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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1880-10-21 · N° 43. (21.10.1880) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
11 (1880)
Issue
N° 43. (21.10.1880)
Date
1880-10-21
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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ü-n-iÄr M 43. 1880. U " ,y; Israetilislße 3*»«».?* ocheu-Zchrift für die religiösen und foeialen Interessen des Jndenthums. Erscheint jeden Mittwoch u. kostet sammt dem wöchentlich erscheinenden „I Sdlschen Literatnrblatl" bei allen Postämtern und Buchhandlungen vierteljährlich S Mark. Mit direkter Zusendung: Nach Oesterreich 8 fl.; nach dem Auslande: 16 Mk. (20 Frcs. 8 Rub. * Dollars) jäbrlich. Einzelnummern der „Wochenschrift" a 25 Ps., der „Literaturblatts" i 15 Pf. Verantwortlicher Rrdacteur und Herausgeber Rabbiner Dr. M. Wahmer in Magdeburg. Jnserate für die „W o ch e n s ch r i f t", wie für das „I ü» dtscheLiteraturblatt", die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum werden mit 85 Pf. berechnet und sind ausschließlich an die Central» Annoncen-Expedition von G-. L, Daube & Co., Frankfurt a. M., Magdeburg, Berlin, Hamburg, Cöln, München, Zürich, Wien, Paris rc. einzusendm. Magdeburg, 21. Oktober. Inhalt: Leitende Artikel: Die Juden in Marocco. — Offenes Sendschreiben an Herrn Julius Rodenberg. Berichte nnd Correfpondenzenr Deutschland: Stettin. Bromberg. Cassel. Leipzig. Württemberg. Alsfeld. Mainz. Oesterreich-Ungarn: Budapest. vermischte und neueste Nachrichten: Berlin. Breslau. Breslau. Aus Oberschlesien. Weilburg. Prag. London. London. Italien Petersburg. Petersburg. Petersburg. Kowno. Tiflis. Mytilene. Mexico. Asien. Feuilleton: Das Gewürzbüchschen. — Chajim Prostak. Inserate. Die Juden in Marocco. 'je Muvrider Conferenz zusammentrat, da boten all' die jüdischen großen Verbände, die „Alliance Univ.", die „Anglo-Association", die „Wiener Alliance" u. s. w. allen ihren Einfluß, ihre Beredtsamkeit auf, um den unglücklichen Juden Maroeco's in der Gefahr, auch den letzten Rest ihres Schutzes zu verlieren, beizustehen. Man ahnte, daß mit der Aufhebung des Consularschutzes die unglücklichen Opfer der maroccanischen Mißwirthschaft ganz der Willkür und Rohheit ihrer Verfolger preis gegeben würden. Doch es siegte die an sich ja nicht unberechtigte Idee, daß man dem maroccanischen Staate länger nicht zumuthen könnte, daß seine eigenen Landeskinder sich unter ausländischen Schutz stellten. Man hob den Consulatschutz beinahe ganz auf und setzte ein Protokoll auf, demzufolge die Zahl der unter den Schutz auswärtiger Mächte gestellten Maroccaner nicht die Zahl 12 für je eine Macht übersteigen solle. Bei der Verhandlung in Madrid verlas aber der maroccanische Vertreter Sidi Mohamed Wurgash ein an ihn gerichtetes Schreiben des Scherif von Marocco, in welchem derselbe unter Anderem erklärte: „Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß einige Juden, unsere Unterthanen, wiederholt bei ihren Europäischen Brüdern und bei auswärtigen Vertretern in Tanger sich beklagt haben, daß sie keine Gerechtigkeit in ihren Klagen gegen Mord, Raub u. s. w. erhalten. Sie behaupten, daß die Gouverneure sich gleichgiltig benehmen, wo es gilt sie vor den Personen, welche sie angreifen, zu schützen, und daß ihre Bitten niemals bis zu unserer Scheriffischen Majestät ohne die Vermittlung dieser Personen, der europäischen Juden und der auswärtigen Vertreter, gelangen. Unser Scheriffischer Wille ist, daß sie ohne die Vermittelung der Mächte oder ihrer Vertreter Gerechtig- October Cheschwan 1880.! 5641. 22 17 23 18 24 19 25 20 26 21 27 22 28 23 Kalender. KTl (5 U. 26 M.) Wochen- Freitag . . Sonnabend Sonntag. . Montag . . Dienstag . Mttwoch . Donnerstag keit erlangen, da sie unsere Unterthanen und Steuerzahler sind, und damit daflelbe Recht wie die Muselmänner vor uns genießen, ferner alle Mißhandlungen an ihnen von unserer Region verboten sind. Darum beordern wir Dich, dje Klage eines jeden Juden anzunehmen, welcher vorbringt, daß er keine Gerechtigkeit von einem Gouverneur erhält und nur uns davon zu benachrichtigen, wenn Du keine Mittel finden solltest, ihm Genugthuung zu geben. Wir haben in demselben Sinne Befehle an die Gouverneure der Städte, Posten und Landdistrikte geschickt, daß sie davon den Juden Kenntniß geben, und zur selben Zeit haben wir sie verwarnt, daß wenn irgend einer dem zuwider handelt oder das Vorbringen einer jüdischen Klage vor Dich erschwert, wir sie sehr streng bestrafen werden. Wir befehlen Dir, ihre Angelegenheit mit aller schuldigen Hochachtung zu behandeln und uns keinen der richterlichen Akten der Gouverneure gegen sie zu verheimlichen da alle Menschen vor uns hinsichtlich der Gerechtigkeit gleich sind. Scherif Muley el Hassan. Gegeben zu Fez am 22. des Ju-- madi 1297." Dieses Schreiben hätte in einem der civilisirten Staaten Europas gewiß jede Befürchtung beseitigen müssen. Das Wort eines Fürsten und ein so klares Wort, wer hätte da wagen können, einem Juden ungerecht ein Haar zu krümmen. Doch Marocco ist eben kein civilisirter Staat, und ein Fürstenwort dort keine Zuversicht. Was ist nicht Alles dem edlen Monefiore verheißen worden? Aber der Scheriff regiert nicht trotz seiner Despotie, er verläßt sich auf seine Beamten und einer geregelten Justiz genießen selbst die Maroccaner nicht. Darum ist auch das Madrider Schreiben von Anfang a, vollständig werthloS erschienen. Leider sollten bald neue Unthaten nur zu sehr bestätigen, wie schutzlos trotzdem der Jude in Maroxco ist. Konnte man bisher aber immer den Behörden nur Gleichgiltigkeit, Unthätigkeit zum Vorwurfe R

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