Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 10. (5.3.1885)
- Date
- 1885-03-05
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/5369809-9586215-9584684--5642-9584685- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
jhio Magdeburg, 3. Mär; 1885 XV!? Iahrg.! für die religiösen und socialen Interessen des Jndenthums. « FS! Wöcbcntttch crschetm je eine Nu inner der! „Machrnschvift". de» „Familien- , dlalt*" u.des „Litteralnrb lati»". , Preis für alle drei Platter bei allen Postämtern! u. vuchbandlungcn 3 DoLarLc vierteljährlich. Mit directer Zusendung: jährlich 14 Mark, nach dem AuSlanoe: 16 Mk. <8 fl., 20 FrcS., 8 Rbl.. 4 Dollars). Einzelnummern der ..Wochenschrift" h 26 Pf.. deS „Litleratur-BlaltS" k 16 Pf. des ..Fannlien^BlattS k 10 Pf. -ft SScrcmtroortU(f)cr Redakteur und Herausgeber: Rabbiner vr. W. Hlahmer in Magdeburg. Fsr Mahrhrit, Kecht and Frieden! n - - rs Inserat« j t fü, d,e ..Israelitische Wochenschrift". > : wie fite daS ^Jüdische Litteratur Blatt". die kleiugespaltene Petitzeilc oder deren Raum! SS Pf. sind entivedcr dtlrch die Slnnonccn- ' ©rpfbitiottfituon C3--X»-IDaiibe &c Co., irfcu.dolf IvSCosee, Haosensteixa & "Vogler u. A. oder direct etniuscndcn an : Die Erpedilion der „I»ra«ttt. Machenfchrift" in Magdebnvg. « - --- - Inhalt: Leitende Artikel: Zum 7. März 1885. — Auch „Gedanken eines Juden". (Schluß.) Berichte und Korrespondenzen: Deutschland: Berlin. — Berlin. — Hamburg. — Stettin. — Schneidemiihl. — Neustadt fi.’S- Lesterreich-Ungarn: strakau. — Prag. — Brünn. Frankreich: Paris. England: London. Rußland: Petersburg. — Warschau. DermisUite und neueste Nachrichten: Magdeburg. — Berlin. Hannover. — Dresden. — Leipzig. — Dinslaken. — Wöllstein. — Pest. — Pest. — Marmaros — Paris. — Paris. Inserate. Wochen- März. Adar. Kalender. 1885. 5645. j Donnerstag . 0 18 | Freitag. . . 6 19 Sonnabend 7 20 SWD 'S k«,2»). P. Foroh. Sonntag . . 8 21 Montag. . . 9 22 Dienstag . . 10 23 Mittwoch . - 11 24 Donnerstag . 12 25 3um 7. März 1885. Das Januarheft des „Tribunal, Zeitschrift für praktische Strafrechtspflege" enthält eine eingehende und in glänzender Form geschriebene Darstellung des Neustettiner Synagogenbrandes durch den Bertheidiger Rechtsanwalt Or. Sello in Berlin. Der Berlauf dieses denkwürdigen Processes ist ein Blatt der Geschichte dieses Jahrhunderts, und ein Verdienst des Vertheidigers Or. Sello ist es. daß diese Denkmale des Glaubens- und Racenhasses — wie sie durch die Zeugenaussagen verkörpert werden — der Mit- und Nachwelt gezeigt werden. Es kann nicht unsere Absicht sein, den Verlauf des Processes zu wiederholen, wer ihn nur aus Zeitungen s rsehcn hat. wird in der aktenmäßigen Darstellung des O^ Sello einer Fülle im höchsten Grade fesselnden neuen Materials begegnen, das durch einen Situationsplan wesentlich erläutert wird. Wir ersehen, daß ausschließlich dem Justizrath Makower das Verdienst gebührt, daß der Minister des Innern im Einverständnisse mit dem Minister der Justiz den Kriminalkommissar Höst nach Neustettin entsandte, um an Ort und Stelle Ermittelungen über die Entstehung des Brandes anzustellen. Dem Scharfblicke und deni. unermüdlichen Eifer dieses hervorragenden Beamten haben die Angeklagten — wie Herr Or. Sello bescheiden hcrvorhebt — in erster Linie ihre Freisprechung zu verdanken. Am interessantesten ist die Würdigung der Zeugenaussagen. So ernst und traurig der Gegenstand, man kann nicht umhin der Phantasie (in Hinterpommern fetwas Ungegewöhnliches) dieser Leutchen erheiternde Wirkung beizumessen. So z. B. die Frau Kabitzke, deren Zeugniß besonderer Werth beigemesscn tvurde. Sic bekundete bereits am 21. Februar, daß sie am Morgen des 18. Februar im Innern der Synagoge eine männliche Person von mittlerer Größe in dunklem Anzüge gesehen habe, die sich zwischen den Bänken durch den ganzen Jnnenranm bewegte. Ueber die vermuthlich, Religion dieses Mannes wußte sie damals noch nichts anzugeben. Bei ihrer zweiten Vernehmung aber sagt sie aus, das Haar dieser Person sei schwarz gewesen. „Meiner Ansicht nach, fuhr die Zeugin wörtlich fort, ist es ein Jude gewesen, denn ein Christ sieht doch wohl nicht so schwarz aus, wie diese Person von hinten ausgesehen hat". Zeugen die bei ihrer ersten Vernehmung unmittelbar nach dem Brande gar nichts bekunden konnten, erinnern sich plötzlich nach Jahren noch aller Einzelheiten und die Entschuldigungen ihrer früheren so lückenhaften Aussagen sind die seltsamsten und kühnsten: Der eine ist vom Richter „angebrllllt", der zweite vom Staatsanwalt „eingeschüchtert", der dritte von seiner Frau bedroht, der andre wieder hat als Familienvater Nahrungssorgen im Kopfe gehabt und Buchholz endlich gab noch in Könitz an, daß er bei seiner ersten Vernehmung durch den Staatsanwalt Pinoff unmittelbar nach dem Brande deshalb nichts gesagt habe, weil er sich darüber geärgert habe, „daß der Staatsanwalt im Hotel gut lebe". Der typische Zeuge dieses Processes, der Stolz der Neustettiner Antisemiten, war der Schmid Carl Buchholz, den man — wie ein Postsckretär bekundete — vor der Konitzer Schwurgerichtsverhandlung in öffentlichen Lokalen bewirthete, dein sie ans gutes Gelingen zutranken und der seinen Getreuen in kerniger Ansprache versicherte, daß er sein Bestes thun werde. Unter denen, die ihn freihielten, befand sich unter Linderen der Schreiber des kgl. Landraths. Der Todesstoß wurde dem Zeugniß des Buchholz durch dessen