Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 9 (1880)
- Issue
- No. 1. (1.1.1880)
- Date
- 1880-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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/Sur ^e®iich in die Form des Urtheils kleidet. Es werden im ^SrofVorurtheil Individuen, die in gewisser Beziehung• wirkg^lich zusammengehören, in allen oder wenigstens in Sailen wesentlichen Stücken als völlig gleich genommen. 3Ht«^odarm wer(^en überhaupt einem ganzen Volke oder Steiner ganzen Religionsgenossenschaft Eigenschaften an- ®er gedichtet, und hierauf in natürlicher Schlussfolgerung i jedem einzelnen Mitgliede derselben zugeschrieben. Weil die Juden in religiösen Dingen zusammengehören, darum sollen sie auch in ihrer geistigen und sittlichen Anlage alle nach einem Massstabe gemessen werden; das ist die falsche Generalisirung. (Schluss folgt.) Zur Geschickte der Juden in Mähren und Böhmen. Der dem Benediktiner-Orden angehörende Dr. Beda Dudik, mähr. Landeshistoriograph, widmet im 8. Bande von ״Mährens Allgemeine Geschichte“ (Brünn, 1878), der die Culturzustände Mährens vom Jahre 1197 bis 1306 behandelt, ein besonderes Kapitel den Juden (S. 207—245). Der Verfasser, der eine sehr eingehende Quellenkunde besitzt, bespricht die Geschichte Mährens in einer breiten Ausführlichkeit, nicht ohne patriotische Motive und mit einer gewissen, wenn auch nicht offen ausgesprochenen, so doch fühlbaren czechischnationalen Tendenz. Dass Hr. Dr. D. aber auch von einem kirchlich beschränkten Gesichtskreise und von confeseionellen Vorurtheilen beherrscht ist, erhellt äugenscheinlich aus seinen Mitteilungen über die Stellung der Juden im 13. und 14. Jahrhundert. Es ist merkwürdig, wie schwer ein Historiker von dem Ernste und dem Fleisse Dudiks von dem Einflüsse der ״Politik vom Tage“ sich frei halten kann, wie an diesen Ausführungen zu bemerken. Bekanntlich machen die national-böhmischen Zeitungen den Juden in Böhmen und Mähren den Vorwurf der Undankbarkeit wegen ihrer gegenwärtigen Parteistellung als Anhänger der Deutschen, da das Schicksal der Juden im Mittelalter in slavischen Ländern immer ein günstigeres gewesen sein solle, als im deutschen Reiche. Herr D. überträgt nun gar diese vorwurfsvolle Frage auf die Juden Mährens im 13. Jahrhundert und spricht seine Verwunderung darüber aus, dass sie sich damals schon als Deutsche gefühlt und zu den Deutschen gehalten hätten mitten in einer böhmischen Bevölkerung. Welche lächerliche Supposition! Als ob der nationale Gegensatz zwischen Deutschen und Slaven damals überhaupt schon zum Bewusstsein der beiderseitigen Nationalen gekommen wäre, ja als ob er überhaupt existirt hätte. Und nun gar die Juden als Partisane der einen oder der anderen Nationalität vor 6 Jahrhunderten! Es ist geradezu possierlich, zu sehen, wie eine gehässige vorgefasste Meinung den hochwürdigen Historiker in eine Falle gelockt hat, aus der er sich mit der komischen Erklärung zieht: Die Juden haben die Deutschen geliebt, weil ihnen König Heinrich IV. im Jahre 1090 überschwängliche und exorbitante Privilegien ertheilt hatte. Als ob nicht unmittelbar 6 Jahre später die deutschen Wallbrüder Tausende von Juden, Männer und Weiber, Greise und Kinder grausam hingeschlachtet hätten, wobei es sich doch ziemlich deutlich zeigte, wie getreu jener Schutzbrief von Heinrichs Unterthanen befolgt ward! Aber der Verf., der von dem blinden Glauben an die deutsche Gesinnung der Juden förmlich geplagt wird, weiss das auch, dass das deutsche Volk die Juden arg verfolgte, aber, meint er, ״das schien sie nicht stark zu geniren“! — Die armen, gehetzten | Juden haben sich im Mittelalter als eine Nation für sich gefühlt und hielten jederzeit und allerorten zu dem Volke und Lande, worin sie wohnten und lebten. Nach Böhmen und Mähren kamen sie aus Deutschland als convocati, weil sie Handels- und Verkehrswege dahin eröffneten, als solche erfreuten sie sich des Rechtsschutzes des jus theutonicum und der Privilegien, welche den auswärtigen Handeltreibenden, den ״advenae“ aus Flandern, Brabant, vom Rhein etc. zu Theil wurde. Datirt ja ihre älteste Erwähnung aus der Zollordnung von Raffelstetten vom Jahre 906! Herr Dudik selber muss ja im Kapitel vom Handel zugestehen, dass in der Przemyslidenzeit der Handel unter den Slaven gleich Null war und, wo er sich regte, in den Händen der Juden und Fremden lag (VIII, 246). Die eingewanderten Juden haben wohl anfangs nur Deutsch verstanden, bald aber die Sprache ihrer Umgebung sich angeeignet und standen iin innigsten Verkehr mit den ersten Herren und Baronen des Landes, wie aus den ältesten Landrechtacten zu ersehen (Libri actionum et sententiar. ed.Brandl, Band I--III. Brünn 1872—1878). Von den Velleitäten der heutigen nationalen Gegnerschaff und Parteiführer war damals Gottlob noch keine Spur. Damit beging Hr. D. einen Anachronismus von nur 600 Jahren. Kürzer können wir uns fassen über die Ausdrücke des Mitleids des Hrn. D. mit den armen Christen jener Zeit, die vermöge der den Juden von den Königen ertheilten Schutzbriefe von den reichen wucherischen Juden ihrer Zeit vergewaltigt wurden. Es spricht hier leider nur der Cleriker und keineswegs der Historiker. Dieser sollte wissen, dass diese Schutzbriefe den Juden Ausnahmsrechte einräumten, weil sie entweder die pure Gewalt völlig rechtlos gemacht, oder weil die Willkür der Herren und Bischöfe mit Berufung auf kanonische Vorschriften, Concilienuud Synodalbeschlüsse sie in ihren Rechtsansprüchen beeinträchtigt hatte. In der That sind das Privilegium Heinrichs Iv. und K. Ottokars I. Schutzbrief Lichtpunkte im Rechtsleben der Juden des Mittelalters, die ihnen von Hrn. D. freilich nicht vergönnt werden. Doch könnte er sich mit der Ueberzeugung trösten, dass diese ausserordentlichen Privilegien meist nur auf dem Papiere Geltung hatten, dass ihre Erneuerung und Bestätigung von jedem Nachfolger neuerdings für schweres Geld musste erkauft werden und dass die Regenten sich nicht genirten, trotz dieser Gunstzuwendungen von ihren Kammerknechten ausserordentliche Steuern und Auflagen nach Gutdünken einzuheben. Am meisten Anstoss nimmt Hr. D. an der Meinung, dass die Juden im 13. und 14. Jahrhundert die Besitzfähigkeit sollen besessen haben, da die> wider die Voraussetzung streitet, dass die Juden als ein fremdes und gegensätzliches Element angesehen wurden und weil es doch ein unumstössliches Axiom ist, ״dass die Juden den Ackerbau gemieden haben“ (IV, 220). Es nützt dem Hrn. D. aber all sein Sträuben nicht — die Juden hatten factisch die Besitzfähigkeit auch in Mähren, wie ich zum Schlüsse in einer Anmerkung nachweise. Es war überhaupt die Rechtsstellung der Juden zur Zeit der Kreuzzüge keine ungünstige — seit König Wratislaw (gest. 1092) waren ihnen ja gleiche Rechte mit Walouen und Deutschen in tsöhmen und Mähren eingeräumt — und dies ist der sprechendste Beweis dafür, dass die Verfolgungen jener Zeit nur Ausbrüche eines fanatischen Paroxysmus waren, von dem die zügellosen Massen befallen wurden. Herr Dudik, der nicht genug über die Opfer des jüd. Wuchers jammern kann, muss aber wieder andererseits zugestehen, dass in dem behandelten Zeitraum in Mähren nur erst eine reine Naturalwirthschaft zu Hause, dass das Geld überhaupt sehr rar war, und