Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 9 (1880)
- Issue
- No. 25. (16.6.1880)
- Date
- 1880-06-16
- Page
- [Seite 1] (sequence 1)
- Language
- German
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HTo. 35 Das «falirg^• IX• r Zur Beleuchtung aller Juilenthum nnd Juden betreffenden literarisch. Erscheinungen auf dem Gebiete der Philosophie, Geschichte, Ethnographie, Theologie,Orientalia, Exegese, Homiletik, Liturgik, Pädagogik. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Moritz Rahmer. <<־׳ Magdeburg•, 16. -J uni 1880. r Bücher der einschlägigen Literatur, welche der Redaction zugesandt werden, finden in diesemBlatte eingeh. Besprechung. BeiEinsendung von zwei Recensionsexemplaren erfolgt auch Erwähn, i. d.Woclienschr. J Das ״Jü«Iiscl1c Iiiteratnrblatt“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen; Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jalirg ang: 8 Mk. Abonnenten der ״IsraelitischenWochenschrift“ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen 3 Mk. kostet) erhalten das ״Jüdische Literaturblatt“ gratis. — Inserate werden mit 25 Pf. für die dreigespaltene Petitzeile berechnet und ausschliesslich entgegengenommen durch die Central-Annoneen-Expedition von Gr. L. J3av1J>e Go., Frankfurt a. M., Magdeburg־, Berlin, Hamburg, Cöln, München, Zürich, Wien, Paris. Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Die Juden in Marocco. Von Gerhard Rohlfs. — Ebers über die Juden. — Curiose Wissenschaft, Li teratur bericht: Recensionen: Destinon, Dr. J. v. Die Chronoiogie des josepims. — קונטרס ווירמייזא וקהל ווינא• Worms und Wien. Liturgische Formulare etc. von Dr. Ad. Jellinek. — Inserat. _Nachdruck nur mit voller Quellenangabe gestattet. Die Juden in Marocco. Von Gerhard Rohlfs. (Schluss.) Auch am Nun. wohin ich leider nicht gedrungen bin, soll es Herber geben, die sich zur jüdischen Religion bekennen, oder Juden, die berberisch reden. Sie wollen auch lange Zeit vor unserer Zeitrechnung aus Palästina gekommen sein.״־') Man behauptet, dass diese maroccanischen Tribus ein verdorbenes Chaldäisch reden, denen verständlich, welche im Syro-Chaldäisehen des Talmud unterrichtet sind. Es gibt sodann Juden, welche gleich mit den Arabern oder unmittelbar nach der mohammedanischen Invasion nach Marocco gekommen sind, die sich in Uojda, Tesa, Fez, Tadlet, Figig, Draa and anderen Orten aut'haiten. Sie reden alle arabisch, bedienen sich aber zum Schreiben der hebräischen Lettern. Sodann finden wir bedeutende Einwanderungen 1350 aus den Niederlanden, 1290 und 1403 aus England, 1403 aus Frankreich, 1342 aus Italien und besonders 1492 und 1494 aus Spanien. Diese Juden bewohnen vorzugsweise die Häfen Maroeco’s; die englischen, französischen und übrigen europäischen Juden sind längst von den spanischen absorbirt worden. Alle reden spa-!lisch, die meisten von ihnen auch arabisch, aber untereinander bedienen sie sich ausschliesslich der spanischen Sprache. Während bis vor wenigen Jahren das bigotte Spanien, welches mit den Arabern diese Israeliten unter Ferdinand und Isabella vertrieben hatte, nichts von den jüdischen Unterthanen wissen wollte, fängt man jetzt an sich zu erinnern, dass die Zugehörigkeit zu einem Lande nicht durch das Glaubensbekenntniss des betreffenden Individuums bestimmt werden kann, und viele von den Juden sind wieder Unterthanen der spanischen Behörden geworden. Was aber die unglücklichen Juden gelitten haben bis zum Regierungsantritte des Muley Abd er Rahman ben Hischam, ist unglaublich und unmöglich hier wieder zu erzählen. Und damit soll auch keineswegs gesagt *) Wie .Godard Bd. I S. 15 sagt, ist es schwer, den Werth jener von arabischen Schriftstellern gesammelten Ueberlieferungen za schätzen, um mit Bestimmtheit behaupten zu können, ob die jüdischen Tribus, deren Sitten mit denen der Berber übereinstimmen, wirkliche Nachkommen jener vertriebenen und zerstreuten Juden, oder ob sie aus Proselyten der alten Synagogen hervorgegangen sind, deren Einfluss in der alteu Welt viel bedeutender war, als man gemeiniglich anzunehmen pflegt. sein, dass sie seit jener Zeit eine auf Recht und Gesetz beruhende Existenz errangen haben. Nur schaffte der besagte Sultan die Massenmorde ab, und verbot es den Gläubigen, ohne Grund einen Jaden todtzuschlagen. Aber leicht, findet sich eine Ursache: z. B. reich sein ist doch ein Grund! So liess im Jahre 1843 derselbe Sultan den Franzosen Darmon, der als Jude in Marseille geboren war und den Posten eines spanischen Consuls in Masagan bekleidete, ermorden, weil er aus Versehen einen Maroccaner getödtet hatte. Darmon wurde auf Befehl des Sultans nach derselben Stelle geschleppt, wo der unglückliche zufällige Schuss auf den Maroccaner losgegangen war, und deshalb ward er dort auch kaltblütig erschossen. Weder Spanien noch Frankreich bekamen eine Reparation. Wir wollen ans indess nicht aufhalten bei jenen Drangsalen vergangener Zeiten, wo z. B,, wie unter Sultan Muley Yasid, die sämmtlichen Jaden mehrerer Städte wegen ihrer Reichthümer hingemordet wurden, nachdem man vorher selbstverständlich die grössten Grausamkeiten begangen hatte, sondern wir wollen untersuchen, wie die jetzige Lage der Israeliten in Marocco ist.'”*) Man kann sagen: es gibt zweierlei Vor- Schriften für die Juden, solche, welche gewisser!nassen gesetzlich für sie sind und die im gangen Reich auf sie Anwendung finden, und solche, die jede einzelne Stadt, jedes einzelne Individuum auf sie an wendet und die von äusserster Willkühr dictirt sind, Letztere sind manchmal viel vexatorischer Natur als erstere. Nach den Gesetzen können die Juden ausserhalb ihrer Millia (Ghetto) weder Land noch Häuser besitzen, noch den Boden bebauen. Sie dürfen auch keine Gebäude und Grundstücke als Pfänder eutgegennehnien. Sie dürfen kein Pferd besteigen, sondern können nur zu Maulthier oder zu Esel reiten. Sie dürfen nie Hand an einen Muselmann legen, selbst nicht um sich zu vertheidigen, ausgenommen innerhalb ihrer eigenen Wohnung. Sie können vor Gericht kein Zeugniss ablegen und dürfen vor einem mohammedanischen Richter nur in hockender Stellung sprechen. Auf den Märkten und vor den Buden darf ein Jude einen Muselmann nicht über bieten, wenn es sich um Lebensmittel handelt. Es ist ihnen verboten, arabisch zu lesen and zu schreiben: sie dürfen sich auf Reisen einem Brunnen nicht nähern, sobald er von Mohammedanern umstanden ist; auch dürfen sie sich einem Mohammedaner nicht gerade gegenübersetzen, sondern schräg. Beim Begegnen auf der Strasse müssen sie stets links ausweichen und beim *J Siehe von neueren Schriften über die Juden: Godard, Hi• stoire etc, du Maroc. Paris 1860. —J James Ricliardson, Travels etc. London 1860. — Maltzan, Leipzig 1863. — Pietsch, Leipzig 1878, — de Amicis,Milano 1876. — v. Conring, Berlin 1879 u. a. m.