Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 28. (9.7.1885)
- Date
- 1885-07-09
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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M 28 Magdeburg, 9. Juli 188S. XVI. Jahrg. ffir die religiösen und socialen Interessen des Judenthums. K.. ' S! Wöchentlich erscheint je eine Nummer der „Wochen fch rrfl", deS „Familterrvlatts" u.deS „Lltteraturblatts". Preis sUr alle drei Klatter bei alten Postämtern u. Buchhandlungen 3 X^ark vierteljährlich. Mit direkter Zusendung: jährlich 14 Mark.! nach dem Auslanve: 16 Mk. '8 kl., 20 FrcS.. I 8 Rbl., 4 Dollars). Einzelnummern der ..Wochenschrift" k 2f> Pf.. | des „Litteratur-BlaltS" k 16 Pf. deS „Famtlien-LlattS & 10 Pf. & - Verantwortlicher Redacteur und Herausgeber: Rabbiner I)r. W. Aahmer in Magdeburg. für Wehrhrit, jikcht »»d jriedk»! Inserat» für die „I s ra c l i t i s ch e W o ch e n i ch r i f t",; wie für das „Jüdische Littcratur-Blatt". , die rlcingci'valtcne Petitzeilc oder dererr Raum 95 JJf. sind entweder durch die Annoncen- Erpedtlioncn von G-- X». Daube Sz Co., 33.ud.olf Xtdosse, Lrlaasenatein äs "Vogler u. A. oder direct einzuseuden an : Kt« Gvpvdition der „Israelit. Machen» fchrift" in Magdeburg. Inhalt: Leitende Artikel: lieber unser Verhalte» im Kampfe. Von MeK- Bieleseld. — Was Itjut uns Roth7 Ei» Wort über Religionsunterricht. Von I. Klingenst ei n, Ober-Ingelheim. V. — Berliner Briese. Berieiite und borrespondenz«»: Deutschland: Magdeburg. Wiesbaden. Jarotschin. Mülheim a. d. R. Aus dem Haiiiiönerschen. s Schiltst.) Boit der Rordsccküste. Wesel. Le sie rre i ch - II »g arn: Krakau. — Fr an kr ei ch: Paris. Marseille. Rußland: Petersburg. — Palästina: Jerusalem. Derniisciltc und neueste Nachrichten: Würzburg. Freibcrg. Prcnzlau. Ungern. Galizien. Italien. Warschau. Witebsk. Wineza. Rumänien. Finnland. Palästina. Panama. Ins rate. Wochen- •Tuli. 1885. i > Tamraus. 1 5645. Kalender. Donnerstag . 9 1 2« Freitag . . . 10 27 Sonnabend 11 | 28 'SDISnitSÖP»rek2. 0»,13) Sonntag . - 12 29 Neumol'dcinsegmmg. Montag. . . 13 1 1 Rosch Chaudesch Xw. Dienstag . . 14 i 2 Mittwoch . . 15 1 3 Donnerstag . Ui! 4 Ueber unser Verhalten im Kampfe. Ucber die Haltmig unseres Wattes in dem Stöcker- Proceß. besonders über die beiden Leitartikel in Air. 26, sind es von vielen Seiten zustimmende und anerkennende Zuschriften geworden, die uns als Beweise dafür, daß inan in gebildeten Kreisen hierüber dieselben Empfindungen hegt, alle lieb und werth sind; aber eine dieser Kundgebungen, die uns von hochachtbarer Seite zuging, und die einige jener Gedanken noch weiter ausfllhrt, einzelne etwas zu weit gehende Auslassungen auf das rechte Maaß zurückführt, sei hier zu Nutz und Frommen aller unserer Glaubensgenossen abgedruckt. Herr Rechtsanwalt Metz schreibt uns: „Es kann nicht genug davor gewarnt tverden, jlldischerseits ein zu lautes Triumphgeschrci über den Ausgang des Stöcker'schcn Processcs zu erheben. Allerdings hat sich Stöcker nicht blos als ein principieller Gegner, sondern als persönlicher Feind der Juden und des Judenthums gezeigt, allerdings steht er an der Spitze der unsaubern Berliner Antisemitenbewegung und sucht ihr durch seine hohe geistliche Stellung, sowie durch seine, in den Mitteln nicht sehr wählerische Agitation ein höheres Relief zu geben, allein auch ihm gegenüber müssen wir Juden uns vor jeder Uebertreibung fern haltet,, um so mehr, als wir in der Lage sind, gerade gegen ihn den Vorwurf maßloser Uebertreibung jüdischer Fehler und Mängel zu erheben. Auf diese Bemerkung wurde ich besonders gebracht durch den zweiten Leitartikel in Nr. 26 dieser Wochenschrift: „Das Judenthum und seine Feinde", in welchem neben vielem Trefflichen auch einige apodictisch hingestellte Urthcile enthalten sind, die doch nicht allgemein als „Aeußerungen der jüdischen Presse" gellen dürfen, ns pnnB sN'2 sb© '12- So hat der Berliner Gerichtshof nicht das Vorhandensein eines „wenigstens fahrlässigen Meineides" bei Stöcker festgestellt, und bekenne ich ganz offen, daß von einem wissentlichen Meineide überhaupt nicht die Reve sein kann und auch die Feststellung eines fahrlässigen MeineiveS im gesetzlichen Sinne mir sehr zweifelhaft erscheint. Stöcker ist allerdings im Kampfe gegen das Judenthum ein unwahrer Mann und hat diese Unwahrheit in manchen seiner Auslassungen so bethätigt, daß die Annahme nicht zurückzuweisen, daß er sich seiner Unwahrhaftigkeit hätte bewußt sein müssen, allein des Verbrechens des wissentlichen Meineides, offenbar angedeutet durch das Wort „wenigstens" darf er jüdischerseits nicht beschuldigt werden, wir würden alsdann in denselben Fehler der Unwahrheit verfallen. Den Eid hat Stöcker in einer Angelegenheit geleistet,"die uns Jude» als solche nicht berührt, wir haben mir diesem Eide nichts zu schaffen Indessen ist dieser Theii des betreffenden Artikels noch nicht so schlimm, wie derjenige, in weichem er die vollständig beweislose Beschuldigung ausstellt, daß die ungarischen Antisemiten die Esther Solimoffy ermordet hätten. Eine solche, durch gar nichts bewiesene Beschuldigung darf niemals erhoben werden, am allerwenigsten jetzt, wo der Proceß von Tisza Eßlar schon lange zu Ende ist. Es liegt nicht der geringste Beweis dafür vor, daß Esther Solimoffy von Antisemiten ermordet sei und noch weniger dafür, daß solches zu dem Zwecke geschehen, um die Juden des Mordes zu bezichtigen. Eine solche beweislose Behauptung als Thatsache hinzustellen, ist eine Ungerechtigkeit und kann der jüdischen Presse schwere und verdiente Vorwürfe zuziehen. Aehntich ist es mit dem Neustettener Synagogcnbrand, über dessen Entstehung wir nichts wissen.