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Das jüdische Literaturblatt · 1880-11-11 · No. 46. (11.11.1880) · p. [Seite 1]

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
9 (1880)
Issue
No. 46. (11.11.1880)
Date
1880-11-11
Page
[Seite 1] (sequence 1)
Language
German
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Das Jabrg. IX. Xo• 40.!!!יי^זל י• Znr Belenclitung aller Judenthnm nnd Jnden betreffenden literarisch. Erscheinnngen anf dem Gebiete der Philosophie. Geschichte,Ethnographie,Theologie,Orientalia, Exegese, Homiletik, Liturgik, Pädagogik. II erausgegeben von Kubbiner l)r. Moritz Itahmer. Maffdeburs11 ,־. Vovember 1880. Bücher der einschlägigen Literatur, welche der Redaction zngesandt werden, finden in diesemBlatte eingeh. Besprechung. BeiEinsendung von zwei Recensionsexemplaren erfolgt auch Erwähn, i. d.Wochenschr. ץ־ Das ״Jüdische I!iteraturl»lntt“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen; Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jah r g an g: 8 Mk. Abonnenten der ״IsraelitischenWochenschrift“ (dievierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen 3 Mk. kostet) erhalten das ״Jüdische Literaturblatt“ gratis. — Inserate werden mit25Pf. für die dreigespaltene Petitzeile berechnet und ausschliesslich entgegengenommen durch die Central-Annoncen-Expedition von Gr. L. Dnul)© &■ Go., Frankfurt a. M., Magdeburg, Berlin, Hamburg, Cöln, München, Zürich, Wien, Paris. Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Der Talmud nnd die Universität Erfurt. Von Dr. Caro. — Additamente zu Zunz’ Namen der Juden. Von Dr. Grünwald. — Zur wissenschaftlichen Judenhatz. L i t e r a tur b e r i ch t: Recensionen: Real-t-ncyclopädie für Bibel und Talmud von Dr J. Hamburger zu Strelitz. — ארוך השלם Talniudisches, targumisches und midraschisches Lexicon etc. von Dr. Kolmt. — Holländer, Dr. J., Oberrabbiner in Trier. Der biblische und der göthische Faust. — Notizen. — Inserat. Nachdruck nur mit voller Quellenangabe gestattet. Der Talmud und die Universität Erfurt. Von Rabb. Dr. J Caro. (Fortsetzung.) Im Sommer des Jahres 1510 langte das kaiserliche Mandat an, welches die theologische Fakultät um ein Gutachten darüber an;.ing, ״ob den Juden alle ihre Bücher, ausgenommen die Bibel, zu nehmen und abzutliun, göttlich, löblich und dem heiligen Christenglauben nützlieh sei und zur Mehrung Gottesdienst und Gutem kommen möge.1־י־ Die Anfrage erging ausser an die Universität zu Erfurt noch an die Fakultäten zu Cö 1 n, Mainz und Heidelberg, an Jacob von Hochstraten, den Dominicanerpriester und Ketzerrichter, an Reuchlin, den Gelehrten in Pforzheim, und an Victor v. Carben, den ehemaligen Rabbiner. Der kaiserliche Commissarius war der Churfürst von Mainz, Uriel, dessen Weihbischof Paulus, Bischof von Ascalon, derzeit Rector der Erfurler Universität war. Die Herren Theologen an den Universitäten verstanden allesammt kein Wort hebräisch, Hochstratens Gewährsman war der elende, missgestaltete Fleischersohn Pfefferkorn, der mit der Schönheit seiner Frau (über die bellula mulier siehe epp. obsc. vir.) und mit dem Eifer für die neuangenommene Religion Geldgeschäfte trieb; Victor v. Carben war ein Renegat, und je genauer er den Talmud kannte, um so eher wollte er ihn vernichtet haben — die Geschichte Achers im Talmud mag ihm unbequem gewesen sein —; ehrlich allein war Reuchlin. Gegenüber den Verdammungsurtheilen bekannte er die Wahrheit, noch niemals ein Talmudexemplar gesehen zu haben, was ihm von hebr. Büchern bekannt sei, verdiene bis auf zwei (Sefer hanizaclion und Toldot Jeschu) keineswegs verbrannt, sondern studirt und, wenn Irrthümer sich vorfinden, in gelehrter Weise widerlegt zu werden. In einem Punkte jedoch zeigt sich auch in dem Gutachten der Erfurter Fakultät eine gewisse Mässigung. Der Frage, ob alle hebr. Bücher zu verbrennen seien oder nicht, geht man behutsam aus dem Wege: Der Kaiser sei verpflichtet, die gefälschten und Blasphemieen gegen Christus enthaltenden Bücher der Juden nicht ferner zu gestatten, sowie auch in früheren Zeiten gegen diese Bücher von weltlichen und geistlichen Fürsten verfahren wurde.*) In den städtischen Wirren dieser Zeit scheint man in Erfurt über dieses Gutachten wenig oder gar nichts gesprochen zu haben Mutiau, der von dem Aufträge an die Universitäten erfahren hatte, schreibt sogleich an Urbanus die Vermuthung, ״die unwissenden Sophisten haben hier Gelegenheit, ihre Netze auszuspannen.“ Er weiss, sie werden den Talmud verdammen, die Stimme der Gebildeten müsse für die Duldung dieses an tiefen Geheimnissen so reichen Buches entscheiden. Früher als in die Hände des Kaisers, gelangte Reuchlins Gutachten in Pfefferkorns Hände; dasWuthgeheul der Cölner Meute entbrannte, und aus dem wahrheitsliebenden Zeugen wurde ein Angeklagter. Die Predigetmönche schrieben an Reuchlin wie an einen SchulbubeD (Strauss, Ullrich v. Hutten. I.), und nachdem dieser lange genug den Frieden gesucht, trat er mit dem ״Augenspiegel“ und dem ״klaren Verständniss“ in den Kampf ein. Die Einzelheiten desselben, die wilde Wuth der Finsterlinge, die ganze Jammerlichkeit Pfefferkorns, die schmutzigen Mittel der Feinde Reuchlins, sie bilden ja ein unerquickliches Blatt in der Reformationsgeschichte. ״Der Talmud sei nicht zu verbrennen, sondern hoch in Ehren zu halten, nicht zu vernichten, sondern an allen deutschen Universitäten zu lehren.“ Das war die Loosung geworden für alle freieren Geister, gegen diese Ansicht kämpfen, hiess mit den Obscuranten gemeinsame Sache machen. Zum zweiten Male trat die Entscheidung hierüber an die Universität heran. Bernhard v. Jochenburg fordert die theolog. Fakultäten zu Löwen, Paris, Erfurt und Heidelberg zu einem Gutachten über Reuehlin’s Augenspiegel auf. Auf den von Mutiau gebildeten Heinrich von Eberbach war ein entschiedener Scholastiker, Andreas Schill, Canonicus bei St. Severi, als Rector in Erfurt gefolgt; auch der Dekan der theol. Fakultät, Herrman Serges von Drosten gehörte derselben Richtung an, und so ist es erklärlich, dass auch dieses Mai die Sache des Lichts unterlag. Aber auch dieses Mal, und in verstärktem Maasse, zeichnet sich docli Erfurt gegen die Schwester-Universitäten aus. Reuchlins Buch sei zu verdammen und zu vernichten, aber der Verfasser, dessen Charakter und Wissen hochgepriesen werden, wird entschuldigt. Seine Ansichten seien nicht *) Caesaream majestatem (ac ita quemvis alium principem per terminis sui Domini!) teneri nedum decere ut a Judaeis libro falsitate ac blasphemiis Christianis nominis notatos.... quicunqne illi siat prorsus tollat prout et ultro actis seculis ab utriusque Status principibus non semel factitatum literis proditum legimus. Tentzel epp. Mutiani p. 99.

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