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Das jüdische Literaturblatt · 1880-07-28 · No. 31. (28.7.1880) · p. Seite 122

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
9 (1880)
Issue
No. 31. (28.7.1880)
Date
1880-07-28
Page
Seite 122 (sequence 2)
Language
German
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— 122 zutreffend. Dieses Ziel ist: gründliche religiöse Durchbildung der der Schule anvertrauten Zöglinge. Die besten Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind neben dem in deutsche Form gekleideten Religions-, biblischen und geschichtlichen Unterrichte die Kenntniss der heil. Schrift in der Ursprache und ein genügendes Verständnis der hebräischen Sprache als der des israelitischen Gottesdienstes. In diesem Sinne wurden denn nunmehr in grossen und in kleinen Gemeinden ״Religionsschulen“ gestiftet, und diese neue Gattung von Lehranstalten fand im nächstfolgenden Jahrzehnt von Seiten des Staates eine ehrenvolle Berücksichtigung, eine Anerkennung in der unter dem 23 Juli 1847 durch Gesetz angeordneten Religionslehrerprüfung, die dem Religionsschulwesen nur Nutzen bringen konnte. Allein bei all ihren guten zweckmässigen Einrichtungen litt die Religionsschule gleichwohl an einem Uebel, das gleichsam fest in den Wänden, fast schon in den Grundmauern des Hauses sass und zu jener Zeit schon um so sichtbarer werden musste, als ein solches Uebel bei dem damals bereits vortrefflichen deutschen und besonders preussischen Schulwesen in keiner öffentliehen Lehranstalt Deutschlands möglich war. Auch die beste, an Leitung und nach Leistungen vorzüglichste Religionsschule litt daran, dass sie eben im strengen Sinne des Wortes keine Schule war. Der Religionslehrer, ohne irgend eine amtliche Beziehung zu öffentliehen überhaupt, geschweige denn zu höheren Schulen, besass nicht die mindeste Autorität weder den Schülern, noch deren Eltern gegenüber. Vermochten etwa bedeutungs-, weil nämlich wirkungslose Censuren, seine Autorität zu heben? Oder konnte gar so vieler Eltern eigenes Ermessen, das sich als zügellose Willkühr so oft dem Wunsche und dem Willen des Lehrers entgegenstellte, den Kindern die pflichtschuldige Achtung vor der Schule einflössen? Der Religionsschule fehlte, um Schule zu sein, sehr viel. Ihr fehlten nicht selten sogar die eigenen Zöglinge, die ohne jede genügende schriftliehe Entschuldigung einzelne Unterrichtsstunden versäumten. Es war ein immerhin schon anerkennenswerther, besserer Fall, wen Eltern ad libitum aus den vorhandenen Unterrichtsstunden diejenigen wählten, die nach ihrer Auffassung nothwendig waren und unbeschadet der Arbeits- und der Vergnügungszeit der Kinder von denselben regelmässig besucht werden konnten. Und nun erst die freie Bewegung in Bezug auf den Austritt aus der Religionsschule! Auf welcher Altersstufe erfolgte derselbe spätestens? Bei den Mädchen im zwölften, bei den Knaben im dreizehnten, also in demjenigen Lebensalter, in welchem ehemals die Knaben das Elternhaus zu verlassen pflegten. Diese Gepflogenheit hatte jedoch längst aufgehört, ebenso aufgehört wie die Sitte, mit dem Eintritte in das achtzehnte Lebensjahr an die Erwählung einer Lebensgefährten zu denken. In dem Bereiche der Religionsschule aber musste doch das Alte hübsch conservirt, gepflegt und erhalten werden. Wenn denn auch ein jüdischer Schüler noch im vierzehnten, fünfzehnten, ja achtzehnten und neunzehnten Lebensjahre die höhere Lehranstalt besuchte, wie hätte er sich so sehr erniedrigen können, auf der Classenstufe der Tertia oder Secunda, geschweige denn der Prima einen jüdisehen Religionslehrer ״über sich“ zu haben! Das musste doch auch wohl für die Eltern des stolz emporstrebenden Jünglings ein recht deprimirendes Gefühl sein! Ja, wenn ein Gymnasiallehrer, wenn der Herr Ordinarius, der Herr Doctor, der Herr Oberlehrer den jüdischen Religionsunterricht ertheilt, selbst wenn einer jener Herren angeordnet haben würde, zur Theilnähme an diesem Lehrgegenstande eine Prachtausgabe der Bibel in feinem rothen Leder mit starkem Gold- | schnitt erforderlich — ja, da hätte wohl gern jeder Gymnasiast der Anordnung willig Folge geleistet — aber wenn der jüd. Religionslehrer die Anschaffung nur eines gleichmässigen Gebetbuches (Siddur) beantragte und wünschte, um bei Unterweisung in der Gebetordnung nicht zwanzig verschiedene Ausgaben bei zwanzig Schülern vorzufinden, das ging nicht an. Warum sollte man sich auch etwas von dem Religionslehrer befehlen lassen, und zumal dann, wenn man schon Cicero’s ״Reden“ und HomeFs ״Odyssee“ lesen konnte! Welche Verblendung! Erkannte man denn nicht, dass man der eigenen Religionslehre ein Armuthszeugniss ausstellte, wenn man annahm, dass sie nur kleinen Kindern, nicht aber erwachsenen Schülern eine gedeihliehe geistige Nahrung zu bieten vermöge? Diejenigen gerade, deren allgemeine Bildung soweit vorgeschritten war, dass ihnen die Werke der Geisteshelden aus der classischen Griechen- und Römerzeit in die Hand gegeben werden konnten, hätten auch Einiges aus dem Bereiche der religions wissenschaftlichen jüdischen Literatur lernen sollen, um dadurch die höhere Erkenntniss zu erreichen , zu welcher der Weg der Erfahrung allein, die blosse Kenntniss der rituellen Formen und ceremoniellen Gebräuche nicht zu führen vermögen. Solchen Ansichten hätte eine Einführung des jüdischen Religionsunterrichtes in die höheren Lehranstalten mehr als es von den Kanzeln herab möglich war, entgegen wirken können, nur fehlte es, abgesehen von allen anderen unerlässlichen Vorbedingungen, an der genügenden Zahl von geeigneten Lehrkräften, besonders in den kleineren Gymnasialstädten, in welchen gewöhnlich auch eine nur kleine jüdische Gemeinde war. Jener Uebelstand mag dem edlen Stifter des F r ä nkel’schen ״Rabbiner-Seminars“ zu Breslau wohl bekannt gewesen sein und in ihm den Entschluss zur Reife gebracht haben, eine Lehranstalt in’s Leben zu rufen, in welcher den Anschauungen und Anforderungen derZeit entsprechend, neben den gründlichen rabbinischen auch die allgemeinen Wissenschaften gepflegt werden sollten, um so die Hörer der Anstalt nicht nur zu tüchtigen Theologen, sondern auch zu tüchtigen Schulmännern auszubilden. Das im Jahre 1854 eröffnete jüd.-theol. Seminar übte schon von seinem ersten Jahre an einen merkliehen und, wie sich bald nachher zeigte, wohlthuenden Einfluss auf das jüdische Unterrichtswesen, Auch aus dem Herzen Deutschlands, aus Gegenden, in welchen bis dahin nur in den seltensten Fällen ein junger Mann zum rabbinischen Studium sich entschlossen hatte, zogen nun nicht selten Jünglinge nach Breslau, um sich unter der Leitung bewährter Lehrkräfte, die man mit Recht die Koryphäen ihrer Wissenschaftszweige nennen kann, für ihren Beruf vorzubereiten. Und wie Viele strömten nicht jenem Hause in der Wallslrasse aus anderen Riehtungen zu! Dieses Lehrhaus wurde unter der bewährten Leitung eines Zacharias Frankel nicht nur der Anfang zu einem neuen Wege des methodisch geregelten jüd.- theologischen Studiums, sondern es wurde auch zum Stützpunkt, zur Schutzmauer derjenigen Positionen im Schulwesen, auf welche jeder Religionslehrer, sei es einer höheren Lehranstalt oder einer Elementarschule, mit Freude hinblickt. Vom ״Jüdisch-theologischen Verein'4, zu dessen Gründung das Seminar die Anregung gegeben hatte, wurde bereits im Jahre 1869 die Einreihung des jüdisehen Religionsunterrichtes in den Lehrplan der öffentliehen Schulen beim Königlichen Ministerium in Berlin nachgesucht und so auch Vielen, die ihre Vorbildung nicht im Seminar erlangt, der Anstoss zu gleichlautenden Petitionen gegeben, deren Folge die von wahrem Geist der Humanität getragenen staatsbehördlichen Verordnungen vom 23. Mai 1873 und vom 25. April 1875 waren.

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