Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 21. (21.5.1885)
- Date
- 1885-05-21
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
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Lrlra-Meilage zur „Isr. Wochenschrift". Der Vertrag des Deutsch-Israelitischen Gemeinde-Bundes mit der Bersichernngs- Gesellschast .Vivlori» zn Berlin erlangt für dcn Bund eine beständig wachsende Bedeutung. Die Betheiliguug tvird allgemciuer mit dein steigenden Verständnis; für Ziel und Zweck des Bertrages und daniit macht sich auch das Bedürfnis! in jüdischen Kreisen geltend, darüber eingehender infvrmirt zu werden, was die „Biewria" in ihren Einrichtungen an besonders Vortheilhaftem und Nützlichem bietet. Wir haben uns ihre Prospectc vorlegcn lassen und sind allerdings hach überrascht durch die Mannigfaltigkeit und durchsichtige Klarheit der gebotenen Versichernngsformen und von der praktischen Anpassung derselben an alle Bedürfnisse, welche sich überhaupt auf dem Wege der Lebensversicherung befriedigen lassen. Bei der Allgemeinheit des Interesses an Einrichtungen, ivelche dem Familienvater billige und bequeme Gelegenheit bieten, sich und die Seinen so zn sichern, das; sein früher Tod ebensowenig wie ein hohes Alter und Verlust der <Srwerbsfähigkeit Nahrungssorgen im Gefolge, halten wir es für unsere Pflicht die hervorragendsten Bersichernngssormen der „Victoria" nach einander eingehend zu beleuchten. Wir beginnen mit dem Tarif IV J. des Victvria- Prospects. Die diesem Tarif zn Grunde liegende Vcrsichcrnngsform bildet eine Verbindung des Kapitals- Todesfallmit der I » v a l i d i täts -Renten-Bersicherung und ist eine von der Victoria zuerst ins Leben gerufene Einrichtung. Dieselbe wird als eine besonders glückliche von Jedem bezeichnet und benutzt werden, welcher die Mittel zur Bezahlung der Prämie aus der eigenen Erwerbsfähigkeit schöpst und die wirthschaftlichen Nachthcilc abzuwenden wünscht, welche mir der Zerstörung dieser Erwerbsfahigkeit einhergehen. Deshalb wird die Versicherung nach diesem Tarif für Alle eine Nothwendigkcit sein, welche ihre Existenz auf ihre Erwerbskraft gründen, weil Niemand sich der trügerischen Hoffnung hingcbcn darf, daß die Fähigkeit, für die Seinen zu schaffen, ihm für alle Zeiten erhalten bleiben wird; arbeiten doch fortwährend Einflüsse aller Art an der Zerstörung unseres Organismus und wie viele warnende Beispiele liefert uns daS alltägliche Leben von der Wahrheit des Spruches des Psalmisten. Alles was über die Nothirendigkeit der Versicherung auf dcn Todesfall geschrieben und gesvrvchcn worden ist, gilt in erhöhtem Grade für die hier gebotene mit der Lebensversicherung combinirte Invaliditäts-Versicherung und wenn es schon Leichtsinn ist, auf den Todesfall überhaupt nicht versichert zu sein, so möchte man es als leichtfertig bezeichnen, wenn Jemand die Versicherung nach dem Tarif IV J. der Victoria unterlassen wollte. Das zur Erläuterung des Tarifs IV «T. in dem Prospekt der Victoria gegebene Beispiel wird die Vorthcile dieser Versichernngsart am Besten hervortretcn lassen. Ein 25 Jähriger versichert bei der „Victoria" nach Tarif IV J. 60 ein Kapital von 10 000 Mark, zahlbar bei Pollendnng seines 60. Lebensjahres an ihn selbst, oder vorher nach seinem Tode, wenn dieser auch ehestens »ach Einlösung der Pvlizc vorzeitig cintreten sollte, an seine Rechtsnachfolger oder sonst von ihm bestimmte Personen. Bei vor dem 60. Lebensjahre eintretender Invalidität des Versicherten greift nicht nur Befreiung von der Prämienzahlung Platz, sondern es wird noch an de» Versicherten bis zur Auszahlung des Versichcruugs - Kapitals von l0000 Mk. v Procent der letzteren also jährlich 50,0Mk. als Rente baar ausgezahlt. Die jährliche Prämie beträgt ‘■122 Mk. vermindert sich jedoch schon nach zwei Jahren durch die mit der Anzahl der Prämienzahlungen steigende Dividende. Nach der von der Victoria über die Höhe der Dividende gemachten Annahme würden nach zwei Jahre» 6 Procent, nach 3 Jahren 9 Proccnt, nach I Jahren l 2 Procent, nach 20 Jahren 60 Procent n. s. w. der Jahrcsprümie zur Verrechnung kommen. Außerdem hat die Victoria die Einrichtung getroffen, daß in den ersten Jahren, in welchen die Dividende ivcniger als 10 Prvcent der Jahrcsprämie beträgt, erstere bis zu dieser Höhe garantirt wird. Der Versicherte erreicht bei Wahl dieses Tarifs den doppcl tcn Zweck der Versorgung der Hinterbliebenen im Fall seines vorzeitigen Todes und der Fürsorge für das eigene Alter. Wird er vor Auszahlung des versicherten Kapitals durch irgend eine Krankheit, durch Schwindsucht, Rückenmarklcidcn, Lähmung, Blindheit, Taubheit, Geisteskrankheit u. s. w. ». s. w. oder durch einen körperlichen Unfall dauernd erwerbsunfähig, so wird er von der weiteren Prämienzahlung befreit und erhält außerdem eine jährliche Rente von 5 Proceut der Versicherungssnnnne baar bis zur Fälligkeit des Kapitals. Diese Rente bildet also eine Verzinsung des Versicherten Kapitals bevor dasselbe noch fällig geworden ist. Obgleich nach Eintritt dauernder Erwerbsunfähigkeit die Befreiung von der weiteren. Prämienzahlung eintritt, hört doch der Bezug der Dividende nicht aus, welche letztere um so höher ist, je mehr Jahresprämien bis zum Eintritt der Invalidität von dem Versicherten bezahlt wurden. Durch diese Dividende, welche für das vorstehende Beispiel nach zwanzigjähriger Prämienzahlung 60 Procent der Jahresprämie betragen würde, wird die Invaliditäts-Rente von S00 Mk. auf zusammen 693 2 0 Mk. erhöht. Unter der über die Höhe der Dividende gemachten Annahme, daß die Dividende stets nur 3 Procent von der Summe der sei: Beginn der Versicherung gezahlten Prämie betrage, würde die Gesammtleistung an Prämien bis zur Auszahlung des versicherten Kapitals von 10 000 Mk. nur 5515 Mk. 86 Pf. betragen. Wird der Versicherte jedoch vorher erwerbsunfähig, so beträgt die von ihm für die Versicherung ansgewendetc Gesainmtprümie um so weniger, je früher die Erwerbsunfähigkeit eintrat. In diesem Fall ist bei geringerer Leistung des Versicherten, welcher nur bis zum Eintritt in der Erwerbsunfähigkeit Prämien zahlte, die Leistung der Victoria selbst größer, als in dem Fall, daß die Prämien bis zur Vollendung deS 60. Lebensjahres, dem Fälligkeitstermin der Kapitals-Auszahlung, tveil außer der diesem Versicherungs-Kapitale gleichwerthigen Rente von 5 Proccnt noch die Dividende gezahlt wird, welche dem Versicherten »ach Maßgabe der Summe der bis zum Eintritt der Invalidität gezahlten Prämien znstchen würde. Wünscht der Versicherte bei voller Invalidität statt der Verzinsung vvn 5 Procent der mit Vollendung des 60. Lebensjahre fällig werdenden Versicherungssumme letztere schon vorher zu erhalten, so wird die Victoria solchem Wunsche in cvulanter Weise entgegenkommen, wenn sie aus den erforderlichen Nachweisen und den die Erwerbsunfähigkeit bedingenden Umständen die Ueberzeugung gewinnt, daß eine Äicderherstellung ^cs Versicherten sowohl als auch eine Abnahme der Invalidität für die Zukunft ausgeschlossen ist. Wir bemerken, daß Herr S. I. Leszhnsky, Delcgirter des Deutsch-Israelitischen Gemeinde-Bundes und General-Bevollmächtigter der „Victoria" (Berlin, Steinmetz- Straße 8) in selbstloser Weise jederlei Auskunft sowohl über die verschiedenen Einrichtungen der „Victoria" als auch über die „Friedrich-Wilhelm-Pictoria-Stistung" zu erthcilcu bereit ist. Siche das umstehcndc „Inserat".