Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 25. (18.6.1885)
- Date
- 1885-06-18
- Page
- Seite 207 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Jtide aber verweigert seine Unterschrift, weil es Sabbath sei und er keine Feder anrühren dürfe, und so mußte der Gutsbesitzer am Sonntag den weiten Weg nach der Stadt noch einmal machen, weil der Jude es nicht für nöthig fand, am Sonnabend eine dienstliche Handlung zu verrichten." (Ist der Fall „Wahrheit" oder Dichtung? Warum nennt H. R. den Namen der Stadt und des Beamten nicht?) Rom Rhein. Die Ausweisung der ans Polen stammenden jlld. Familien aus Hannover inacht sich au den Unterstlltztnigskassen fühlbar. Viele wollen nach Frankreich, um dort eine neue Heimath zu suchen. München, 12. Juni. (Or.-Corr.) Die hinterlassene Bibliothek des verewigten Herrn Abraham Merzbacher, der sich schon vor mehr als einem Jahrzehent (und nicht erst, wie es in No. 24 irrthllmlich heißt, „vor einem Jahre") in das Privatleben zurückgezogen hatte, ist testamentarischer Bestimmung gemäß in den Besitz des einzigen Sohnes, des Numismatikers Herrn vr. Eugen Merzbacher, übergegangen und darf nie veräußert werden. Auch ist die Verwaltung derselben Herrn R. Ni. Rabiuoiviez belassen, dem eine lebenslängliche Jahresrente zur Fortsetzung seines Werkes: Oitzäuirs Soferim nusgesetzt ist. Ein gedruckter Catalog der Bibliothek, die über 160 hebräische Handschriften, mehr als 5000 Hebraiea und außerdem zahlreiche Judaien zählt, steht in Aussicht. Herr Merzbacher hat sämmtliche Wohlthätigkeitsvereine unserer Genieinde utid einzelne auswärtige Institute mit Legaten bedacht. Hlottweik, 8. Juni. Am 6. d. M. waren es 25 Jahre, daß der Lehrer und Vorsänger S. Königsbacher seine hiesige Stelle bezog; zur Feier dieses Tages hatten die Gemeindeniitglieder und zahlreiche auswärtige Schüler und Schüleriniten derselben freiwillige Gaben gespendet, wodurch die Ueberreichung einer werthvollen Festgabe ermöglicht wurde. In der Synagoge hielt Rabbiner vr. Jarasezewky von Mühringen eine der Feier des Tages entsprechende Predigt. Seitens der israelitischen Oberkirchenbehörde wurden dem Jubilar die volle Anerkennung und herzliche Glückwünsche schriftlich ausgedrückt. In Wien ist ein Jude mit 10 Gulden bestraft worden, tveil er seinen Namen Leeb in Leopold und die Namen seiner Kinder entsprechend umgeändert hat. Rest. Einzelne aus der Antisemitenpartei wollten sich der äußersten Linken anschließen, doch der Vorsitzende derselben, Jranyi, bedeutete ihnen, daß die Partei Verfechter von Glaubenshaß nicht brauchen können. Ebenso, hofft man, wird es denen ergehen, welche sich zur Opposition gesellen wollen. Waiis. Die Akademie der Mediein hat Herrn Or. Strauß für die wiffenschaftl. Untersuchung der Cholera iu Toulon einen Preis von 2000 Fres. bewilligt. Waris. 16 Gräber auf dem?srs Im Chaise, die älter als 50 Jahre, verfallen und zum Theil ohire Steine sind, sollen ausgegraben werden, wenn nicht der Nachweis geführt wird, daß sie für immer erworben sind. Der Oberrabbiner fordert auf, den städtischen Behörden diesen Nachweis Lu liefern. (Arch. isr.) Waris. Das Museum des Louvre Abtheilung für oriental. Antiquitäten hat ein irdenes Gefäß erworben, dessen Innenseite ringsum mit einer 100 Worte zählenden chaldäi- - scheu Inschrift — einer Beschwörung des bösen Geistes, gegen die Gesundheit der bezeichneteu Person Nichts zu unternehmen — bedeckt ist. Das British Museum in London hat etwa 20 solcher Gefäße aus dem IV—VI Jahrhundert unserer Zeitrechnung. In Frankreich hat das Antikeneabinet der Nationalbibliothek 2 (von denen 1 wohl gefälscht ist) und 2 das Museun« in Cannes Der Text des Louvre-Exemplars, welche sehr verwandt klingt dem Zohar aramaeisch, wird mit Erklärung in der Revue d'Assyriologie re., herausgegeben von Oppert und Ledrain, zum Abdruck kommen. (Arch. isr.) Jerusalem. Herr Josef Riblin sucht in einem Schreiben an „Hameliz" die Geschäfts gebahrung der Chalnka als eine den Verhältnissen angepaßte und durchaus ordnungsgemäße mehr zu behaupten, als zu beweise". Die Namen des Chacham Baschi und des R. Samuel Salant, welche die oberste Leitung haben, sind das einzige Bewei skräftige. Ob aber diese wohlgesinnten Männer auch genug Geschäftserfahrung haben, um für Alles einzustehen? Wo nicht volle Oeffentlichkeit herrscht — ist immer etwas faul! Aerli«, 16. Juni. Das Urtheil in dem Tendenzproeeß Stöcker gegen Bäcker ist heute Mittag gefällt worden. Wir müssen, da dasselbe uns unmittelbar vor Schluß unseres Blattes zugeht, uns darauf beschränken, mitzutheilen, daß dasselbe geradezu vernichtend für Kerr» Stöcker ansgefallen ist. Präs. Lüty rekapitulirte die Verhandlungen dahin: Der Gerichtshof ist der vollen Ueberzeugung gewesen, daß in allen diesen Angelegenheiten die Behauptungen des Zeugen Stöcker mit den ermittelten Thatsachen mindestens nicht im Einklang, ja mit einigen in direktem Widerfprnch steht und daß die Erläuterungen und Entschuldigungen, welche der Zeuge Stöcker für sein Verhalten gegeben, g e s u ch t unb verfehlt sind. —■ Ungeachtet der kolossalen Widersprüche, in welche sich der Zeuge Stöcker bei dieser ganzen Gruppe mit den thatsächlichen Erinittelungen gesetzt hat, hat der Gerichtshof die Möglichkeit eines Jrrthums seinerseits doch nicht ausgeschlossen, zumal ihm eine große persönliche Erregtheit innewohnt, was fei» vielfach inkorrektes Auftreten vor Gericht beweise. Auf der anderen Seite ist der Gerichtshof nicht in der Lage gewesen, es dem Angeklagten zu verargen, wenn er aus dem ganzen Auftreten des Zeugen Stöcker, aus allen diesen Behauptungen und Widersprüchen, den Erklärungen und Zurücknahmen den Schluß zog, daß sich der Hofprediger Stöcker bewustt mit der Wahrheit in Widerspruch gesetzt hat. Mildernd komme dem jüd. Angeklagten der Umstand z>l gute: Der müßte seinen und seiner Väter Glauben schlecht ehren, der nicht schließlich tief gereizt und innerlich empört werde, wenn er solche Angriffe auf seinen Glauben sieht, nanientlich wenn sie von einem Geistlichen ausgehen. Der Gerichtsh of ist sehr gewillt, einem Verkünder des göttlichen Worts, der Liebe und Versöhnung, einen besonderen Schutz des Gesetzes zuzubilligen — vorausgesetzt, dast sich der Geistliche auch von politischer Agitation fern hält. Wer sich iu den Strudel politischer'Agitation stürzt, darf es nicht übel nehmen, wenn er von dem Gischt bespritzt wird. Der Präsident erklärte, daß der Gerichtshof ihn autorisirt habe, zu erklären, daß die Art und Weise, wie der Zeuge Stöcker Behauptungen aufstellt, und beschwört widerruft, eine namenlos leichtfertige ist und daß sein ganzes Auftreten vor Gericht zu tadeln ist. Nach ernsten Erwägungen hat sich der Gerichtshof dahin entschieden, daß er trotz aller Milderuugsgründe dem Angeklagten eine einfache Geldstrafe nicht auferlegen könne, daß er aber die Gefängnißstrafe doch nur auf 3 Wochen nvrinireu solle. (Der Staatsanwalt hatte 5 Monate beantragt.) Der scharfsinnigeVertheidiger R.-A. Sachs hatte in seinem Plädoyer dem ganzen Proeesse die richtige Signatur ausgeprägt, wenn er sagte: Bäcker wird verurtheilt, und Stöcker ist — gerichtet! — Von diesem Schlage dürfte sich der Herr Hofprediger wohl nicht so bald erholen. Man nimmt an, daß dem Proeesse noch ein Nachspiel folgen wird, das Herrn Stöcker ein „E n d e m: t S ch r e ck e n" bereiten dürfte.