Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 40-41. (8.10.1885)
- Date
- 1885-10-08
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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M 40—414 Magdeburg, 8. Oelobrr 1883. XVI. Jlllirg. für die religiösen und soeialcn Interessen des Jndenthnms. ft-- -- -Ä Wöchentlich enchetnr je eine Nummer der „Mochen fchrrfl". des dlatls" u. des ,.Li11»rat«rl»Iatts". Preis für alle drei Klatter bei allen Postämtern u. Buchhandlurigen 3 vierteljährlich. Mit directer Zusendung: jährlich 14 Mark, nach dem AnSlande: 16 Mk. i8 fl., 20 FrcS., 8 Rbl.. 4 Dollars). Einzelnummern der „Wochenschriftk 25 Pf., deS „Littcratur-BlattS" k 15 Pf. deS „Familinl-Blatts k 10 Pf. Verantwortlicher Redacteur nnd Herausgeber: giabbiner I)r. W. Mahmer in Magdeburg. ffir Mahrheit. Kkchl usd Frieden! Inserat»! für die „Israelitische Wochenschrift", j wie für das „Jüdische Littcrakur-Blatt", I die kleingei'palUiie Pelitzcile oder deren Rarun Ko Pf. sind enllveder durch die Annoncen- ' Expeditionen von 0--I-.- Ds.va.lss Ls Co., Üiaclolf M!osse, Haasenstein. «5s "Vogler u. A. oder direct euizusendcn an: Die Erpeditian der ..Israelit. Mochenschrift" in Magdeburg. -8> Inhalt: Leitende Artikel: Das neueste Gutachtcn gegen die Orgel. Von Di-. I. Wolbfrfimibt, Bezirksrabbiner in Weilbnrg. — Bar Mi.zlvah - und Confirmcttions - Feier. Borirag gehalten aus der VII. Conscrcnz deS Vereins isracl. Cultusbeaniten Mitteldeutschlands zu Magdeburg, 28. Mai d. I. Bon B. Jacobsvhn, Leipzig. II. Berichten»- borrespondenzen: Deutschland: Berlin. Berlin. Bon der Nordseekiiste. Aus Hessen. Ans Westfalen. Aus Nassau, iiarlsrnhe. Weilbnrg. Oesterreich-Ungarn. Prag. Juugbunzlau. Frankreich. Paris. Paris. Inserate. Beilage. Briese aus Ungarn. Vermischte und neueste Nachrichten: Berlin. Berlin. Breslau. Breslau. Haniburg. Boni Nhein Hannover. Bronrbcrg. Wien, Wien. Krakau. Prag. London. London. Petersburg. Warschau. Wochen- October. 1885. Tischri. 5646. Kalender. Donnerstag . 8 29 Freitag . . . 9 30 1 Rösch Chaudesch. Sonnabend 10 1 f ni Cheschwan. (3,53) Sonntag . . 11 2 Montag. . . 12 3 Dienstag . . 13 4 Mittwoch . . 14 5 Donnerstag . 15 6 Das neueste Gutachten gegen die Orgel. Von I)r. I. Äoldschmidt, Bezirksrabbiner in Weilbnrg. Das Gutachten dcs Herrn vr. Plato, Rabbiners und Dircctors des orthodoxen Lehrer-Seminars zu Köln, über die Frage: „Ob cs gestattet ist, eine Orgel oder ein Harmonium in die Synagoge einzuführcn", veranlaßt mich, ja zwingt mich gleichsam, in dieser Frage, in der mir ein gewisses Martyrium zugedacht war, auch öffentlich das Wort zu ergreifen. Herr Dr. Plato verneint entschieden die Frage, und zwar aus dem Grunde, weil „vvr etwa 70 Jahren" „die angesehensten Rabbiner diese Neuerung vorzugsweise aus dem Grunde für religivnsgcsctzlich unstatthaft erklärt haben, weil sich darin das Streben, nichtjüdische gottesdienstliche Einrichtungen in die Synagoge einzuführen, in auffallender Weise zu erkennen giebt." Dieses Gutachten bestätigt Herr Dr. Hildesheimer „vollinhaltlich". Alle Freunde derOrgel können sich über dies Gutachten nur von ganzem Herzen freuen. Dies Hutachten beweist klipp und klar, daß die Orgel gegenwärtig in Deutschland religionsgesetzlich erlaubt sei. Die Orgel ist nach diesem Gutachten des Di. Plato nicht als NVN anzusehen, sonst wäre dieser Grund angeführt worden, denn aus Feigheit verschweigt ein geslnnungstreuer Orthodoxer doch gewiß nicht die Wahrheit. Das Christenthum unserer Zeit ist eben nicht Heidelithum. Die Orgel wurde vielmehr, nach diesem Gutachten, nur darum, „für religionsgesetzlich unstatthaft erklärt, weil sich darin in auffallender Weise das Strebe» zu erkennen giebt, nichtjüdische gottesdienstliche Einrichtungen in die Synagoge einzuführen." Was solgt daraus? Offenbar dieses, daß das Verbot der Orgel für die Synagoge seiner Zeit von den „angesehensten Rabbinern" nicht erfolgt wäre, wenn sie in der Einführung der Orgel nicht ein auffallendes „Streben, nichtjüdische gottesdienstliche Einrichtungen in die Synagoge einzuführen", sondern das bloße Streben nach einer würdigen und zugleich anziehenden Gestaltung des Gottesdienstes erblickt Hütten. Und dieser Standpunkt ist auch vollauf berechtigt und kann von Jedem ohne Unterschied prinzipieller Stellung vollinhaltlich bestätigt werden. Das bloße Streben gedankenloser Nachahmung nichtjüdischer Formen verdient nicht nur als charakterlos volle Verachtung, svndern auch insofern energischste Zurückweisung, als die charakterlose Nachahmungssucht ihrer Natur nach keine Grenze kennen kann. Etwas bloß darum einfllhren, weil cs nichtjlldisch ist, — das war die Signatur der Reformbestrebnngen, so lange sie den Kinderschuhen nicht entwachsen waren. Seitdem ist die Reformidee zur männlichen Reise gelangt. „Reformircn" ist jetzt nicht mehr identisch mit „Nachahmen" oder auch nur „abändern", sondern bedeutet nach dem Wortsinne „verbessern". Es fällt heute keinem Rabbiner mehr ein, eine Orgel da einfllhren zu wollen, wo kein cnergischcsVerlangen danach vorhanden ist, und weiter als bis zur Orgel will heute absolut keine Gemeinde geh en. Das Selbstbewußtscin dcs Judenthams ist erfreulich erstarkt; wenn heute neue gottesdienstliche Einrichtungen in die Synagogen eingeführt werden, geschieht es nicht, weil es nichtjüdische, sondern obgleich es nichtjüdische Formen sind. Wenn cs zweckmäßige, denselben Zweck erfüllende, erreichbare jüdische Mittel gäbe, würde man sie heute überall den nichtjüdischen vorziehen. Da sich also heute bei der Einführung eines musikalischen Instruments in die Synagoge kein auffallendes Strebe», n ichtj ü d is ch e g o t t e s d i e n st l i ch e Einrichtungen in die Synagoge einzuführen, zu erkennen giebt, so würden dieselben angesehenen Rabbiner, die diese Neuerung vvr etwa 7 0 Jahren für religionsgesetzlich unstatthaft erklärt haben, diese Neuerung in unserer Zeit nicht mehr für religivnsgesetzlich unstatthaft erklären. Dieser Schluß folgt mit logischer Consegucnz aus dem auch von H. Di. Hildesheimer vollinhaltlich be-