Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 9 (1880)
- Issue
- No. 21. (19.5.180)
- Date
- 1880-05-19
- Page
- [Seite 1] (sequence 1)
- Language
- German
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itfo. 31. Das Jahrg. IX• Jüdische Literaturblati Zur Beleuchtung aller Judenthum und Juden betreffenden literarisch. Erscheinungen auf dem Gebiete der Philosophie, Geschichte,Ethnographie,Theologie,Orientalia, Exegese, Homiletik, Litnrgik, Pädagogik. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Moritz Kahmer. Magdeburg, 19. Mai 1880. Bücher der einschlägigen Literatur, welche der Redaction zugesandt werden, finden in diesemBlatte eingeh.Besprechung. BeiEinsendung von z w'e i Recensionsexemplaren erfolgt auch Erwähn, i. d.Wochenschr. Das ,,Jiiilisclie Ijite1*f1tu1*bls1tt“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen; Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang:8 Mk. Abonnenten der ״IsraelitischenWochenschnft“ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten nnd Buchhandlungen 3 Mk. kostet) erhalten das ״Jüdische Literaturblatt“ gratis. — Inserate werden mit 25 Pf. für die dreigespaltene Petitzeile berechnet und ausschliesslich entgegengenommen durch die Central-Annoncen-Expedition von Gr• L• Daube Co., Frankfurt a. M, Magdeburg1, Berlin, Hamburg, Cöln, München, Zürich, Wien, Paris. Inhalt: WissenschaftlicheAursätze: Die Berliner jüdische Gemeinde in der Zeit vor Moses Mendelssohn. — Die geographische Lage von Ziklag. Literaturbericht: Recensionen : Rabbinowicz, Dr. Israel Michael, Legislation civile du Thalmud, la medicine du Thalmud etc. — Pomeranz, Dr. M. Ueber Speisen und Getränke der Ursemiten. Eine sprachvergleichende Studie. — Rosenstock, Dr. M. Bericht der Samsenschule zu Wolfenbüttel. N oti z. Nachdruck nur mit voller Quellenangabe gestattet. Die Berliner jüdische Gemeinde in der Zeit vor Moses Mendelssohn.*) Es ist ein altes, hauptsächlich von jüdischen Kreisen ausgegangenes und sonderbarer Weise auch in und von der Familie Mendelssohn’s verbreitetes Vorurtheil, dass die Berliner jüdische Gemeinde in der Zeit vor Moses Mendelssohn uncultivirt, verfolgungssüchtig, gegen Bildungsdrang fanatisch eingenommen gewesen, der Werth und die Bedeutung des Wissens je nach dem Grade talmudischen Wissens und talmudischer Haarspalterei geschätzt worden sei. Die Vorwürfe sind nur zum Theil richtig, zum Theil aber unrichtig.1) Wenn man in der Regierungszeit Friedrich Wilheims I. (1713 bis 1740) ja noch in der Hälfte der seines grossen Sohnes und Nachfolgers die die Verhältnisse der Juden betreffende Gesetzgebung ins Auge fasst, so wird man mit einem bekannten Staatsrechtslehrer zugeben müssen, dass sie ״durch das Gesetz zu indischen Parias geworden, welchen man die Ehre genommen1־‘. Mann kann hinzufügen, dass das Gesetz jedes Ehrgefühl bei ihnen ersticken wollte, dieser Vorsatz aber nicht gelangen ist. Die politischen Zustände der .Juden in damaliger Zeit sind bekannt und sollen uns hier nicht weiter beschäftigen, es genüge nur die Anführung, dass sie 1739 ausser den Abgaben, die jeder Bewohner Preussens zahlte, an ausserordentlichen Specialsteuern über 20,000 Thaler aufbringen mussten, worunter allein 15,000 Thaler für Schutzgeld, dass die Gesammtlieit solidarisch haftbar für das Vergehen eines Einzelnen war (und bis 1787 blieb!) und Friedrich Wilhelm I. sich das Abzeichen, das die Juden tragen sollten, von dieser abkaufen liess!2) Fasst man diese und ähnliche Zustände ins Auo-e, ג ס *) Aus einem Artikel im Sonntagsblatt Nr. 1 der ״Voss. Zeit “ a. c. י) Die Angabe, dass vor Mendelssohn Juden keine Familiennamen geführt — wie dies in der von dem Prof. Dr. G. B. Mendelssohn .verfassten Lebensbeschreibung zu lesen ist — hat auf Richtigkeit keinen Anspruch, da schon 1671 die Familiennamen Riess, Veit, Frankel, Liebmann, Miras, Magnus u. a. m. Vorkommen. 2) Dieser König hatte, wie König in seinen ״Annalen“ berichtet, die Frage zur Erörterung gebracht, warum die Juden sich so wird uian die Ansichten und Anordnungen der noch besonders verantwortlichen Gemeindeleiter doch etwas milder bdurtheilen, sie mindestens entschuldigen, wenn auch nicht rechtfertigen. Es ist ja richtig, dass im Allgemeinen der Jugendunterricht im Argen lag und oft von rohen polnischen Zuchtmeistern ertheilt wurde, die, weil sich — und das ist bezeichnend — Lehrer aus Deutschland nicht fanden, mit ihren Schülern den Talmud und dessen Commentare durchgingen, ein Unterricht, der jedoch bei der Mehrzahl nicht allzu lange dauerte und das 14. Jahr des Lernenden in der Regel zur Altersgrenze hatte. Vergesse man aber nicht, dass daneben von deutschen Juden Rechnen und hebräisch Schreiben, von christlichen Lehrern Lesen und Schreiben unterrichtet und dieser Unterricht auch in unbemittelteren Familien ertheilt worden ist, weil man darauf hielt, dass, wie es in allen hebräisch verfassten Stiftungsurkunden hiess, — unter Anwendung eines Ausspruchs in den talmud. Büchern — das Wissen des Judenthums mit dem des Landes verbunden werden solle. So sah es also mit der Jugeodbildung der Jaden dürftig genug aus, aber wie verhielt sich dazu die damalige christliche Volksschule? War die ״Klippschule‘1־ etwa besser geartet, oder waren die als Schullehrer wirkenden ehemaligen Unteroffiziere, die den Stock trefflich zu handhaben verstanden, etwa mildere Zuchtmeister als die rohen polnischen Juden, die ihren Schülern doch an Wissen überlegen waren, während die alten Soldaten meist weniger als ihre Schüler wussten War es nicht in jener Zeit, da die Mädchen aus dem Volke zwar lesen, aber nicht schreiben lernen, damit sie nicht unnütze Dinge und Liebesbriefe schreiben sollten?! Im Vergleich mit diesen praktisch gewordenen Anschauungen erscheinen dieherabgewürdigten Juden vielleicht in einem anderen Lichte, zumal wenn man bedenkt, dass sie bereits Mädchen-Schullehrer hatten, welche in den Gesetzen als anerkannt ״publique Bedienten“ aufgeführt werden. Das Alles waren Einsetzungen und Einrichtungen der vormendelssohn’sehen Zeit. War somit für die unbemittelteren Klassen gesorgt, so hatten die Bemittelteren eine höhere Bildung sich anzueignen gesucht, ja schon englisch und französisch getrieben; sie traten mit ihrer Bildung allerdings nicht hervor und hatten, zumal unter der Regierung Friedrich Wilhelms I, allen Grund, die Aufmerksamkeit von sich abzulenken und sich mit ihren Talmudschulen genügen zu lassen, deren Existenz die Regierung duldete. Die Gemeinde-Vorsteher, welche jeden Luxus hintannicht taufen Hessen nnd die Antwort erhalten, dass sie dann nicht so hohe Zinsen würden nehmen dürfen; worauf Friedrich Wilhelm 1. nicht etwa den hohen, den Juden verstatteten Zinsfass aufhob, sondern nur — etwas ermässigte.