Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 45. (4.11.1880)
- Date
- 1880-11-04
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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M 45. 188«. . - 7--. t$s\> *'-"<■ Ar* <S -■ . <gy K j *> •* 4 Asraetilislye J»br«»nMr ochen-Zchnft ' für die religiösen und socialen Interessen des Zudeuthums. Erscheint jeden Mittwoch u. kostet sammt dem wöchentlich erscheinenden „jüdischen Literaturblatt" bei allen P o st ämtern und Buchhandlungen vierteljährlich 3 Mark. Mit direkter Zusendung: Nach Oesterreich 8 fl.; nach dem AuSlande: 16 Mk. (»0 Frcs. 8 Rub. 4 Dollars) jä b r l i ch. Einzelnummern der „Wochenschrift" » 25 Pf-, des „Literaturblatts" ä 15 Pf. Verantwortlicher Redakteur und Herausgeber Rabbiner Dr. M. Aahmer in Magdeburg. Magdeburg, 4. November. Inserate für die „W o ch e n s ch r i f t", wie für daS „I ü» dtfcheLiteraturblatt", die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum werden mit 35 Pf. berechnet und sind ausschließlich an die Central» Annoncen-Erpedition von G. JL,. 13au.be &> Co., Frankiurt a. M», Magdeburg, Berlin, Hamburg, Cöln, München, Zürich, Wien, Paris rc. einzusenden. Inhalt: Leitende Artikel r Zur Organisation der preuß. Gemeinden. — Baurath Edwin Oppler. Berichte und Korrespondenzen r Deutschland: Berlin. Magdeburg. Stralsund. Cassel Marburg. Oesterreich: Budapest. Rußland: Petersburg. Petersburg. Petersburg. Palästina: Jerusalem. Jerusalem. Amerika: Rew-Aork. vermischte und neueste Nachrichte»»r Magdeburg. Frankfurt a. M. Aus Mähren. Budapest. Paris. London. Zürich. Mailand. Constantinopel. Rio-Janeiro. Calcutta. euilleton r Das Gewürzbüchschen. — Chajim Pro stak. nserate. Mach««. i1,ovemlH Khsiew i Kalender. I 1880. | 5641. Freitag .... 5 2 Sonnabend . . 6 3 nn^in (5 u. 2 M.) Sonntag.... 7 4 ] Montag .... 8 5 i Dienstag . . . 9 6 Mittwoch . . . 10 7 Donnerstag . . 11 8 Zur Organisation der preuß. Gemeinden. In einem in der Nrn. 47, 48 und 52 des vorjähr. Jahrgangs diesen Wochenschrift abgedruckten Artikel „Was lhut noth", hatte ich die Ansicht ausgesprochen, daß, um der Misere der jüdischen Ange'egenheiten in Deutschland abzuhelfen, vor Allem eine Corporations-Vereinigung der einzelnen Gemeinden und die Herbeiführung einer Verfassung z u n äch st für die preußischenJuden erforderlich sei. In einer Anmerkung zu diesem Aufsatze scheint die Redaction dieses Blattes vorausgesetzt zu haben, daß derselbe, wenn auch nur indirekt, gegen den deutschisraelitischen Gemeindebund gerichtet sei.*) Diese Voraussetzung ist indessen eine unrichtige. Ich verkenne sicherlich nicht dis großen Verdienste des Gemeindebundes, zu besten Delegirten ich selbst gehöre, aber der Gemeindebunv ist eine ganz Deutschland umsastende Vereinigung, während die Herbeiführung einer Gesammtverfastung für die Juden nicht Reichssache ist, sondern in die Competenz der einzelnen Staaten fällt. Ich wüßte auch nicht, in wie fern das Streben nach einer solchen Verfastung das Ansehn des Gemeindebundes schädigen soll, zumal die Verwirklichung eines solchen Strebens auf jeden Fall in weiter Ferne liegt. Es haben sich nun kürzlich in diesen Blättern einige Stimmen aus Lehrerkreisen vernehmen lasten, welche, die prekäre Stellung der jüdischen Schule beklagend, darin Gleichstellung mit den *) Wir waren durchaus nicht von dieser Voraussetzung ausgegangen, hatten vielmehr das Projekt des Hrn. Rechtsanwalt Metz als sehr „erstreben swerth" bezeichnet, und nur bezüglich der Ausführbarkeit desselben aus den „bestehenden deutsch-isr. Gemeindebund" hingewiesen, durch den sich — wie wir wörtlich sagten — mit der Zeit ein Gesammtverband (zunächst der preuß. Gemeinden) im Sinne des obigen Projekts Herstellen ließe." Wir sind auch jetzt noch der Meinung, daß es am praktischsten sei, an das Gegebene anzuknüpfen und innerhalb des D.-J. Gemeindebundes selbst die Bildung einer solchen Gesammtverfastung resp. eines Centralorgans für die jüd. Gemeinde« Jntereffen in Anregung zu bringen. (Red.) christlichen Schulen dringend herb'izufübren wünschen. Ich schließe mich diesen Aeußerungen in jeder Weise an, bin aber der Ansicht,' daß sich eine solche Gleichstellung in wirksamer Weise nur dann herbeiführen laste, wenn für die Gesammtheit der Juden eine Verfastung oder wenigstens für die Gesammtheit der Gemeinden ein gesetzlich berechtigtes Organ existirt; während jetzt bei der Vereinzelung der jüdischen Gemeinden Altpreußens das Ziel niemals in einer zufriedenstellenden Weise erreicht werden wird. Der deutsch-israelitische Gemeindebund hat die Erörterung der Frage des obligatorischen Religionsunterrichts mit löblicher Energie in die Hand genommen, und hat eine EnquLte veranlaßt, die eine Anzahl Gutachten von den verschiedensten Seiten zu Tage gefördert hat; ich fürchte aber, daß alle diese Gutachten uns „schätzbares Material" bleiben, so lange es in verschiedenen deutschen Staaten, vor Allem in denjenigen preußischen Provinzen, in denen das Gesetz vom 23. Juli 1847 Geltung hat, an einem Gesammtorgane der einzelnen Gemeinden fehlt. Ich halte es für eine dringende Pflicht, auf die Schaffung eines solchen Organs .hinzuwirken, und sich von dem anscheinend ungünstigen Zeitlaufe nicht beirren zu lasten. Was will in dieser Hinsicht die augenblickliche Hochfluth des Rischus bedeuten? Das ist dem Judenthum und besten Institutionen gegenüber eine leichte Seifenblase, die über kurz oder lang schon wieder platzen wird. Und ist denn wirklich die Zeitströmung eine ungünstige? Ich bin im Gegentheil überzeugt, daß, wenn jüdischerseits bestimmte Vorschläge hinsichtlich Schaffung einer Gesammtverfastung der Juden gemacht werden, der Gedanke bei der Regierung wie dem Landtage eher auf Sympathie als auf Widerwillen rechnen kann. Ein solcher Gedanke ist ein echt conservativer, es kann der Regierung nur genehm fein, wenn sie ein Organ besitzt, welches