Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 11 (1880)
- Issue
- N° 43. (21.10.1880)
- Date
- 1880-10-21
- Page
- Seite 365 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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— 365 — „Nein, nein, sie hat Euch nicht verralhrn, sie hat Euch blos verachtet." Die Gestalt zuckte, wie von einer Schlange gestochen, zusammen. „Verachtet!" widerholte sie, „dafür will ich sie verderbrn." „Und ihr Gatte hat Euch Trotz geboten." „Er wird sterben." „Aber werdet Ihr den Schein des Rechtes für Euch haben?" „Ihr müßt, es bedarf ja nur eines kleinen, aber scheinbar unwiderleglichen Bweises. Werdet Ihr denselben führen können?" „Er hat den Freitag Abend wie ein Jude begangen, er wird auch den Sabbath wie ein Jude beschließen. Merkt nun, was ich Euch sagen werde. Für den Ausgang des Sabbaths bedienen sich die Juden einer aus Gold oder Silber gefertigten Büchse, die mildem feinsten Gewürz gefüllt ist. Es ist das Symbol des jüdischen Geistes, der sich, gleichwie der Duft aus der Büchse, über das ganze Haus verbreiten soll. Diese Besamim soll euch Beweis für die Ketzerei des verkappten Juden sein." „Wann sollen wir uns einfinden?" „Morgen nach Sonnnenuntergang." (Fortsetzung folgt.) Chajim Prostak. Historische Erzählung aus der Entstehungszeit des Chassidismus Eine wahre Geschichte aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts von 2l. S. Weiß mann. (Fortsetzung.) „Ach, ich bin ganz untröstlich darüber, daß ich ihn in letzter Zeit ganz gemieden und nicht den Versuch wiederholt hatte, ihn wieder zu seinen Kindern zurückzuführen. Ich hätte vielleicht nicht so empfindlich sein sollen. Wäre ich weniger empfindlich, er wäre dann nicht so in Elend und Verzweiflung gestorben." — „Das beweist nur Ihren Herzensadel, beweist nur Ihre milde Gesinnung!" rief der Rabbi mit Feuer und fügte hinzu: „Aber warum wollen sie gegen sich strenger sein als gegen Andere? Warum sich selbst nicht eine Schuld oder Vergehen entschuldigen, das im Grunde gar nicht existirt, dessen Schatten nur Ihr Zartgefühl, Ihre vom Schmerz erregte Phantasie heraufbeschwört, während Sie den wirklich vorhandenen gröbsten Vergehungen Anderer so viel Verzeihung entgegenbringen?" — „Weil, wenn ich Anderen keinen Groll oder Haß nachtragen, ihnen verzeihen soll, ich gegen mich um so strenger sein muß. Ich sagte mir immer. Beides stehe in engem Zusammenhang", versetzte Ester, sich in ihrem Sessel aufrichtend, muthig. „Sehr schön, sehr edel," erwiderte der Rabbi, durch diesen Einwurf zur Polemik gereizt, „das entspricht so ganz Ihrer edlen Denkungsart, aber Sie mögen es sich gesagt sein lassen, daß dies nie auf Kosten unserer Gesundheit geschehen darf. Der Mensch hat gar kein Recht, über sein Leben und seine Gesundheit nach Willkühr zu verfügen, denn er ist nicht Herr über sich selbst. Er gehört seinen Kindern, seiner Familie, seiner nächsten Umgebung, seiner Nation, seinem Lande und vor allem der Vorsehung an. Die heilige Thora befiehlt daher dem Menschen, daß er darauf sein soll, lange zu leben. „Damit Du lange lebest", heißt es wiederhdlt in der heiligen Schrift. Und es ist das wohl nicht Selbstliebe, was hier gepredigt wird, wie manche übelwollende Bibelkritiker hämisch bemerken, sondern die Liebe zur Allgemeinheit, weil der Mensch ihr angehört, weil die bestgeordnete Nächstenliebe bei sich selbst anfängt. Und unsere Talmudweisen gehen gar so weit, zu behaupten, „der Mensch ist nicht dazu da, um überhaupt zu leben, sondern um auch angenehm zu leben", und lehren daher: „Wer seinen Körper etwas Erlaubtes versagt, was ihm zuträglich ist, ist ein Sünder." Nun auf Sie, gute Frau, zurückkommend, so würden Sie, so Sie sich nur Ihr unschätzbares Leben auf wenige Augenblicke schmälern, den hilfsbedürftigen Armen für eben diese Augenblicke eine Wohlthäterin entziehen und auf sich somit eine schwere Verantwortlichkeit laden." — „Wenn ich aber die mich manchmal überkommende Schwermuth trotz meiner Bemühungen nicht loszuwerden vermag?" entgegnete Ester seufzend, „wenn mich ein schreckliches Bild in Träumen und Wachen verfolgt, welches mich für Stunden erstarren macht: ich glaube Chajim von Mördern umringt zu sehen, wie er händeringend mich um Verzeihung und Hilfe anfleht, was dann? Rathen Sie, Herr Rabbiner, was zu thun ist und was ich thun soll, um mich von der Verfolgung dieses Schreckbildes zu befreien?" — „So ist mein Rath," antwortete der Rabbi, sichtlich vergnügt, von Ester selbst in das gewünschte Fahrwasser gedrängt zu sein, „daß Sie dieses Traumbild durch ein anderes zu verdrängen suchen. Sie müssen bei einer Person Beistand suchen, der wie ein Cherub über Sie^ wachen und jene Schreckbilder von Ihnen fern zu halten wissen soll." — „Wenn ich Sie, Herr Rabbiner, recht verstehe, so rathen Sie mir, mich zu verheirathen. Allein ich kann mich mit diesem Gedanken gar nicht vertraut machen. Ich habe Chaim nicht sterben gesehen und werde daher immer glauben, mich einer Untreue gegen ihn schuldig gu machen." Der Rabbi stutzte. diesem Punkte glaubte er sich mit ihr begegnet zu haben. Hatte doch auch er nur wenig Vertrauen zu der Bezeugung von Chaims Hinscheiden durch jene Chassidim-Führer und Beschtianer. Und welchen haarspaltenden Scharfsinn hatte er nicht angewendet, jene Urkunde anzufechten. Und so sehr es ihm darum zu thun war, Ester für sich zu erobern, war er doch gewissenhaft genug, jetzt Ester in ihrem Entschlüsse zu bestärken, indem er sich also vernehmen ließ: „Wenn dem so ist, wenn Sie von dem Hinscheiden Ihres Mannes nicht ganz überzeugt sind, so sollen Sie in der That nicht heirathen. Ja in einem solchen Falle darf nicht einmal ein Gutachten der größten und höchsten Autorität als Richtschnur dienen. Darf doch selbst der gelehrteste Richter sich nur an dem Buchstaben des Gesetzes halten. Er darf sich von keiner innern Einflüsterung, welcher Natur sie auch sein mögen, bei Fällung eines Uriheilsspruches beeinflussen lassen. Läßt er sich aber von annderweitigen Erwägungen leiten, so hat er sich von diesen bestechen lassen und ist kein unpartheiischer Richter mehr. Der Richter muß sogar manchmal seine festeste Ueberzeugung der Rechtsform, ja den Buchstaben der Vorschrift opfern, selbst wenn er dadurch eine Blutschuld ungesühnt läßt oder einen Justizmord begeht. Der Talmud überliefert uns hierüber recht belehrende Beispiele. Jehuda den Tabai, Gerichtssorstand im Synhedrium, sah einst einen Mann seinen Nächsten in eine Ruine verfolgen. Ben Tabai folgte ihnen dahin. Er kam zu spät, der Mord war vollbracht, der Gemordete lag, im Blute gebadet, in den letzten Zuckungen; der Mörder die bluttriefende Mordwaffe in der Hand. Elender! sagte zu ihm Ben Tabai, Du hast dieses Blut vergessen, aber ich darf sein Blut nicht rächen, kann Dich nicht dem Gericht überliefern, weil die Thora sagt: „auf die Aussage zweier oder dreier Zeugen soll getödtet werden der Todesschuldige." Da haben wir eine Unterlassung der Blatsühne. Nun wieder über einen Justizmord. Einige verworfene Leute der untersten Volksschicht waren wider den Synhedrial-Präsidenten Schimeon ben Schatach racheerfüllt, wel er achtzig Zauberinnen hinrichten ließ, und ließen daher deffen Sohn eines ähnlichen Delictes anklagen. Es fanden sich auch zwei falsche Zeugen vor, die dessen Schuld bezeugten. Der Gerichtshof sprach sein „schuldig" und der Verurtheilte wurde aut die Richtstätte geführt. Mittlerweile empfanden die Zeugen Reue; sie bekannten noch zeitlich genug ihren boshaften Betrug. Die Eskorte vermeinte umzukehren, allein der Verurtheilte selbst mahnte davon ab. „Nein, nein!" rief er, „Zeugen können eine einmal bei Gericht deponirte Aussage nicht widerrufen. Ich sterbe für das Gesetz, für die öffentliche Achtung des Gesetzes." Und er wurde hingerichtet. Und dieser Mann hat sich sehr verdient gemacht; denn wenn es ein hohes Verdienst ist, sich für's Vaterland, das liebe, zu opfern, wie viel mehr für das Gesetz, von dessen strenger Beobachtung die eigentliche Wohlfahrt des Landes abhängt. Ich habe Ihnen dies Alles erzählt, ehrenwerthe Frau, um Ihnen vor Augen zu führen, daß, ob zwar die größte Autorität unserer Rabbinen jenes Attest als glaubwürdig und unanfechtbar anerkennt, die Möglichkeit, daß Chaim noch am Leben, doch nicht auszuschließen sei. (Fortsetz, folgt.)