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Das jüdische Literaturblatt · 1880-11-25 · No. 48. (25.11.1880) · p. Seite 192

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
9 (1880)
Issue
No. 48. (25.11.1880)
Date
1880-11-25
Page
Seite 192 (sequence 4)
Language
German
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— 192 — auf.‘4 pg. 191 תאמות sind ״Zwillingsschwestern“, nicht ״Zwillinge“, pg. 296 ישמח לבי גם אני heisst nicht ,,es freut sich mein Herz, auch i c h“. Die Wörtchen גם אני heben nur prägnant das Suffix in לבי hervor, pg. 298 Aus dem Worte לאומים schliesst der Midrasch, Jakob sei beschnitten zur Welt gekommen. Durch welche Ideenassociation mag wohl der Midrasch zu seiner sonderbaren Annahme gelangt sein? Vielleicht liest er statt לאומים per inversionem א למאולים und ה als zu den Auchstaben אה״וי gehörend, gehen oft in einander über Greift diese Verwandlung auch hier Platz, so wird aus מאולים schliesslich מהולים• pg 302 ist zu lesen ישב ,,er die gesetzliche Regelung erbittenden Petition nicht mehr entgegen. Dabei muss freilich berücksichtigt werden, dass nach § 62 des Gesetzes von 1847 und dem Ministerial-Erlass vom 3. October 1870 (S. 69 u. S. 71) an Religionsschulen nur solche Lehrer zugelassen werden dürfen, welche die vollständige Lehrei prüfung absolvirt haben. Diese Hinweise dürften es erweisen, wie brauchbar dieses Handbuch angelegt und wie nothwendig seine Anschaffung jedem Gameindevorsfande, sowie allen für jüd. Angelegenheiten sich Interessirenden ist. L e w i n. wird sitzen“, nicht ״ ישבer sass“. pg. 305 נפסלת heisst ״du würdest entweiht werden“, nicht ״du würdest unbrauchbar sein“, pg. 311 מקרוא לפוס übersetzt W mit ״niedlich“, er liest also jnxpo Xs־po;. Der Sinn der Stelle rechtfertigt aber einzig und allein die Lesart 1j.ay.prj Xs־po; ״schlank“, pg. 317 נתנו על heisst nicht ״Steuererlass bewilligen“, sondern umgekehrt ״Steuern auferlegen“. Wir haben die Mühe nicht gescheut, dem Uebers auf Schritt und Tritt zu folgen. Die wesentlichsten Irrthümer glauben wir somit richtig gestellt zu haben. Wir bekennen gern, dass dieselben nach Qualität und Quantität viel unerheblicher sind, als die von uns bei Besprechung der 2. Lieferung urgirten. Wir wünschen, dass das so viel Opfer und Hingebung heischende Unternehmen des gelehrten Uebeisetzers sich der gebührenden Theilnahme erfreue und vom günstigsten Erfolge gekrönt werde! Sohrau O/Schl. Dr. I. Deutsch. Zander, C., Kgl. Kreissecretär in Flatow. Handbuch, enthaltend die sämmtlichen Bestimmungen über die Verhältnisse der Juden im preussischen Staate. (9 Druckbogen 2 M. 40 Pf.) Leipzig, Karl Scholtze. 8. Der Verfasser ist schon durch ähnliche Zusammen- Stellungen der Gesetze und Verordnungen für einzelne Specialgebiete von liedhaft bekannt. Das vorliegende Handbuch scheint das ,Material vollständig zu enthalten, nur fehlt der Passus aus der Militärgesetznovelle, nach welcher Rabbiner zum Dienst in der Ersatz-Reserve verpflichtet sind, eine Bestimmung, welche augenscheinlieh dem S. 37 allegirten § 65 des Reichs-Militär-Gesetzes vom 2. Mai 1874 w derspricht. Dazu — und dies dürfte der Hauptmangel der Sammlung sein—ist die als berechtigte Eigenthümlichkeit bestehen gebliebene Organisation der Bezirke u. s. w. in Hessen-Nassau unberücksichtigt gehlieben. Die Genehmigung der Altisraelitischen Gemeinde in Wiesbaden hätte vielleicht passender bei § 8 des Austrittsgesetzes (S. 62) als beim § 53 des Gesetzes von 1847 (S. 48) seine Stelle gefunden. Doch erleichtern ein sehr genaues alphabetisches, wie ein chronologisches Register das Aufsuchen. Welche Vortheile eine solche Zusammenstellung bietet, erweist sien uns nicht allein an dem Klarstellen all’ dessen, was uns noch zu erringen bleibt, bevor in Wahrheit von gesetzlicher Gleichstellung die Rede sein kann, sondern auch an einem Specialfalle, auf welchen wir den D.-I. Gemeindebund in Leipzig aufmerksam zu machen uns nicht versagen mögen. In einem Ministeriälrescripte vom 13. November 1860 (M. Bl.f. 1861 S. 17) wird die legislative Ausführung des § 62 des Gesetzes von 1847, die Religions-Unterrichts-Einrichtungen in Synagogeu-Gemeinden betreffend, abgelehnt, da damit ein nach Artikel 15 der Verfassungs-Urkunde unzulässiger Emgiiff des Staates in die innern Angelegenheilen der jüd. Religionsgesellschaften begangen werden würde. Artikel 15 der Verfassung ist aber, wie unser Buch bald dazu (S. 70) bemerkt, inzwischen aufgehoben worden — jene Bedenken stehen also einer Notizen. 1) Jüngst kam mir die ״Allgemeine Geschichte der Literatur“ von Scherr (5. Aufl. 1875) in die Hände und in meiner Wissbegierde, ob denn die Literaturhistoriker bei den erneuerten Auflagen ihrer Werke dem Fortgang der Wissenschaft folgen, blätterte ich hier und dort und mein Blick blieb auf Seite 52 des ersten Bandes haften. Ich war erstaunt zu lesen, dass Scherr trotz der gründlichen Beweise, die Grätz im 7. Bande seiner Geschichte gegen die Sohar-Autorschaft des Simeon ben Jochai gesammelt und vermehrt hat, dennoch wörtlich sagt: .,und sein (Rabbi Akiba’s) Schüler Simeon ben Jochai . . , Verfasser des Buches Sohar, welches den Pentateuch mystisch deutet u. s. w.“ — Ausserdem ist auf derselben Seite ein Fehler zu bemerken, indem der Verf. da wörtlich sagt: ״An dieses System (Mischnah) schlossen sich nun albald eine zahllose Menge von Commentaren, so dass sich der Rabbi Jochanau ben Elieser bewogen sah, um Licht und Ordnung in dieses Chaos zu bringen, einen Extract (Gemara) aus diesen Commentaren zu fertigen.“ Denn nicht Joehanan ben Elieser — eine Persönlichkeit, die überhaupt nicht bekannt ist, wenn nicht etwa Jochanan ben Eleasar gemeint sein sollte —, sondern Joehanan ben Napcha war derjenige, der zuerst den jerusalemisehen Talmud zu ordnen begann. Lublinitz. Dr. S. Friedmann. 2) Bezugnehmend auf die Notiz in Nr. 41 des ״Jüd. Literbl.“ über ופרעיו ר׳ kann ich mich nicht mit der Erklärung des Herrn Dr. Duschak in Nr. 44 des Literaturblattes befreunden. Allerdings ist das פ״ה beim אבל nur als das Abnehmen der עטיפה zu verstehen. (Siehe überd. ר״דק zu Jech. Kap. 24 V. 17. אבל חייב וכף) Hingegen unter פ״ר im Midr. ist die Entblössung des Hauptes gemeint. Herr Dr. Gronemann hätte für seine Bemerkung lieber R. Wajikra 27 anführen sollen, dort heisst es in ähnlicher Weise: לא הטרחתי עליכם שתהא קק״ש וכד ולא פ״אר. Siehe R. Jerucham § 16, dass er hinweisend auf den angeführten Midrasch nicht abgeneigt wäre, לברך ב״ר. Auch R. Elia aus Wilna zu Or. Ch. Cap. 8 weist auf den angeführten Midrasch hin, dass man hiernach ״eigentlich“ entblössten Hauptes ברכה machen könne. Dresden. M. Auerbach. _ o «b 8 m 5׳= u fl « 2 ® ® a ס׳נ״ io | fl fl 0׳ S 5 ״ g׳S Ä «) P J2 £ B » £ 2־ י£* מי v cg־ ־5׳ 89 r1 ®*s Verantwortlicher Redacteur Dr. Rahmer in Magdeburg. Druck von K Horbach in Barby. Verlag von Robert f riese in Leipzig.

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