxen Rabbiner cingeweiht. Ueber diese Einweihung brachte der „Israelit" einen Bericht, vergaß (?) aber die Thalsache zu erwähnen, daß in d'cser Synagoge eine Orgel sich befindet und daß zur Hebung des Gottesdienstes gemischter Chor cingefllhrt ist. Nun haben wir Ansicht gegen Ansicht im orthodoxen Lager selbst. Auf der einen Seite die Plato - niker die der Orgel ewige Feindschaft geschworen, auf der andern Seite ein hoch orthodoxer, weithin bekannter beliebter Rabbiner, der die Orgel, wenn auch nicht gerade liebt, aber doch tolerirt. (Um diesen toleranten orthodoxen Rabbi nicht den Verfolgungen der heißspornigen, verfolgungssüchtigen Orthodoxie — man denke an den Fall Gvldschmidi- Weilburg — auszusetzen, verschweigen wir seinen Namen.) Hannover. (Or.-Corr.) Für die bereits zu Pfingsten d. I. nach Hameln anberaumt gewesene und durch verschiedene Veranlassungen ausgefallene Versammlung jüdischer Lehrer in der Provinz Hannover fand am 28. Sept. hierselbst im Sitzungssaale l Synagoge statt. Es waren ca. 30 Lehrer erschienen: v, . Rabbinern war nur der Herr Landrabbiner Or. Gronemann anwesend, der die Lehrer mit warnten Worten begrüßte, während Herr Obergerichtsanwalt Or. Benfey als Delegirter des D.-J. G.-B. herzliche Beg üßungsworle an die Versammelten richtete. Vom Vorstand und von den Repräsentanten der Gemeinde war Niemand erschienen. Ueber die Tagesordnung selbst behalten wir uns für die nächste Nr. ein Weiteres vor. Aus dem Negier.-Aez. Nromberg. (Or.-Corr.) Zu dem durch den „Fall Or. Ehrenfeld-Gnesen" in den Vordergrund getretenen Thema dürfte die Notiz vom Interesse sein, daß es in einer von der Königlichen Regierung zu Bromberg genehmigten Synagogen-Ordnung für die hiesige jüdische Gemeinde snd. Pos. 3. heißt: „Während der Vorlesungen aus der Thora und der Recitationcn des Vorbcters ist das laute Mitbcten resp. Mitsingcn untersagt. Es drängen sich da von selbst folgende zwei Fragen auf: 1. Ist die oben citirte Verordnung, deren Uebertretung im weiteren Verfolg der qu. Synagogen-Ordnung mit Geldstrafe bedroht ist, in Beziehung auf das Vorlcsen aus der Thora fürderhin rechtsverbindlich? — Wenn ja: 2. Ist das laute Mitbeten resp. Mitsingcn mehr zu vcrurtheilen, als störendes ungebührliches Betragen? Wien. Der Oberst v. Metzger, einschend, daß am Neujahrs- und Versöhnungstage die jüd. Soldaten nicht in den Räumen der Gemeinde-Synagoge placirt werden können, hat durch Eingabe an das General-Commando bewirkt, daß in der Rudolfs-Kaserne 2 große Säle aufgeräumt und als Betlocal für die 600 jüd. Soldaten Wiens eingerichtet wurden. Die Wiener Cultusgcmcinde hat auf ihre Kosten 2 Vorbeter dahin delcgirt und der Oberst v. Metzger hat auf seine Kosten Betmüntel und Bctbüchcr für ca. 80 fl. ankaufcn lassen. Allen Rcspect vor diesem Ehrenmann! Wien. Ein Galizier mit dem Vornamen „Leib" hatte an diesem Namen sei» Pläsir verloren und sich bei der Behörde mit dem ihm schöner klingenden „Leo" angemeldet. Wegen Falschmeldung wurde er zu 20 fl. Strafe verurtheilt. Er appcllirte und sein Verthcidiger Or. Schärfmesser erwirkte die Freisprechung. Er führte aus, daß die galizischen Juden in der Regel, wenn sie nach Wien ziehen, ihre hebräischen Namen ins Deutsche übersetzen. Ob „Leo" die richtige Ucbersctzung von „Leib" sei, — das gehöre weniger in das Ressort der Gerichte, als der Sprachforschung. (Leib — Löiv --- Leo.) Krakau. Das Unglaubliche ist geschehe» — die Eheleute Ritter sind zum dritten Male schuldig gesprochen und zum Tode durch den Strang verurtheilt worden! Dieses Urtheil wirkt um so befremdender, als im Verlaufe der Verhandlung wieder nur jene Verdachtsmomente zur Sprache kamen, die der Cassationshof als mangelhaft und unzulässig bezeichnet hatte. Gerade die Zeugen, welche das Alibi des Ritter bekunden wollten, beschloß der Gerichtshof nicht zu vernehmen. Die Verthcidiger haben die Nullitätsbeschwerdc angemeldet. In I>rag sind von den 944 Schülern zweier Gymnasien 539 Juden! London. Der Neffe und Haupterbe des verewigten Moses Monrcfiore, Herr Joseph Sebag, hat um die Erlaubniß bei der Königin nachgesucht, seinen Namen mit dem des „Monlefiore" zu vertauschen. Die Erlanbntß ist ihm geworden. Mögen mit dem Namen und dem Erbe auch die Tugenden des Verewigten auf den Neffen übergehen. London. Ein bedeutender jüd. Gelehrter Herr Or. Kali sch, ist hier am 23. August aus dem Leben geschieden. Geboren in Treptow (Pommern), machte er in Berlin seine religiösen und akademischen Studien, ging 1849 nach London, wurde Sccretür des Chicfrabbi Or. Ad ler und w-'.rde ourch kritische Publicationen über den Pentateuch von grenzenloser Kühnheit bekannt. Auch eine hebräische Grammatik hat er geschrieben, die noch heute als die beste und vollständigste in England gilt. Wetersöurg. Es scheint nicht, daß der Kischincwer Convertit Jvssel Rabbinoivisch bei der russischen Regierung in großer Gunst steht. Seit 8 Monaten hat er die Erlaubniß nachgesucht, eine christliche Religionsschule für jüdische Kinder zu eröffnen, ohne daß er die Concession erhalten. Aus Warschau schreibt mati dem „L. T." unterm 1.Oktober: „Bestem Vernehmen nach soll die Erledigung der Judenfrage durch die Behörden iin Königreich Polen in nächster Zeit erfolgen. Bekanntlich ist seitens der Staatsregierung in Aussicht genommen worden, daß Juden auf dem platten Lande und in kleinen Städten weder Gast- und Schankwirthschaft führen, noch ländlichen Grundbesitz haben sollen. Um die einleitenden Schritte hinsichtlich der Judcnfrage hcrbeizuführen, ist zu diesem Behuf ein Comits zusammen getreten, an dessen Spitze der Präsident der Landschaft für das Königreich Polen, Or. Mengden, steht". Verantwortlicher Rcdactcur: Dr. Rahmer, Magdeburg. — Druck von D. L. Wolfs, Magdeburg. — Verlag von Robe« Friese, Leipzig.

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