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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1885-05-21 · N° 21. (21.5.1885) · p. Seite 176

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
16 (1885)
Issue
N° 21. (21.5.1885)
Date
1885-05-21
Page
Seite 176 (sequence 10)
Language
German
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176 i i Allerhöchst bestätigt: 1853. Direction: BERLIN W. Moliren-Strassc 48. Victoria. Grund-Capilal: «,000,000 Mark. Gesammt-Reserve Ende 1884: 15,508.121 Mark. Gesammt-Activa Ende 1884: 2:1,001,950 Mark. Lebens-Versicherung nach den sehr vortheilliaften, von der VICTORIA zuerst eingeführten Versiclierungs - Arten mit Prämien-Riickgewähr und Bonification hei Lebzeiten. Aussteuer- und Spar-Versicherung mit Prämien-Rückgewälii1 und mit Befreiung von der Priiniien-Zahlung heim Tode des Versorgers. Vereinigung aller Vortheile der Sparkasse, Alterversorgung, Aussteueru. Militair-Bienst- Versicheruug ohne deren Nachtheile. Die Versicherten werden bei beiden Versicherungs-Arten am Gesammt- Gewinne aus allen Geschäftsbräuchen der VICTORIA betheiligt, wodurch die grösstmüglii-hc Billigkeit der Beiträge gewährleistet ist Vertlieilung nach dem verbesserten Systeme der steigenden Dividenden, nach welchem bei Annahme eines Jahres-Dividenden-Procentsatzes von 3 °/0 (für 1884 war derselbe 3,9 °/0) die, für die ersten Versicherungs- Jahre mit 10 °/0 garantirte Dividende 10 °/q, 10 7o, 12"/», 15%, 18 °/„, u. s.w.u.S.w. 90 93°/. u. s. w. der einfachen Jaliresprämie beträgt, die nach 5, 6 u. s. w. 30, 31 u. s. Jahren verrechnet werden. Einzel- Unfall-Versicherung (als Ergänzung der Lebens-Versicherung), umfassend alle körperlichen Unfälle, welche Leben, Gesundheit und Erwerbskraft betreifen. Besondere, von anderen Gesellschaften nicht gebotene Vortheile sind die t^ewillll- Betheiligung, die Priiin ieu-Rnckgewälir,(wodurch der Verlust der Beiträge vermieden wird) und die Bonification bei Lebzeiten. Dividende für 1884: 40‘;a pCt. der Jaliresprämie. Meldungen ausschliesslich für dieünfall-Abtheilung auch Seitens Vertreter anderer Versicherungs- Gesellschaften erwünscht. D... er „Deutsch - Israelitische Gem eindebund" Hat bekanntlich eine Kasse unter dem Namen: „Fricdrich-WilHklm-Bictoiia-Stistung" Eentral-Bersicherungs- und Pensions-Kasse für jüdische Gemeindebeamte in's Leben cierufeii, mittelst deren der Bund die Lebens-Versicherung unbemittelter jüdischer Cultnsbeamten anregt und fortdauernd unterstützt. Zn dem Zwecke hat der D.-F. G.-B. mit der Lebens-Versichernngs-Gesellschaft „Victoria" zu Berlin einen Vertrag geschlossen, wonach den zu einer Bnndesgemeinde gehörenden Glaubensgenosse» bei dem Abschluß von Lebens-Versicherungen mit der „Victoria" folgende Vergünstigungen zu Theil werden: a) dieselben haben für den Abschluß des Versicherungs-Vertrages einschließlich der Ausfertigung und Ansfolgnng der Policen mit Ausnahme des gesetzlichen Stempels keinerlei Nebenkosten zu zahlen. b) Bei Versicherungen aus den Todesfall trügt die „Victoria" das an die Vertrauens- und Hans-Aerzte zu zahlende Honorar. c) Auch im Falle eines Krieges können die Versicherungen gegen Zahlung des von der „Victoria" generell festzusetzenden Kriegsprämien-Zuschlages i» Kraft erhalten werden. _ d) Das durch den Tod fällig werdende Versicherungs-Kapital wird schon innerhalb der er]teu vie rzeh n Tage nach vollständiger Vorlegung der vertraglich erforderlichcn Papiere seitens der „Victoria" an die Berechtigten ausgezahlt. Die vorstehenden Vergünstigungen werden in den Versicherungs-Vertrag (Police) mit ausgenommen. Der Versicherte kann ihre nachträgliche Aufnahme verlangen, wenn dieselbe im Einzelfalle aus Versehen unterblieben sei» sollte. Diejenigen Vortheile, welche der „Friedrich-Wilhelm-Victoria-Stistnng" ans dem Grunde des mit der „Victoria" geschlossenen Vertrages zufließen, sind folgende: a) Von jeder in Berlin gemachte» jüdischen Versicherung erhält die „Friedrich-Wilhelm-Victoria-Stiftung" 5 pro mille, für Aussteuer-Versicherungen 3 pro mille; von jeder auswärtigen jüdischen Versicherung 3 resp. 2 pro mille. b) Auch von allen denjenigen Versicherungen von Personen, welche nicht Mitglieder einer dem Bunde ungehörigen Gemeinde sind, welche jedoch nachweislich durch die Anregung oder Vermittelung eines Mitgliedes, Beamten oder Delegirten des Gemeindebundes oder eines Mitgliedes oder Beamten einer dem Bunde zur Zeit der Versicherungsnahme angehörigeu Gemeinde zu Staude gebracht und als so vermittelt der Direction der „Victoria" von dem Betreffenden gemeldet werden. Nähere Auskunft ertheilt Der General-Bevollmächtigte der „Bictoria" zu Berlin S- J~- ZUieszynskry BKKLIN W., Steinmetz-Strasse S, part.

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